+++ BGH entscheidet über Fusion von Springer und ProSiebenSat.1
+++ BVerwG: Datei „Gewalttäter Sport“ jetzt rechtmäßig
+++ BDSG-Novelle III tritt in Kraft
+++ Neues Fernabsatzrecht tritt in Kraft
+++ Ministerpräsidenten beschließen GEZ-Reform
+++ Ministerpräsidenten unterzeichnen JMStV-Novelle
+++ Grüne wollen Verbraucherinformationsgesetz ändern
+++ USA: Google sieht keinen Rechtsverstoß in WLAN-Datensammlung
BGH entscheidet über Fusion von Springer und ProSieben/Sat.1
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche das Fusionsverbot zwischen der Axel Springer AG und ProSieben/Sat.1 bestätigt. Das Bundeskartellamt hatte den Zusammenschluss der Unternehmen Anfang 2006 untersagt. Argument: Die Konzerne hätten durch die Fusion eine marktbeherrschende Stellung für die Bereitstellung von Werbezeiten in Fernsehprogrammen erlangt. Obwohl die Unternehmen das Geschäft kurz danach für erledigt erklärten, legte Springer Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein. Das Gericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Bundeskartellamtes. Zu recht, wie der BGH nun festgestellt hat.
Zur Pressemeldung des BGH.
BVerwG: Datei „Gewalttäter Sport“ jetzt rechtmäßig
Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ nun rechtmäßig ist. In der zentralen Datenbank von Bund und Ländern werden mögliche Straftäter bei Sportveranstaltungen erfasst. Die Vorinstanzen hatten die Speicherung der Daten wegen fehlender Rechtsgrundlage als rechtswidrig angesehen. Am Tag der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts trat jedoch auch eine neue Rechtsverordnung des Bundesinnenministerium in Kraft, die der Speicherung von Verbunddateien die nötige Rechtsgrundlage gibt.
Mehr bei Telemedicus.
BDSG-Novelle III tritt in Kraft
Am Freitag ist der dritte Teil der BDSG-Novelle in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften bilden den Abschluss eines Änderungspaketes am deutschen Datenschutzrecht, das noch von der großen Koalition beschlossen wurde. Die wichtigste Änderung durch die jüngste Novelle dürfte der neue Absatz 7 von § 29 BDSG sein: Danach müssen Darlehnsgeber Verbraucher künftig informieren, wenn ein Verbraucherdarlehensvertrag oder ein Vertrag über eine entgeltliche Finanzierungshilfe wegen der Auskunft über dessen Kreditwürdigkeit nicht zustande gekommen ist.
Die genauen Änderungen und ein Kurzfazit zur BDSG-Novelle bei Telemedicus.
Neues Fernabsatzrecht tritt in Kraft
Ebenfalls am Freitag sind einige Änderungen am Fernabsatzrecht in Kraft getreten. Danach soll es künftig insbesondere möglich sein, Verbraucher auch unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform über ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß zu belehren. Außerdem muss nun ein Rückgaberecht nicht mehr in Textform eingeräumt werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere Geschäfte bei Internetauktionen erleichtern.
Die Änderungen im Detail bei Telemedicus.
Ministerpräsidenten beschließen GEZ-Reform
Vergangene hat sich die Rundfunkkommission der Länder in Berlin auf eine Reform der Rundfunkfinanzierung geeinigt. Das bisherige Gebührenmodell, das die Zahlungsplicht an Empfangsgeräten festmacht, soll danach durch ein geräteunabhängiges Beitragsmodell ersetzt werden. In Zukunft soll ein pauschaler Beitrag für jeden Haushalt/ Wohnung und jeden Betrieb fällig werden. Damit folgen die Länderchefs den Empfehlungen von Professor Paul Kirchhof, der in einem Gutachten vergangenen Monat die Verfassungsmäßigkeit dieses neuen Modells festgestellt hatte. Soll die Reform wie geplant bis 2013 umgesetzt werden, muss bis spätestens Ende diesen Jahres ein tragfähiger Entwurf für einen neuen Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entwickelt werden. Bis dahin sind jedoch noch einige offene Fragen zu klären. Insbesondere die Höhe des künftigen Beitrags ist derzeit noch heftig umstritten.
Ausführlich bei Telemedicus mit weiteren Links.
Ministerpräsidenten unterzeichnen JMStV-Novelle
Die Ministerpräsidenten haben diese Woche im Rahmen des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags die geplante Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages unterzeichnet. Trotz Kritik auch aus den eigenen Parteien haben sich alle Ministerpräsidenten für die Novelle ausgesprochen. Der nun unterzeichnete Gesetzentwurf entspricht in weiten Teilen dem Entwurf von Ende März. Der neue Staatsvertrag bedarf nun noch der Zustimmung aller Länderparlamente.
Erste Reaktionen und weitere Nachweise bei Telemedicus.
Grüne wollen Verbraucherinformationsgesetz ändern
Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat vergangene Woche einen Antrag gestellt, nach dem die Bundesregierung das Verbraucherinformationsgesetz umgehend novellieren soll. Mit dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz wurde für Verbraucher ein Auskunftsanspruch über lebensmittelrechtliche Informationen gegenüber allen Bundes- und Landesbehörden eingeführt. Die planmäßige Evaluation habe nach Ansicht der Grünen ergeben, dass das Gesetz in der Praxis Schwächen aufweise. Die Fraktion verlangt deshalb die Streichung von beschränkenden Ausnahmen beim Auskunftsanspruch. Ferner soll das Gesetz in Zukunft auch auf Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen ausgedehnt werden und eine Verpflichtung von Unternehmen zu Auskünften beinhalten.
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USA: Google sieht keinen Rechtsverstoß in WLAN-Datensammlung
Google vertritt nach einem Bericht des Wall Street Journals die Ansicht, dass das Unternehmen mit der Sammlung von Daten offener WLANs nicht gegen US-Recht verstoßen hat. Google hatte sich am Mittwoch in einem Brief an drei US-Kongressabgeordnete gewandt. Darin erklärt Google-Pressesprecher Pablo Chavez, dass er das Sammeln von Daten aus offenen WLANs nicht für illegal halte. Der Brief an die Abgeordneten ist die Antwort auf Fragen, die diese an Google richteten, als bekannt wurde, dass bei den Kamerafahrten von Googles Street-View nicht nur Bilder gemacht, sondern auch WLAN-Daten gesammelt wurden.
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