Die Landesmedienanstalten kritisieren die praktische Umsetzung des Drei-Stufen-Tests durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Test hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass das Engagement der Sender insbesondere im Online-Bereich nur soweit reicht, wie es ihr Auftrag zulässt. Dazu wird besonders untersucht, inwieweit ein Angebot einen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb darstellt. Zu diesem Zweck werden durch die zuständigen Rundfunkräte umfangreiche Gutachten eingeholt. Diese Gutachten weisen nach Auffassung der Direktoren der Landesmedienanstalten jedoch bislang noch große Mängel auf. Artikel vollständig lesen
Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge malen zwei aktuelle Studien von Goldmedia und Accenture die Zukunft von IPTV-Angeboten in eher dunklen Farben. Demnach sollen insbesondere hohe Fixkosten, schwerfällige Kunden und lange Amortisationszeiten dafür verantwortlich sein, dass viele Anbieter von IPTV auch weiterhin rote Zahlen schreiben werden.
„2014 werden mit 3,1 Millionen Kunden lediglich 7,8 Prozent der deutschen Haushalte ihr Fernsehprogramm aus dem Web beziehen. Allenfalls große DSL-Anbieter wie die Deutsche Telekom haben langfristig eine Chance, ihre IPTV-Investitionen einzuspielen […].”
Hans Peter Lehofer setzt sich in seinem Blog in kurzweiliger, aber zugleich auch sehr informativer Weise mit den Abgründen der deutschen Rundfunkaufsicht auseinander. Den Hintergrund bildet dabei der jüngste Korruptionsskandal bei der BLM.
„Die deutsche Rundfunkregulierung ist eine Wunderwelt von Anstalten, gemeinsamen Stellen, Kommissionen, Direktorenkonferenzen, Beauftragten und manchen anderen Blüten föderaler Organisationskunst. Dazu kommt dann noch die Parallelwelt der Gremien, Konferenzen und Räte der öffentlich-rechtlichen Anstalten. In beiden Welten sind Freunde komplexer Organisationscharts und manchmal skurriler Abkürzungen gut aufgehoben.“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass ein Pressebericht über einen Immobilienerwerb durch den ehemaligen Bundesaußenminister Joschka Fischer keinen schwerwiegenden Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechte darstellt (Az. VI ZR 160/08). Mit dieser Entscheidung zugunsten der Pressefreiheit hat der BGH das Urteil der Vorinstanz in dieser Sache bestätigt. Artikel vollständig lesen
Am 19. Mai 2009 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass ein rein beruflich genutzter internetfähiger PC rundfunkgebührenpflichtig ist. Damit bestätigte das Gericht ein erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus dem vergangenen Jahr. Artikel vollständig lesen
Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Privatsendern soll geprüft werden
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wird sich mit der Frage befassen, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, dass Jugendschutzverstöße beim privaten Rundfunk anders geahndet werden können als beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das Amtsgericht Ludwigshafen hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG zu vereinbaren ist, dass Jugendschutzverstöße lediglich im privaten Rundfunk, aber nicht bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, mit Bußgeldern sanktioniert werden können. Damit werden die Karlsruher Richter nun erstmals mit dieser in der Literatur bereits seit längerem kontrovers diskutierten Frage befasst. Artikel vollständig lesen
Der epd Medien berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über neue Entwicklungen in den Verhandlungen um den 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Im Zentrum steht dabei weiterhin die konkrete gesetliche Ausgestaltung der Legalisierung von Product Placement, wie es die europäische Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) fordert. Im Zuge der Diskussionen um die deutsche Umsetzung der AVMD-Richtlinie haben dem epd Medien zufolge nun auch die öffentlich-rechtlichen Sender Stellung zum Product Placement bezogen. Am 20. Mai stehen im Rahmen einer Bund-Länder-Anhörung weitere Beratungen an. Artikel vollständig lesen
In der aktuellen Ausgabe des Börsenblattes des Deutschen Buchandels bezieht Brigitte Zypries als Bundesjustizministerin erneut deutlich Stellung zu einer Reform des Urheberrechts:
„Wir müssen daher nach weiteren Wegen suchen, um das geistige Eigentum wirksam zu schützen. Ich weiß, dass sich Verleger eine ähnliche Lösung wünschen, wie sie in Frankreich geplant ist. […] Dieses Modell kann nach meiner Überzeugung weder Vorbild für Deutschland noch gar für ganz Europa sein, weil es erheblichen verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken begegnet. […] Abgesehen davon, dass dies ein erheblicher Eingriff in Grundrechte wäre, für den es eines Gesetzes bedürfte, meine ich, dass dieses Modell bei der deutschen Zivilgesellschaft nicht durchsetzbar wäre. Wir werden aber über die Herausforderungen, die das Internet dem Gesetzgeber stellt, neu nachdenken müssen. Wir müssen prüfen, wie wir den für das »wirkliche Leben« geltenden rechtlichen Regeln auch im Internet größere Wirksamkeit verleihen und inwieweit der geltende Rechtsrahmen in Bezug auf das Internet weiterhin sinnvoll ist. “
In seiner aktuellen Ausgabe berichtet der epd Medien über das Scheitern des europäischen Telecom-Pakets im EU-Parlament und über neue gesetzgeberische Perspektiven zur Reform des europäischen Telekommunikationsrechts:
„Aus Protest gegen die mögliche Sperrung von Internetanschlüssen hat das EU-Parlament die geplante Reform des EU-Telekommunikationsrechts ausgebremst. Das Straßburger Plenum lehnte am 6. Mai überraschend einen zuvor mit den EU-Regierungen informell ausgehandelten Kompromiss ab. […] Nun sind die EU-Regierungen am Zug: Sie beratschlagen am 12. Juni über die Änderungswünsche des Parlaments. Befinden sie diese für inakzeptabel, muss im Herbst ein Vermittlungsausschuss einberufen werden.“
Wie vorgestern bekannt geworden ist, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am 29. April 2009 entschieden, dass für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss grundsätzlich keine Rundfunkgebühren zu entrichten sind.
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