Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, hat im Handelsblatt vor den Gefahren von illegalen Kartellbildungen beim Ausbau des breitbandigen VDSL-Netzes in Deutschland gewarnt. Diese könnten seiner Ansicht nach zu massiven Wettbewerbsbehinderungen führen. Die Idee, dass verschiedene Anbieter beim Netzaufbau zusammenarbeiten wollen, begrüßte Kurth zwar grundsätzlich, wies dabei aber ausdrücklich auf die kartellrechtlichen Grenzen dieser Kooperationen hin:
„Die Kooperationen werden nicht nur von uns zu beurteilen sein. Wir stehen in dieser Frage in intensivem Kontakt mit dem Bundeskartellamt“, sagte Kurth. Der Zugang Dritter zu den Infrastrukturen müsse diskriminierungsfrei möglich sein, sagte der Chefregulierer. „Die Kunst besteht darin, einen Ausgleich der Interessen zu schaffen. Wir werden sehr genau darauf achten, welche Bedingungen die kooperierenden Anbieter Dritten stellen, die ja auch zu Finanzierung Beiträge leisten wollen.“
Landesmedienanstalten sehen nun entgegen früherer Einschätzungen akuten Regulierungsbedarf
Gestern wurde bekannt, dass die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgeldverfahren gegen mehrere Veranstalter von „Call-In-Shows” eingeleitet hat. Ihnen werden Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung vorgeworfen. Die ZAK war zuvor durch die Sichtung von Sendemittschnitten auf Ungereimtheiten aufmerksam geworden. Die Landesmedienanstalten werfen den Veranstaltern nun insbesondere Verstöße gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung vor.
Dieses aktuelle Vorgehen der ZAK ist überraschend. Denn im März sah zumindest der Beauftragte für Programm und Werbung der ZAK, Prof. Dr. Norbert Schneider, noch keinen akuten Handlungsbedarf bei der Regulierung von Call-In-Shows. Auf Nachfrage von Telemedicus erklärte die ZAK heute hingegen, dass sich zügig etwas an der Praxis der TV-Gewinnspiele ändern müsse. Artikel vollständig lesen
Vor einer Woche hatte Tobias Schmid (RTL, VPRT) in einem Gastkommentar in der Financial Times Deutschland dargelegt, wieso ein absolutes Werbeverbot bei ARD & ZDF sinnvoll wäre. Nun hat Hans Joachim Suchan, Verwaltungsdirektor des ZDF, an gleicher Stelle darauf erwidert. Dabei macht er deutlich, dass es seiner Meinung nach in unserem Dualen Rundfunksystem keine echten Profiteure eines vollständigen Werbeverbots im öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben würde.
„Die Einzigen, die bei einem Werbe- und Sponsoringverbot für ARD und ZDF voreilig jubeln würden, sind die Vertreter des kommerziellen Fernsehens. Ihnen geht es auch darum, den öffentlich-rechtlichen Anbietern Daumenschrauben anlegen zu lassen. Weil sie die verfassungsrechtlich geschützten öffentlich-rechtlichen Sender im Kern nicht angreifen können, zielen sie auf die Peripherie wie eben auf die Finanzierungsanteile durch Werbung und Sponsoring.”
Zur Replik von Hans Joachim Suchan bei der FTD. Artikel vollständig lesen
Die Financial Times Deutschland hat einen Gastkommentar von Tobias Schmid zur Notwendigkeit eines vollständigen Werbeverzichts bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland veröffentlicht. Darin führt der Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL Deutschland und VPRT-Vizepräsident aus, warum das Duale Rundfunksystem in der Bundesrepublik zum Überleben mittelfristig ein umfassendes Werbeverbot bei ARD & ZDF braucht:
„Es geht […] nicht um das Sein- oder Nichtsein des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und es geht nicht um die Dimension seines Auftrags. Die Frage ist nur, ob wir mit unserer Begeisterung über die Pläne der Medienpolitik vielleicht doch noch einen Moment warten sollten – und wir uns zuerst fragen, ob es das mit den geplanten Änderungen allen Ernstes schon gewesen sein soll. […] ARD und ZDF können es sich […] perspektivisch kaum mehr erlauben, ihre Glaubwürdigkeit und Notwendigkeit weiter nur für ein bisschen Werberahmenprogramm aufs Spiel zu setzen.”
Gastkommentar von Dr. Tobias Schmid in der FTD. Artikel vollständig lesen
Am 01. Juni 2009 ist der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) in Kraft getreten. Dadurch hat sich einmal mehr auch der Rundfunkstaatsvertrag an entscheidenden Stellen stark verändert. Insbesondere haben die Regelungen zum sogenannten Drei-Stufen-Test in das Gesetzeswerk Eingang gefunden.
Bislang gibt es von offizieller Stelle keine konsolidierte Lesefassung des Vertragswerks, die diese jüngsten Änderungen berücksichtigt. Daher bietet Telemedicus nun eine erste konsolidierte Fassung des aktuellen Rundfunkstaatsvertrags als PDF zum freien Download an.
Es stehen zwei Versionen zur Verfügung:
Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 12. RÄStV (PDF, ~500KB).
Rundfunkstaatsvertrag i. d. F. d. 12. RÄStV mit hervorgehobenen Änderungen (PDF, ~550KB).
Trotz sorgfältiger Prüfung können wir letztlich leider keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit geben.
Update (31.03.2010):
Inzwischen ist der neue RStV in der Fassung des 13. RÄStV bei Telemedicus verfügbar. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 13. Mai 2009 zur Reichweite der Schrankenregelung des § 52 b UrhG entschieden (Telemedicus berichtete). Nun liegt die Entscheidung (Az. 2-06 O 172/09) im Volltext vor. Das Gericht nimmt darin zu einigen grundlegenden Streitständen in Bezug auf die Reichweite von § 52 b UrhG Stellung. Insbesondere untersagt es öffentlichen Bibliotheken, auf Grundlage von § 52 b UrhG von digitalisierten Werken weitere digitale Kopien anzufertigen oder durch ihre Nutzer anfertigen zu lassen. Artikel vollständig lesen
In der vergangenen Woche hat das NDR-Medienmagazin „Zapp” über die Absurditäten des sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes” im Presse- und Äußerungsrecht berichtet:
„ Anders als bei anderen Verfahren, kann man sich beim Presserecht den Gerichtsstandort […] ziemlich frei auswählen. Egal, ob der Kläger in München, Essen oder Leipzig sitzt, meistens kann er sein Recht geltend machen, wo er möchte. Naja, und wenn man gegen die Presse gewinnen will, versucht man es eben gerne in Hamburg. Oder – auch ein Geheimtipp Berlin.”
Das Video zu dem interessanten Beitrag, in dem auch namhafte Medienanwälte zu Wort kommen, gibt es nach dem Klick. Artikel vollständig lesen
Wie der epd-Medien in seiner aktuellen Ausgabe (41/2009) berichtet, plant das ZDF bis zum Jahresende eine drastische Reduzierung seines Internetangebots. Eine Folge des 12. RÄStV, wie der Mainzer Sender sagt.
„Von den heute noch unter den Adressen zdf.de, heute. de und sport.zdf.de verfügbaren Inhalten sollen bis Jahresende rund 80 Prozent aus dem Netz genommen werden. ZDF-Unternehmenssprecher Alexander Stock bestätigte dem epd am 26. Mai entsprechende Planungen. […] Aus dem Angebot von zdf.de sollen im Laufe der nächsten Monate 46.800 Dokumente verschwinden. […] Auch die ZDF-Mediathek […] wird verkleinert.”
Das Hamburger TK-Unternehmen „HanseNet” muss vorerst keine Verkehrsdaten speichern
Mit einem Beschluss vom 20. Mai 2009 (Az.: 21 L 234/09) hat das Verwaltungsgericht Köln den Hamburger Telekommunikationsanbieter HanseNet vorerst von den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Das Gericht hat dazu die Vollziehung einer Verfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vorerst ausgesetzt. Denn nach Ansicht der Hamburger Richter ist die Verfügung nicht ermessensfehlerfrei ergangen. Über die Frage der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung hat das Gericht jedoch nicht entschieden. Artikel vollständig lesen
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat gestern entschieden, dass ein privat genutzter PC mit Internetzugang der Rundfunkgebührenpflicht unterfällt. Nach Ansicht des Gerichts kommt es dabei nicht darauf an, ob der Computer auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt wird. Mit dieser Entscheidung (Az.: 8 A 2690/08 und 8 A 732/09) hob das Gericht zwei anderslautende erstinstanzliche Urteile auf. Darunter auch das vom münsteraner Jura-Studenten Moritz M. erstrittene Urteil des VG Münster (Telemedicus berichtete).
Damit ist das OVG Münster nun das dritte Gericht im Rang eines Oberverwaltungsgerichts, das die Rundfunkgebührenpflichtigkeit von Computern bejaht hat. Artikel vollständig lesen