Telemedicus

Monatliche Archive

TMG: Änderung soll Speichern von IP-Adressen erlauben

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Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Anbieter von Telemedien sollen Nutzungsdaten auch zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von technischen Störungen erheben und verwenden dürfen. Die Speicherung der IP-Adresse soll demnach zumindest in Log-Dateien zulässig sein. Nach bisheriger Rechtslage ist es sehr umstritten, ob eine solche Speicherung zulässig ist. Artikel vollständig lesen

Wie verkauft man ein Blog?

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Was ist ein Blog im Sinn des Kaufrechts?: Eine Sache, ein Recht, oder ein sonstiger Gegenstand (§ 453 BGB)? RA Dr. Carsten Ulbricht benennt die wesentlichen Kaufgegenstände:

– die Domain
– die Artikel
– das Design
– die Kommentare
– die von den Kommentatoren angegebenen Daten
– andere Daten der Besucher (z.B. Datenbank mit e-Mailadressen zum Newsletterversand)
– Sonstiges

So vielfältig die Kaufgegenstände sind, so vielfältig sind auch die Rechtsfragen, die sich stellen.

Der Blogeintrag bei Web2.0 Recht; lesenswert auch die Kommentare. Artikel vollständig lesen

Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig

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Quelle: Daniel Hannes
Foto: Daniel Hannes

Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg Ende 2008 und bestätigte das Urteil der Vorinstanz, dem Verwaltungsgericht Hannover.

Der Kläger ist Fußballfan. Er ist als „Ultrà“ und Gewalttäter in der Datei erfasst. Sein Antrag auf Löschung seiner Daten wurde von der Polizei abgelehnt. Zu Unrecht, wie nun bereits zwei Gerichte entschieden haben.

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Wochenrückblick: Apple, Mafia, RAF

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+++ iTunes ab sofort ohne DRM

+++ LG Potsdam zu Photographieverbot in preußischen Parkanlagen

+++ LG Köln: „Baader-Meinhof-Komplex“ verletzt keine Persönlichkeitsrechte der Familie Ponto

+++ OVG Lüneburg bestätigt: Datenbank „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig

+++ Programmzeitschriften einigen sich vorläufig mit Sendern im Streit um EPGs

+++ Springer zieht im Kartellrechtsstreit um ProSiebenSat.1 vor den BGH

+++ Frankreich: Weiter Kritik an Rundfunkreform

+++ Italien: Mafia-Ermittlungen bei Facebook Artikel vollständig lesen

Örtliche Zuständigkeit bei Auskunft nach § 101 UrhG

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Für ein urheberrechtliches Auskunftsersuchen nach § 101 Abs. 9 UrhG ist ausschließlich das Landgericht zuständig, in dem der Provider seinen Sitz hat, sofern dieser in Deutschland liegt. Das hat das OLG Düsseldorf am Donnerstag entschieden (Beschluss vom 08.01.2009, Az. I-20 W 130/08). Ein Provider mit Sitz in Berlin und zahlreichen Niederlassungen in Deutschland sollte im vorliegenden Fall Daten über einen Kunden herausgeben, der ein Musikalbum bei einer Filesharing-Plattform eingestellt hatte. Der Rechteinhaber reichte seinen Antrag beim Landgericht Düsseldorf ein. Doch das sei nicht zuständig, entschied das Oberlandesgericht:

Örtlich ist für die begehrte Anordnung nach § 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG dasjenige Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete „seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung“ hat […]. § 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG ist so zu verstehen, dass die Vorschrift […] in örtlicher Hinsicht überhaupt einen Gerichtsstand bestimmt, entweder also das Wohnsitzgericht oder das Sitzgericht oder das Gericht einer Niederlassung, nicht aber diese Gerichte im Einzelfall für gleichermaßen zuständig erklärt und einem Antragsteller zwischen ihnen die Wahl einräumt.

Der Beschluss im Volltext. Artikel vollständig lesen

Video: Darf mein Chef meine E-Mails lesen?

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Ein nicht ganz leicht zu lösendes Problem: Darf ein Arbeitgeber die E-Mails seiner Angestellten lesen, wenn sie während der Arbeitszeit geschrieben werden? Das kommt ganz darauf an. Dr. Bahr wagt sich an die Darstellung des Problems und beantwortet die Frage im Rahmen seiner „Vodcast“-Reihe. Das 6-minütige Video erklärt anschaulich und (mal mehr und mal weniger) witzig was ein Chef wann und wie darf.

Zum Video bei law-vodcast.de. Artikel vollständig lesen

Three strikes and you’re out: Pro und Contra

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Das EU-Parlament hat es vorerst abgelehnt: Das „Three strikes and you’re out“-Modell sieht vor, den Internetzugang von Nutzern zu sperren, denen Urheberrechtsverletzungen nachgewiesen werden können. Nun hat auch das Bundesjustizministerium zu einem Treffen eingeladen, um eine Umsetzung in Deutschland zu diskutieren. Auf jetzt.de sind zwei Interviews zu dem Thema veröffentlicht. Eines mit Stefan Michalk (Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie) und eines mit Markus Beckedahl von Netzpolitik.org. Die Einschätzungen, inwiefern das Mittel sinnvoll ist, gehen dabei weit auseinander. Insbesondere bei der Frage, ob damit verbundene Grundrechtseingriffe gerechtfertigt sind, ist man anderer Meinung: Beckedahl sieht in Internetsperrungen eine bedenkliche Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit. Michalk beurteilt das anders:

„Wir haben da in Deutschland eine extrem hohe Sensibilität beim Thema Datenschutz, das ist richtig. Und durch die jüngsten Skandale ist das sicher nicht weniger geworden. Dennoch muss man sagen: Das Grundrecht auf Eigentum ist ein gleichwertiges Grundrecht mit dem auf Datenschutz. Man muss einen Ausgleich dieser Interessen finden und das kann nicht immer nur zu Lasten der Rechte-Inhaber gehen.“

„Warnen statt Klagen: Die Musikindustrie ändert ihre Strategie in Sachen Internet-Piraterie“.

„Du darfst nicht mehr surfen. Markus Beckedahl über die Three Strikes and you’re out-Strategie“. Artikel vollständig lesen

Schloss-Bilder: Gericht bestätigt Fotografie-Verbot

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Bereits am 21. November hat das LG Potsdam über die Klage der „Stiftung Preußische Schlösser und Gärten“ gegen die Veröffentlichung diverser Fotos entschieden; sie wurden ohne Erlaubnis auf ihren Grundstücken aufgenommen. Nun sind auch die Entscheidungsgründe veröffentlicht. In den insgesamt drei Urteilen stärkt das Gericht das Eigentumsrecht der Stiftung an ihren Schloss- und Parkanlagen; dieses umfasst auch die Befugnis, Fotografien zu gewerblichen Zwecken zu untersagen. Die Stiftung kann nun von einer Fotoagentur und einem Verlag Schadensersatz sowie Unterlassung verlangen; zusätzlich haftet ein Internet-Bildportal (zumindest auch) als Störer. Artikel vollständig lesen

Apple verabschiedet sich von DRM

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Ab sofort bietet auch Apple über iTunes Musiktitel ohne DRM an. Golem berichtet:

„Apple hat ein Abkommen mit den drei großen Plattenfirmen Sony BMG, Universal und Warner Music getroffen und wird künftig auch deren Musikstücke ohne Kopierschutz im iTunes-Store anbieten. […] Zugleich passt Apple sein Preismodell für Einzeltitel an. Statt zum Einheitspreis von 99 Cent soll die Lieder ab April zu Preisen von 0,69, 0,99 oder 1,29 US-Dollar angeboten werden, je nachdem zu welchem Preis die Plattenfirmen die Musik verkaufen wollen. “

Bereits im Jahr 2007 hatten sich die größten Plattenlabels Universal, Sony BMG und Warner dazu entschlossen, zumindest auch DRM-freie Musik im Internet anzubieten. Und das durchaus zugunsten der Umsätze. Mit dem Ausstieg von Apple dürfte nun im Musikbereich das endgültige Ende für DRM besiegelt sein.

Die Meldung bei Golem. Artikel vollständig lesen

Lesetipp: VDSL im Jahr 2009

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Im Telekommunikationsmarkt tobt harter Wettbewerb. Die Deutsche Telekom AG versucht, ihre Vormachtstellung durch den zügigen Ausbau des VDSL-Netzes zu erhalten; gleichzeitig verliert sie rapide Marktanteile an die kleineren TK-Unternehmen und die Betreiber von Fernsehkabelnetzen. Welche Folgen hat der Netzausbau auf VDSL?

Ziel all dieser Anstrengungen der Telekommunikationsanbieter ist es, möglichst schnell und vor allem flächendeckend ein Netz aufzubauen, das auf der einen Seite hohe Übertragungsgeschwindigkeiten von 50 Megabit in der Sekunde und mehr bereitstellen kann. Auf der anderen Seite geht dieser Ausbau aber auch mit einer grundlegenden Neugestaltung des Netzes einher. Es wird an einer Infrastruktur gebaut, in der die Übertragung allein auf dem Internet Protokoll (IP) beruht. Es wäre nach Ansicht der Beobachter daher ein Fehler, so zu tun, als ob es allein um eine technische Weiterentwicklung des bestehenden Netzes ginge. Im Gegenteil: Den Telekommunikationsunternehmen steht ein systemischer Wechsel auf eine reine IP-Umgebung bevor.

Ein Artikel in der FAZ umreißt die Probleme, die die TK-Branche im neuen Jahr bestimmen werden. Lesenswert!

Zum Artikel. Artikel vollständig lesen