Der Streaminganbieter „Aereo” verstößt nach Auffassung des höchsten US-amerikanischen Gerichts gegen den US-Copyright Act. „Aereo” fängt frei empfangbare Antennensignale ab. Diese Signale werden in einen Stream konvertiert, den Nutzer von „Aereo” abrufen können.
Für die Weitersendung der Signale müssen klassische Kabelbetreiber bezahlen – „Aereo” holte keine Lizenzen ein. Zu Unrecht: Der Supreme Court hat den Dienst als Verstoß gegen das Recht der öffentlichen Weitersendungs- und Aufführungsrechte der Fernsehsender eingestuft. Mehrere US-Fernsehsender hatten das New Yorker Start-Up wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte verklagt.
Das Urteil in Sachen American Broadcasting v. Aereo im Volltext.
R. Giblin und J. Ginsberg mit weiteren Hintergründen.
Ausführlich bei faz.net.
Das Urteil und seine Folgen für Cloud-Dienste auf irights.info. Artikel vollständig lesen
Anfang Juni hat das OLG Schleswig-Holstein über die Zulässigkeit einer Klausel in einem selektiven Vertriebssystem entschieden (Az.: 16 U (Kart) 154/13). Die Entscheidung: Ein Hersteller darf den Vertrieb über Online-Handelsplattformern nicht ausnahmslos verbieten, wenn hierdurch der Wettbewerb beschränkt wird. Mittlerweile liegt die Entscheidung im Volltext vor. Telemedicus mit einer Analyse: Artikel vollständig lesen
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Wann darf ein Bildnis veröffentlicht werden? Wie weit reichen die zulässigen Grenzen der Wortberichterstattung? Inwieweit ist Verdachtsberichterstattung möglich? Wann haftet ein Suchmaschinenbetreiber für Persönlichkeitsrechtsverletzungen? All diesen Fragen widmet sich Benjamin Korte in seiner im März 2014 erschienen Erstauflage „Die Praxis des Presserechts“. Als Einstiegs- und Nachschlagewerk soll das Werk laut Klappentext allen einschlägig tätigen Praktikern zur Seite stehen.
Telemedicus veröffentlicht heute zum ersten Mal eine Übersicht von Veranstaltungen zum „Recht der Informationsgesellschaft”. Wir experimentieren noch mit diesem Format und sind nicht sicher, ob wir es regelmäßig beibehalten können.
Vorschläge für einschlägige Veranstaltungen nehme ich gerne in den Kommentaren oder per E-Mail entgegen (Kontakt).
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In meinen bisherigen Erörterungen hatte ich den Begriff der Chilling Effects immer nur sehr abstrakt beschrieben: als irgendwie störenden, einschüchternden Einfluss auf die Ausübung eines Freiheitsgrundrechts. In dem Artikel zur Zusammenfassung der einschlägigen Rechtsprechung habe ich herausgearbeitet, dass die Gerichte einen großen Strauß an unterschiedlichen Begriffen verwenden, um die Chilling Effects anzusprechen. Nun will ich versuchen, den Wirkmechanismus von Chilling Effects etwas näher zu beschreiben. Artikel vollständig lesen
Das Internet, ein rechtsfreier Raum? Diese Mär wird mit Erscheinen des neuen „Härting” endgültig ins Reich der Mythen verbannt. Das Internetrecht zählt nicht nur an vielen Universitäten zum festen Bestandteil des Lehrplans, auch in der Praxis nimmt der Bedarf an qualifizierter juristischer Beratung zu. Mit „Internetrecht” von Niko Härting hat dieses Rechtsgebiet ein Standardwerk gefunden, das Ende 2013 in der fünften Auflage erschienen ist.
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