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Wahlcheck: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Netzsperren: Offener Brief an den Bundespräsidenten

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Auf Bitten von mehreren Bürgerrechtsgruppen und verschiedenen Einzelpersonen, die sich gegen die Einführung von Internetsperren engagieren, hat der Rechtsanwalt Thomas Stadler einen offenen Brief an den Bundespräsidenten verfasst. Darin fordert er das Staatsoberhaupt aller Deutschen auf, das Zugangserschwerungsgesetz (PDF) nicht auszufertigen. In diesem Gesetz werden die umstrittenen „Kinderporno-Netzsperren” geregelt. Thomas Stadler ersucht den Bundespräsidenten, von seinem Prüfungsrecht (Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG) Gebrauch zu machen, denn das Gesetz sei offenkundig und zweifelsfrei nicht verfassungskonform.

Seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz stellt er in dem Schreiben fundiert, substantiiert und im Ergebnis äußerst gut nachvollziehbar dar. Dabei führt er insbesondere als Gründe an:

  • die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes
  • die fehlende Verwaltungskompetenz des Bundes
  • die Fehlerhaftigkeit des Gesetzgebungsverfahrens und
  • die materielle Unverhältnismäßigkeit der Vorschriften

Das erst jetzt veröffentlichte Schreiben wurde bereits am 06. Juli 2009 an das Bundespräsidialamt verschickt. In der Vergangenheit hat Horst Köhler bereits zweimal ein ihm zur Ausfertigung vorgelegtes Gesetz beanstandet.

Zum offenen Brief an den Bundespräsidenten von RA Thomas Stadler (PDF). Artikel vollständig lesen

Drei-Stufen-Test: Netzpolitik.org ruft zur Beteiligung auf

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Markus Beckedahl hat sich auf netzpolitik.org mit einem Aufruf an die Internetgemeinde gewandt: Jeder soll beim Drei-Stufen-Test des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mitmachen und seine Wünsche äußern. Er beklagt, dass im Rahmen der Konsultationsverfahren zum Drei-Stufen-Test in der Regel nur Lobbyisten zu Wort kommen. Hingegen würden die Nutzer aber ausgerechnet fast nie gefragt, was sie denn von den Plänen des gebührenfinanzierten Rundfunks im Internet halten.

„Das blöde ist, dass die Nutzer in der Debatte nie gefragt werden. Auf den üblichen Medienkongressen mit ihrer Meinungsbildung diskutieren Politiker mit Verlegern / Verbänden und dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk immer nur darüber, dass letztere weniger im Netz machen können dürfen. Das prägt die Debatte. Verbraucherschützer und Zuschauer und Zuhörer werden nicht gefragt. Dabei bezahlen wir den Laden und in der Regel wünscht man sich als Zuschauer und Zuhörer viel mehr.”

Auf netzpolitik.org finden sich Kontaktmöglichkeiten zu den Rundfunkräten der einzelnen Anstalten, die für die Entgegennahme von Stellungnahmen im Rahmen des Drei-Stufen-Tests zuständig sind. Ebenfalls hat Beckedahl an gleicher Stelle einen persönlichen Katalog von „Kernwünschen” bezüglich des öffentlich-rechtlichen Engagements im Internet formuliert.

Zum Beteiligungsaufruf und zur Wunschliste von Markus Beckedahl auf netzpolitik.org Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Bundesrat, Three Strikes, WLAN-Sharing

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+++ Bundesrat: Netzsperren, neue Datenschutzregeln und BSI-Gesetz

+++ Alternativmodell zu „Three Strikes” in Deutschland

+++ BayVGH weist Berufung im Streit um ProSieben/Sat.1-Übernahme ab

+++ LG München I: Online-Musik-Lizenzen aus einer Hand

+++ OLG Köln: Geschäftsmodell der WLAN-Community „FON” wettbewerbswidrig

+++ KJM legt Quartalsbericht vor

+++ Verlage unterzeichnen „Hamburger Erklärung zum Schutz des geistigen Eigentums”

+++ Frankreich: „Loi HADOPI” im zweiten Anlauf beschlossen Artikel vollständig lesen

Interview: Alternativmodell zu „Three Strikes“ in Deutschland

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Professor Dr. Ladeur zu seinem Modell der „Clearingstelle“ bei Urheberrechtsverletzungen

Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur hat u. a. im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) ein Modell entwickelt, das dem sog. „Three Strikes-Verfahren” ähnelt. Es sieht als ultima ratio jedoch nicht die komplette Sperrung des Internetanschlusses, sondern nur ein „Downgrade” des Tarifs vor. Es soll helfen, Urheberrechtsverletzungen im Internet einzudämmen. Im Interview mit Telemedicus stellt er seine Überlegungen vor.
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Google Books: „Die Debatte ist voller Missverständnisse”

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Die FAZ schildert in einem aktuellen Artikel einen „Hausbesuch bei Google”. Dabei ist eine Redakteurin mit Alexander Macgillivray, dem „Senior Product and Intellectual Property Counsel” von Google, zusammengetroffen. Der Jurist erklärt ihr, weshalb die groß angelegte Digitalisierung von Büchern durch Google Books aus Unternehmenssicht vollkommen konform zum Urheberrecht ist:

„Die Debatte ist voller Missverständnisse […] Nehmen wir die Urheberrechtsfrage. Wenn es heißt, das Urheberrecht werde verletzt, dann ist das doch etwas seltsam. Längst ist gerichtlich geklärt worden, dass es nicht so ist. Es gibt Leute, die ziemlich üble Sachen über uns sagen, aber die Vorzüge des Projekts verstehen und auch in Anspruch nehmen wollen. […] Wir nehmen das Urheberrecht ungemein ernst. Ein Stab von Anwälten stellt sicher, dass wir das Äußerste tun, geltendes Recht zu befolgen. […] Eigentlich könnten wir uns über die Einwände der Rechteinhaber hinwegsetzen. Aber wir tun es nicht. […]”

Zum lesenswerten Artikel bei FAZ.NET. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Datenschutznovelle, Netzsperren, Google

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+++ Bundestag beschließt Datenschutznovelle

+++ MdB Jörg Tauss strengt wegen „Netzsperren-Gesetz” Organstreitverfahren an

+++ OLG München kritisiert „fliegenden Gerichtsstand”

+++ Verleger kritisieren Google und fordern eine „Computer-Abgabe”

+++ Neue Rundfunkmitteilung der EU-Kommission veröffentlicht

+++ Deutsche Telekom greift Regulierungsverfügung zum Breitbandausbau an

+++ Tragischer Konflikt: Stefan Niggemeier im Visier der Datenschützer

+++ Landesmedienanstalten uneinig: Welche Regeln gelten für Webradios?

+++ US-Justizministerium prüft Google Book Settlement Artikel vollständig lesen

Neue Rundfunkmitteilung der EU-Kommission

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Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa wird strengeren Regeln unterworfen

Die EU-Kommission hat gestern in Brüssel die neue EU-Rundfunkmitteilung veröffentlicht. Darin werden teilweise strengere Regelungen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa festgelegt.

Nach der neuen Rundfunkmitteilung unterliegen insbesondere die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender nun einer stärkeren Kontrolle. So sind die Rundfunkanstalten zukünftig verpflichtet, die Marktauswirkungen und den publizistischen Mehrwert ihrer neuen Online-Angebote im Rahmen einer Vorabprüfung zu untersuchen. Wobei auch die Konkretisierung ihres eigenen Rundfunkauftrags im Vordergrund steht, um einem überhöhten Finanzbedarf vorzubeugen. Konkretes Vorbild für diese Regelungen war unter anderem der von EU-Kommissarin Viviane Reding gelobte deutsche Drei-Stufen-Test. Artikel vollständig lesen

Medienanstalten uneinig: Welche Regeln gelten für Webradios?

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Bei den Landesmedienanstalten herrscht große Unklarheit über die Regulierungstiefe bei Webradios

In der vergangenen Woche hat Telemedicus über die neue Anzeigepflicht für Webradions nach § 20b RStV berichtet. Im Anschluss daran gab es insbesondere unter Betreibern von Webradios große Diskussionen. Dabei hat sich gezeigt, dass noch sehr viele Probleme in diesem Bereich ungelöst sind. Insbesondere ist bislang auch die Frage unbeantwortet geblieben, ob Webradio-Angebote, die nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag anzeigepflichtig sind, auch von allen anderen typischen rundfunkrechtlichen Regelungen betroffen sind. Muss also ein Webradiobetreiber, der 500 oder mehr potentielle Hörer hat, seine Sendungen beispielsweise zu Dokumentationszwecken aufzeichnen? Und unterliegt er dann auch denselben Regelungen zur Werbezeitbegrenzung wie der „klassische Privatrundfunk”? All das sind Fragen, auf die auch die zuständigen Landesmedienanstalten derzeit keine eindeutigen Antworten haben. Artikel vollständig lesen

Neue Anzeigepflicht für Webradios bei Landesmedienanstalten

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Landesmedienanstalten stellen neues Anzeige-Formular für Webradios zur Verfügung

Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Rundfunkstaatsvertrags am 01. Juni 2009 trifft die Anbieter von Webradio-Diensten eine neue gesetzliche Verpflichtung. Denn sie müssen ab sofort den Betrieb ihres Dienstes bei einer Landesmedienanstalt (LMA) anzeigen. Dies gilt für alle Webradios, die technisch für 500 oder mehr potentielle gleichzeitige Nutzer ausgelegt sind. Seit Ende der vergangenen Woche bieten die vierzehn Landesmedienanstalten im Internet dazu ein einheitliches Anzeige-Formular (PDF) an.

Audiostreaming-Dienste unterliegen damit nun ausdrücklich keiner förmlichen Zulassungspflicht mehr, sondern in bestimmten Fällen nur noch einer schwächer ausgestalteten Anzeigepflicht. Sollten Betreiber aber dieser gelockerten Verpflichtung nun dennoch nicht nachkommen, drohen mittelfristig empfindliche Bußgelder. Jedoch sind Einzelheiten der neuen Regelungen derzeit noch unklar. Artikel vollständig lesen