Hohoho! Hinter dem 26. und letzten Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Daniela Beaujean. Sie ist Justiziarin beim Verband privater Medien und Verfasserin des Aufsatzes „Gewinner und Verlierer der Medienkonvergenz“, MMR 2018, 3-6. Sharin Leitheiser stellte ihr drei Fragen zu Medienkonvergenz und Regulierung sowie zu ihren Wünschen für das nächste Jahr:
Hohoho! Hinter dem 25. und vorletzten Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Dr. Sebastian Golla. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Mainz und Verfasser des Aufsatzes „Mehr als die Summe der einzelnen Teile?“, PinG 2018, 2-6. Sven Dröge stellte ihm drei Fragen zum Ansatz des kollektiven Datenschutzes sowie zu seinen Wünschen für das nächste Jahr:
Hinter dem 24. Türchen verbirgt sich das Team von Telemedicus. Was ist für uns 2018 rechtlich am interessantesten gewesen? Darüber berichten stellvertretend für die gesamte Redaktion Simon Assion, Adrian Schneider, Hans-Christian Gräfe, Fritz Pieper, Sebastian Brüggemann, Fabian Rack und Sebastian Louven. Hohoho! Ein frohes Fest an alle Leserinnen und Leser und vielen Dank an Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, Andrea Böhnke und das ganze Seminar „Social Media und Recht“ der TU Dortmund:
Hohoho! Hinter dem 23. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz. Er ist Professor für Regulierungs- und Medienrecht und Verfasser des Beitrages „Soziale Netzwerke als Gegenstand des geltenden Rechts. Eine rechtssystematische Einordnung“, S. 45 – 4460, in: Martin Eifert, Tobias Gostomzyk (Hrsg.), Netzwerkrecht, Die Zukunft des NetzDG und seine Folgen für die Netzwerkkommunikation. Katrin Wrobel stellte ihm drei Fragen zu Regulierung und sozialen Netzwerken sowie zu seinen Wünschen für das nächste Jahr:
Hohoho! Hinter dem 22. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Dr. Oliver Stegmann. Er ist Rechtsanwalt und Verfasser des Aufsatzes „Der Einkauf des fürsorgenden Familienvaters im Supermarkt als Zeitgeschehen“ K&R 2018, 375-378. Jonas Nitsch stellte ihm drei Fragen zur BGH Entscheidung vom 06.02.2018 (VI ZR 76/17) sowie zu seinen Wünschen für das nächste Jahr:
Hohoho! Hinter dem 21. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Prof. Dr. Christian Alexander. Er ist Professor für Wirtschafts- und Medienrecht und Verfasser des Aufsatzes „Werbeblocker und Medienregulierung“, NJW 2018, 3620-3622. Jonas Nitsch stellte ihm drei Fragen zu Werbeblockern sowie zu seinen Wünschen für das nächste Jahr:
Hohoho! Hinter dem 20. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Prof. Dr. Louisa Specht. Sie ist Professorin für Informations- und Datenrecht und Verfasserin des Aufsatzes „Zur Zukunft der datenschutzrechtlichen Einwilligung“, K&R Beilage 1 zu Heft 9/2018, 22-23. Lukas Hemelt stellte ihr drei Fragen zur datenschutzrechtlichen Einwilligung sowie zu ihren Wünschen für das nächste Jahr:
Hohoho! Hinter dem 19. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Prof. Dr. Martin Eifert. Er ist Professor für Öffentliches Recht und Verfasser des Beitrages „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Plattformregulierung“, S. 9 – 44, in: Martin Eifert, Tobias Gostomzyk (Hrsg.), Netzwerkrecht, Die Zukunft des NetzDG und seine Folgen für die Netzwerkkommunikation. Sandra Schaftner stellte ihm drei Fragen zum NetzDG sowie zu seinen Wünschen für das nächste Jahr:
Hohoho! Hinter dem 18. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Dr. Michael Libertus. Er ist Justiziar des WDR und Verfasser des Artikels „Rechtliche Aspekte des Einsatzes von Social Bots de lege lata und de lege ferenda“, ZUM 2018, 20-26. Maarten Oversteegen stellte ihm drei Fragen zu Social Bots und zum Medienstaatsvertrag sowie zu seinen Wünschen für das nächste Jahr:
Hohoho! Hinter dem 17. Türchen des Telemedicus Adventskalenders verbirgt sich Karl-Heinz Ladeur. Er ist emeritierter Professor der Uni Hamburg und Verfasser des Artikels „Das Medienrecht und die Herausforderung der technologischen Hybridisierung“, K&R 2018, 686-693. Clemens Hirmke stellte ihm drei Fragen zu Medienintermediären und zu seinen Wünschen für das nächste Jahr: