+++ BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche
+++ BayVGH: Schulverweis wegen Lehrerbewertung im Internet
+++ BayVGH bestätigt Werbeverbot für Internet-Glücksspiel
+++ OLG München hebt Verfügung gegen PC-Abgabe auf
+++ OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht als Störer
+++ BMJ dementiert Existenz eines Löschgesetzentwurfs
+++ Google Street View: Vorerst kein Start in Deutschland
+++ Kirchhof-Gutachten stützt neues Rundfunkgebühren-Modell
BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Google Bildersuche
Der lange Streit um die Rechtmäßigkeit der Google Bildersuche ist beendet. Der I. Zivilsenat des BGH hat vergangene Woche entschieden, dass die Erstellung und Veröffentlichung von Thumbnails bei Google urheberrechtlich zulässig ist. Die genaue Begründung ist indes noch nicht bekannt. Allem Anschein nach folgt der BGH jedoch nicht der Argumentation des OLG Thüringen, wonach eine Geltendmachung urheberrechtlicher Ansprüche nach § 242 BGB unzulässig wäre. Vielmehr scheint der BGH eine konkludente Einwilligung in die Erfassung von Bildern, die im Internet veröffentlicht wurden, anzunehmen.
Die Meldung bei Telemedicus.
BayVGH: Schulverweis wegen Lehrerbewertung im Internet
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass einem Schüler für die Initiierung einer anonymen Internetbewertung eines Lehrers ein verschärfter Verweis (Art. 86 BayEUG) ausgesprochen werden darf. Ein Schüler hatte in einem Internetforum eine Umfrage über einen namentlich genannten Lehrer gestartet und sich dabei selbst abfällig über den Lehrer geäußert. Der BayVGH entschied, dass zwar auch eine scharf formulierte Kritik an Lehrern im Internet von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, im konkreten Fall jedoch die Gefahr eines Internet-Prangers geschaffen wurde. Der Verweis sei daher zulässig.
Die Hintergründe bei juris.
BayVGH bestätigt Internet-Werbeverbot für Glücksspiel
Ebenfalls der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat vergangene Woche das Internet-Werbeverbot für Glücksspiel bestätigt. Dies gelte auch für Anbieter, die im Besitz von DDR-Gewerbeerlaubnissen sind. Die Regierung Mittelfranken hatte „bild.de” untersagt, entsprechende Werbeanzeigen zu schalten. Dagegen wehrten sich die Betreiber: Es sei technisch nicht möglich, die Werbung nur im Gebiet Bayerns zu entfernen. Ein Verbot sei deshalb nicht umzusetzen. Der BayVGH entschied jedoch, dass es „bild.de” auch zumutbar sei, in ganz Deutschland auf die Werbeanzeigen zu verzichten. Auch wenn sich die Anordnung der Regierung Mittelfranken nur auf Bayern beziehen könne, sei Glücksspiel-Werbung doch in ganz Deutschland verboten.
Die Meldung bei juris.
OLG München hebt Verfügung gegen PC-Abgabe auf
Das OLG München hat eine einstweilige Verfügung gegen die Durchsetzung einer Urheberrechtsabgabe auf PCs aufgehoben. Erst im Februar hatte das OLG München der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) auf Antrag des Zentralverbandes Informationstechnologie und Computerindustrie (Zitco) untersagt, eine PC-Abgabe festzulegen, ohne vorher empirische Untersuchungen über das Nutzungsverhalten durchzuführen. Die ZPÜ hatte zuvor angekündigt, kurzfristig einen Tarif aufzustellen und diesen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Nun hob das OLG München die Verfügung auf, stellte jedoch gleichzeitig fest, dass eine allein durch die ZPÜ festgelegte Abgabe zumindest vorläuft unverbindlich sei. Wie heise resale berichtet, müssten die Verhandlungen vielmehr fortgeführt werden. Ein Ende im Streit um die PC-Abgabe ist also nicht in Sicht.
Ausführliche Hintergründe bei Heise Online.
OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht als Störer
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das OLG Düsseldorf Ende März entschieden, dass der One-Click-Hoster Rapidshare nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet. Rapidshare betreibe ein grundsätzlich zulässiges Geschäftsmodell und könne keinen Einfluss darauf nehmen, wenn Nutzer den Dienst für rechtswidrige Vervielfältigungen nutzt, so das Gericht. Das OLG Düsseldorf stellt sich damit der Ansicht des OLG Hamburg entgegen, wonach Rapidshare grundsätzlich nicht schutzwürdig sei und dem Unternehmen deshalb sämtliche geeignete Prüfungspflichten zumutbar seien.
Die Urteilsbesprechung bei Telemedicus.
BMJ dementiert Existenz eines Löschgesetzentwurfs
Dem Bundesjustizministerium liegt kein Entwurf zu einem neuen „Löschgesetz” vor. Das teilte ein Sprecher des Ministeriums vergangene Woche mit. Zuvor hatte die Neue Osnabrücker Zeitung gemeldet, dass bereits eine Alternativlösung zum Zugangserschwerungsgesetz als Entwurf vorliegen würde. Dass es möglicherweise fraktionsinterne Entwürfe gibt, dementierte das BMJ hingegen nicht.
Das Dementi in der Legal Tribune Online.
Google Street View: Vorerst kein Start in Deutschland
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner hat sich mit Google auf eine vorläufige Lösung im Streit um die fotografische Erfassung von Straßen durch Google Street view geeinigt. Demnach soll der Dienst in Deutschland erst dann an den Start gehen, wenn Einsprüche von Bürgern vollständig berücksichtigt sind. Außerdem soll sich Google bereit erklärt haben, auch Widersprüche von Städten und Gemeinden zu berücksichtigen.
Ausführlich bei tagesschau.de.
Kirchhof-Gutachten stützt neues Rundfunkgebühren-Modell
Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel” berichtet, soll ein neues Gutachten von Professor Paul Kirchhof verfassungsrechtliche Zweifel am Gebührenmodell der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ausräumen. Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters soll nächste Woche der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zur genauen Argumentation ist daher noch nichts bekannt. Bereits seit letztem Jahr steht eine Reform des Rundfunkgebührenmodells konkret im Raum, eine entgültige Einigung konnte jedoch noch nicht erzielt werden. Ebenfalls im letzten Jahr hatte auch schon ein Gutachten von Professor Armin Dittmann die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Haushaltsabgabe bestätigt. Dennoch könnte das Kirchhof-Gutachten nun die letzten, entscheidenden Impulse für eine Reform geben.
Die Meldung bei Spiegel online.