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Wochenrückblicke

Überwachung und Grundrechtsschutz im internationalen Kontext

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Die juristische Aufarbeitung des Snowden-Skandals ist nicht einfach. Schon die schiere Menge der Überwachungsmaßnahmen, die enthüllt wurden, macht den rechtlichen Zugriff schwierig. Und auch die Beweislage ist nicht einfach, da Geheimdienste naturgemäß im Geheimen arbeiten. Ein weiteres Problem liegt in der internationalen Dimension von Überwachung. Denn in den meisten Fällen geht es nicht um die Handlung einer einzelnen staatlichen Organisation, sondern um das kooperative, arbeitsteilige Handeln mehrerer Geheimdienste von unterschiedlichen Staaten. Und häufig hat die Überwachung grenzüberschreitende Dimension: Die staatliche Handlung erfolgt auf dem eigenen Staatsgebiet, ihr Effekt aber auf einem anderen.

Für nationale Grundrechtekataloge, deren Geltungsbereich sich häufig territorial bestimmt, ist ein solcher Zusammenhang nur schwer zu fassen. Viele Geheimdienste machen sich diese angebliche Schutzlücke zu nutze: Sie versuchen sich der Rechtskontrolle entziehen, indem sie jeweils die Bürger bzw. Staatsgebiete überwachen, für die der grundrechtliche Schutz (vermeintlich) nicht greift. Die Überwachung des jeweils besonders geschützten Bereichs bleibt Kooperationspartnern überlassen.

Dieses Vorgehen führt in juristischer Hinsicht zu zwei Fragen. Erstens: Welcher Geheimdienst muss sich an welche Grundrechte halten – welchen Rechtsschutz vermitteln internationale Grundrechtevereinbarungen? Und zweitens: Können Grundrechtsverletzungen, die im Wege der internationalen Kooperation von ausländischen Geheimdiensten begangen werden, den jeweils inländischen Geheimdiensten zurechenbar sein? Artikel vollständig lesen

Sind „Chilling Effects“ dem Staat zurechenbar?

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In einem früheren Artikel des „Chilling Effects”-Projekts habe ich herausgearbeitet, dass „Chilling Effects“ auf einer Selbstschädigung der Bürger beruhen: Nicht der Staat entzieht dem Bürger die Möglichkeit zum Grundrechtsgebrauch, sondern der Bürger selbst schränkt sich ein.

Rechtlich gesehen führt die Einordnung von Chilling Effects als „Selbstschädigungseffekten” zu einer grundsätzlichen Frage: Unterbricht die eigenverantwortliche, „freiwillige” Selbstschädigung des Bürgers den Zurechnungszusammenhang zum Staat? Oder muss der Staat eine Selbstschädigung der Bürger verhindern, selbst wenn diese sich selbst beschränken wollen?

Oder zugespitzt formuliert: Ist Zensur dasselbe wie Selbstzensur? Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Stille SMS, Datenhehlerei, Affen-Selfie

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+++ Deutsche Behörden versenden zehntausende Stille SMS

+++ VGH Baden-Württemberg: Land muss Minister-Mails löschen

+++ OLG Düsseldorf: Kunstfreiheit für „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“

+++ Justizminister Heiko Maas will gegen Datenhehlerei vorgehen

+++ Bayerische Polizei will Analysesoftware gegen Einbrecher einsetzen

+++ Google scannt Mails nach kinderpornografischen Inhalten

+++ Expendables 3: US-Behörden ermitteln nach illegaler Vorabpremiere im Netz

+++ Fotograf gegen Wikimedia: Streit um Affen-Selfie
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Heftiger Name, heftiges Geschäftsmodell

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Ein Gastbeitrag von Anna K. Bernzen.

„Ende 2013 ging die Website zweier deutscher Unternehmer online. Was Millionen Nutzer dort täglich zu sehen kriegen, wird dich umhauen…”

So oder so ähnlich könnte es klingen, ließe man Michael Glöß und Peter Schilling sich und das Geschäftsmodell von heftig.co beschreiben – von der Website also, die zur Zeit die deutschen Social-Media-Charts anführt. Die Idee hinter dem aus den USA importierten Erfolgsmodell: Die Betreiber durchsuchen das Netz nach ausgefallenen Fotos, Videos und Texten, die dann mit einer knackigen Überschrift, teils auch mit einem Vorspann versehen auf ihrer Website landen. Den Link zu den Fundstücken posten sie auf ihrer Facebook-Seite. Deren rund eine Million Fans verbreiten die Inhalte durch Teilen und „Gefällt mir”-Klicken.

Mit den Vorgaben des deutschen Urheberrechts ist dieses Geschäftsmodell allerdings nur schwer zu vereinbaren. Stutzig macht das Vorgehen der Betreiber vor allem im Hinblick auf zwei Fragen, auf die weder Gesetzgeber noch höchste Gerichte bisher eine endgültige Antwort gegeben haben: Wie ist das sog. „Embedding” juristisch zu bewerten? Und erteilt ein Rechteinhaber, der Inhalte ins Netz steht, konkludent eine Einwilligung in alle internettypischen Nutzungen ein?
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Wochenrückblick: Digitale Agenda, Tor, Hyperlinks

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+++ Zwischenstand: Digitale Agenda der Bundesregierung

+++ Bundesdatenschützerin: „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen Anti Terror Datei

+++ Verbot von UberPOP in Hamburg

+++ EU Konsultation: Frust über das geltende Urheberrecht

+++ Russland bietet Geld für De-Anonymisierung von Tor-Nutzern

+++ Neues Urheberrecht in Spanien schützt auch Hyperlinks
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Wochenrückblick: Anklageschriften, fragdenstaat.de, CCC

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+++ Verbot der Mitteilung über Anklageschriften verfassungsgemäß

+++ FragdenStaat.de: Teilerfolg gegen gegen Innenministerium

+++ OVG Lüneburg: Zulassung von Fensterprogrammen

+++ Chaos Computer Club will Strafanzeige gegen Bundesregierung erweitern

+++ Amazon umgeht Verbot von Gratis-Versand in Frankreich

+++ MH17: Russische Regierung soll Wikipediaeintrag gefälscht haben Artikel vollständig lesen

Rezension: Riedel – Onlinevertriebsrecht

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Mir liegt die erste Auflage des Buches „Onlinevertriebsrecht“ vor. Es ist geschrieben von Dr. Gert Riedel, LL.M., der sich als Rechtsanwalt selbst mit den vielfältigen Fragen des Onlinevertriebs beschäftigt. Das Buch soll eine Übersicht geben und richtet sich an Unternehmer und Juristen, die auf diesem Gebiet tätig sind. Der Versuch gelingt – Gert Riedel hat einen sehr praxistauglichen Ratgeber geschrieben. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Apple, BILD, WhatsApp

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+++ EuGH: Markenschutz für Apple Stores

+++ EGMR: BILD-Artikel zu Gerhard Schröder und Gazprom zulässig

+++ Google beruft Leutheusser-Schnarrenberger in „Lösch-Beirat“

+++ Schleswig-Holstein: Thilo Weichert nicht wiedergewählt

+++ Kartellrecht: EU befragt Konkurrenten zu WhatsApp-Übernahme

+++ KJM: Kinderpornographie-Vorwurf gegen netzpolitik.org Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Anonymität im Netz, NSA, Adblock Plus

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+++ BGH: Bewertungsportale müssen Daten ihrer Nutzer nicht herausgeben

+++ NSA-Untersuchungsausschuss spricht mit Whistleblowern Binney und Drake

+++ Löschungspflichten: Google entfernt erste Links – und stellt sie wieder ein

+++ Verlage und Werbevermarkter klagen gegen Adblock Plus

+++ Störerhaftung von Hotspotbetreibern: Im August soll Gesetzesentwurf kommen

+++ Leistungsschutzrecht: VG Media klagt auch gegen Yahoo und 1&1

+++ Aufregung in Berlin: BND-Mitarbeiter spionierte für die USA Artikel vollständig lesen

BGH: Screen Scraping im Volltext

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Ende April hat der BGH über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von „Screen Scraping” entschieden (Az.: I ZR 224/12). Danach ist es nicht unlauter, wenn automatisch Daten einer Internetseite abgerufen würden, um sie auf einer anderen Seite anzuzeigen. Mittlerweile liegt das Urteil im Volltext vor. Artikel vollständig lesen