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Wochenrückblick: Tracking, Cold Calls, Lizenzen

+++ Wer Tracking betreibt, kann abgemahnt werden

+++ Neuseeländer entwerfen Gesetz per Wiki-Software

+++ DRM-freie Musikdownloads bei Amazon

+++ KEK: Medienwächter fürchten um ihre Unabhängigkeit

+++ Aufgedeckt: Schludriges Lizenzmanagement bei der FAZ

+++ Call-in-Shows: Britische Medienaufsicht verhängt Rekordstrafe

+++ BGH: ‚Cold Calls‘ auch bei bestehender Geschäftsverbindung wettbewerbswidrig

+++ OLG Köln entscheidet über Rapidshare

+++ Fernsehwerbungs-Kartell: Verfahren gegen ProSieben/Sat.1 und RTL wird eingestellt
Wer Tracking betreibt, kann abgemahnt werden
Das AG Berlin Mitte und das LG Berlin haben entscheiden, dass Tracking illegal ist. Nicht nur, dass die dauerhafte Aufzeichnung von IP-Adresse und Besucher-Bewegungen auf einer Internetseite nach Ansicht der Gerichte gegen geltendes Recht verstößt – sie kann auch abgemahnt werden. Von jedem, der die Seite angesurft hat.
Die Details bei Telemedicus.

Neuseeländer entwerfen Gesetz per Wiki-Software
Neuseeland überrascht derzeit mit einer Innovation: Bürger können sich über ein Wiki an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Die Initiative stammt von der Neuseeländischen Polizei. Anlass ist die Reform des Polizeigesetzes, wobei sich die Gesetzeshüter Unterstützung aus der Bevölkerung erhoffen. Ein parlamentarischer Gesetzesentwurf wird parallel entwickelt.
Weiter bei Telemedicus.

DRM-freie Musikdownloads bei Amazon
Der Internet-Buchhändler Amazon bietet nun auch DRM-freie MP3s zum Download-Kauf an. Zur Auswahl stehen etwa 2 Millionen Musikstücke von mehr als 20.000 Musik-Labels. Preislich unterbietet Amazon dabei Mitkonkurrenten deutlich, ab 89 US-Cent sind einzelne Musik-Dateien erhältlich.
Die Meldung mit ausführlichen Zahlen bei Golem.
Ein Testbericht im Weblog Nicorola.

KEK: Medienwächter fürchten um ihre Unabhängigkeit
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hatte 2006 die größte Medienfusion in der Geschichte Deutschlands verhindert: den Zusammenschluss des Springer Verlags mit ProSieben/Sat.1. Nun soll die Geschäftsstelle der Behörde aufgelöst werden, das Entscheidungsverfahren geändert. Ein Racheakt? Zumindest wehrt sich die KEK engagiert gegen die Reform.
Die Hintergründe bei Telemedicus.

Aufgedeckt: Schludriges Lizenzmanagement bei der FAZ
Beim Online-Archiv der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) gibt es offenbar Unregelmäßigkeiten bei der Lizenzierung von Inhalten. Das FAZ-Archiv stellt nicht nur archivierte Inhalte für interessierte Leser zur Verfügung, sondern bietet Webseiten-Betreibern auch die Möglichkeit, Inhalte zur Wiederveröffentlichung zu lizenzieren – gegen Bezahlung natürlich. Doch anscheinend hat die FAZ selbst nicht in allen Fällen die ausreichenden Nutzungsrechte zur Wiederveröffentlichung im Internet.
Die Hintergründe beim Perlentaucher.

Call-in-Shows: Britische Medienaufsicht verhängt Rekordstrafe
Die britische Medienaufsicht Ofcom hat gegen den Sender Good Morning Television (GMTV) eine Geldstrafe in Höhe von umgerechnet 2,86 Millionen Euro verhängt. Grund für diesen Schritt sei eine „großangelegte und systematische Irreführung“ der Teilnehmer von TV-Anrufspielen.
Ein kommentierter Link bei Telemedicus.

BGH: ‚Cold Calls‘ auch bei bestehender Geschäftsverbindung wettbewerbswidrig
Werbeanrufe ohne Einwilligung (sog. „Cold Calls“) können bei Gewerbetreibenden auch bei einer bestehenden Geschäftsbeziehung wettbewerbswidrig sein. Das entschied der BGH am 20. September. Obwohl die Schwelle der Belästigung durch Werbeanrufe im geschäftlichen Bereich grundsätzlich niedrig anzusetzen ist, entschieden die Bundesrichter, dass im vorliegenden Fall eine Belästigung gegeben sei, wenn sich der Anruf nicht nur auf die bestehende Geschäftsbeziehung, sondern auch auf darüber hinaus gehende Leistungen beziehe.
Eine Zusammenfassung des Urteils bei „recht verständlich“.

OLG Köln entscheidet über Rapidshare
Die Urteile vom OLG Köln zum „One-Click-Hoster“ Rapidshare sind nun im Volltext verfügbar. Das Gericht entschied, dass der Download-Hoster für rechtswidrige Inhalte seiner Kunden als Störer hafte – allerdings nur mit eingeschränkten Prüfungspflichten. Hintergrund war eine einstweilige Verfügung der Verwertungsgesellschaft GEMA gegen den Download-Hoster.
Die kommentierten Urteile bei Telemedicus.

Fernsehwerbungs-Kartell: Verfahren gegen ProSieben/Sat.1 und RTL wird eingestellt
Das Kartell-Verfahren gegen ProSieben/Sat.1 und RTL wegen illegaler Rabatte bei der Vermarktung von Werbezeiten wurde eingestellt. Die Sender zahlten dafür ein Bußgeld im mehrstelligen Millionenbereich.
Die Details bei Spiegel Online.

  • Adrian Schneider

    Adrian Schneider ist Mitbegründer, Vorstand und Hausnerd von Telemedicus sowie Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln.

, Telemedicus v. 07.10.2007, https://tlmd.in/a/438

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