+++ BVerfG: Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage
+++ Weiterer DFB-Landesverband verbietet Fotos aus der Amateurliga (Update)
+++ LG Göttingen: Abofallenbetreiber zu Freiheitsstrafen verurteilt
+++ Brigitte Zypries zu Urheberrecht und Internet
+++ WDR-Rundfunkrat setzt den Drei-Stufen-Test aus
+++ VGH Ba-Wü: Bei ALG II mit Zuschlägen keine Rundfunkgebührenbefreiung
+++ Kartellsenat des OLG Düsseldorf verhandelt Liga-Streit
+++ Telekom-Chef kritisiert europäische Breitband-Regulierung
+++ USA: Google muss erstmals Nutzerdaten herausgeben Artikel vollständig lesen
Das Weblog CARTA hat ein neues Interview mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries veröffentlicht. Darin äußert sich die SPD-Poltikerin zu aktuellen Fragen des Urheberrechts in Zusammenhang mit dem Internet. Neben Three Strikes und Kulturflatrate ist dabei auch das zur Zeit viel diskutierte Leistungsschutzrecht für Verlage ein Thema.
„Ich verstehe daher die Sorgen der Verleger. Wir müssen aber – und darauf habe ich bereits hingewiesen – bei der Entscheidung über die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presse- und Schulbuchverlage das gesamte Umfeld in den Blick nehmen. Auch die Rechte und Interessen der Kreativen, also der Journalisten und anderen Urheber müssen gewahrt bleiben. Ich halte nichts von populistischen Schnellschüssen. Auch hier müssen wir sehr sorgfältig vorgehen, um gegebenenfalls einen gerechten Interessenausgleich zu erreichen.”
Vor genau einer Woche ist der Gewinnspielsender 9Live vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) im einstweiligen Rechtsschutz gegen die Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten gescheitert (Telemedicus berichtete). Nun liegt uns der Volltext der Entscheidung (Az. 7 NE 09.1378) aus München vor. Artikel vollständig lesen
+++ Bundesverfassungsgericht schränkt Verbreiterhaftung ein
+++ BGH: „Blood & Honor”-Parole nicht strafbar
+++ 9Live scheitert im Eilverfahren gegen die Gewinnspielsatzung
+++ LG Hamburg: Kein Anspruch gegen Vertipper-Domain
+++ Illegaler Adresshandel floriert weiterhin
+++ Mehr Rechtsextreme Internetangebote – Politik fordert Maßnahmen
+++ Rundfunksender gegen Kennzeichnungspflicht bei Product Placement Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Nichtanahmebeschluss mit der Haftung für Inhalte in Pressespiegeln beschäftigt. In der gestern veröffentlichten Entscheidung vom Juni dieses Jahres ziehen Richter klare Grenzen für die sogenannte Verbreiterhaftung. Nach Ansicht Gerichts darf die Recherche- und Sorgfaltspflicht für übernommene fremde Inhalte nicht überstrapaziert werden. Denn ansonsten drohe die „Einschnürung” der Kommunikationsgrundrechte aus Art. 5 GG. Das BVerfG hat sich im Zuge dieser Erörterungen auch eingehend mit sogenannten „Chilling Effects” auseinander gesetzt. Artikel vollständig lesen