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Wochenrückblick: Sex and the City, Call-In-Shows, GEMA

+++ Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Kraft

+++ BVerwG: FFG ist verfassungswidrig

+++ OLG Düsseldorf: Keine individuelle Prüfung auf Markenrechtsverstöße bei eBay notwendig

+++ GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Online-Videothek

+++ Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: Vorlage-Antrag zum EuGH

+++ VG Berlin: Ausstrahlung von „Sex and the City“ nicht vor 20 Uhr

+++ OLG Frankfurt: epd gewinnt im Zitatstreit gegen „Junge Freiheit“

+++ Facebook läßt Nutzer über AGBs abstimmen

+++ VG Würzburg: Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

+++ Börsenverein streitet mit Uni Würzburg um Auslegung des § 52b UrhG
Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Kraft
In der vergangenen Woche ist die Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele im Rundfunk in Kraft getreten. Damit werden den Anbietern von Gewinnspielsendungen im Zeichen des Jugend- und Verbraucherschutzes insbesondere neue Transparenzgebote auferlegt. In der Vergangenheit gab es oft Grund zu Beanstandungen. Die Aufsichtsbehörden haben im Falle von Verstößen daher nun ein hartes Durchgreifen angekündigt
Telemedicus zur neuen Gewinnspielsatzung.
Der Wortlaut der neuen Gewinnspielsatzung (PDF).

BVerwG: FFG ist verfassungswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat Verfahren mehrerer Kinobetreiber gegen die Heranziehung zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Leipziger Richter sind von der Verfassungswidrigkeit des Filmförderungsgesetzes im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG überzeugt. Denn Kinobetreiber und Unternehmen der Videowirtschaft sind gemäß §§ 66, 66a FFG zur Zahlung von Filmförderabgaben verpflichtet, während hingegen Fernsehveranstalter keinerlei gesetzliche Verpflichtung dazu trifft. Beide Gruppen ziehen aber nach Ansicht des BVerwG gleichermaßen wirtschaftlichen Nutzen aus der Filmverwertung.
Pressemeldung des BVerwG zum Vorlagebeschluss.
Über erste Reaktionen auf die Entscheidung berichtet das IUM.

OLG Düsseldorf: Keine individuelle Prüfung auf Markenrechtsverstöße bei eBay notwendig
Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass eBay bei Markenrechtsverletzungen nicht als Störer haftet, sofern es nach der ersten Anzeige von Verstößen zu keinen weiteren gleichartigen Markenverletzungen gekommen ist. Die Prüfungspflichten für eBay dürfen dabei nach Ansicht der Düsseldorfer Richter nicht so überspannt werden, dass das gesamte Geschäftsmodell in Frage gestellt wird. Insoweit scheidet eine individuelle Einzelfallprüfung als unverhältnismäßig aus. Mit dieser Entscheidung folgt das OLG Düsseldorf den Wertungen einer dem Verfahren vorausgeganen Entscheidung des Bundesgerichtshof aus dem Jahre 2007.
Die Meldung bei Beck Aktuell.

GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Online-Videothek
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Onlinevideothek „BeamDVD“ erwirkt. Darin wird dem Anbieter untersagt, Musikwerke in Filmen ohne Zustimmung der GEMA im Internet öffentlich zugänglich zu machen. „BeamDVD“ bietet seinen Kunden an, über das Internet auf einen bei „BeamDVD“ angemieteten DVD-Player zuzugreifen und so ausgeliehene Filme über das Internet ansehen zu können. Nach Auffassung der GEMA ist für diesen Dienst die vorhandene Videotheken-Lizenz allerdings nicht ausreichend. Vielmehr benötige das Unternehmen dafür eine Video-On-Demand-Lizenz, so die GEMA.
Telemedicus beleuchtet den Fall GEMA vs. BeamDVD.

Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: Vorlage-Antrag zum EuGH
Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung hat der Prozessbevollmächtigte des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung den Antrag gestellt, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens soll der EuGH die Vereinbarkeit der Maßnahme mit der Europäischen Menschenrechtskonvention prüfen. Das VG Wiesbaden hat unterdessen in der vergangegenen Woche einen Vorlagebeschluss zum EuGH gefasst, bei dem es mittelbar auch um die materielle Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung geht.
Die Einzelheiten zum Antrag vor dem BVerfG bei heise.de.
Der Antrag zum Vorlagebeschluss vor dem BVerfG im Volltext (PDF).
Meldung vom ULD zum Vorlagebeschluss des VG Wiesbaden.

VG Berlin: Ausstrahlung von „Sex and the City“ nicht vor 20 Uhr
Wie in der vergangenen Woche bekannt wurde hat das Verwaltungsgericht Berlin Ende Januar entschieden, dass die Ausstrahlung einer Folge der Serie „Sex and the City“ vor 20.00 Uhr einen Verstoß gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften darstellt. Dies gilt jedenfalls soweit die Ausstrahlung geeignet ist, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren zu beeinträchtigen. Mit der Entscheidung bestätigten die Richter einen von Pro7 angegriffenen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Diesem war ein entsprechender Beschluss der Kommission für den Jugendmedienschutz (KJM) vorausgegangenen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einzelheiten zur Entscheidung beim Titelschutzanzeiger.

OLG Frankfurt: epd gewinnt im Zitatstreit gegen „Junge Freiheit“
Im Streit mit der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ (JF) hat der Evangelische Pressedienst (epd) in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt obsiegt. Der epd darf der Entscheidung des Gerichts zufolge weiter ein Zitat des SPD-Politikers Alfred Hartenbach verbreiten, wonach die JF von der Jugendorganisation der NPD gelenkt wird. Die Frankfurter Richter stuften das Zitat als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung ein. Somit unterfällt es dem Schutz der Meinungsfreiheit. Ein Unterlassungs- oder Gegendarstellungsanspruch gegen den epd scheidet demnach aus. Die JF prüft derzeit eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung.
Hintergründe zu Entscheidung bei Beck Aktuell

Facebook läßt Nutzer über AGBs abstimmen
Nachdem es massive Kritik an den geänderten Datenschutzbestimmungen von Facebook gab, wird es nun bald „user generated AGBs“ bei Facebook geben. Zumindest teilweise sollen die Mitglieder des Social Networks zukünftig über Nutzungsregeln und die Unternehmensführung mitbestimmen können. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg will mit diesen basisdemokratischen Anstrengungen sein Netzwerk transparenter und offener gestalten.
Telemedicus zur „Demokratisierung“ von Facebook.

VG Würzburg: Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
In einer Entscheidung vom 19.02.2009 hat das Verwaltungsgericht Würzburg die Rundfunkgebührenpflicht von internetfähigen PCs bejaht. Diese liegt insbesondere auch dann vor, wenn in dem PC keine Soundkarte installiert ist und der Computer lediglich beruflich genutzt wird. Nach Ansicht des Gerichts ist aber eine Befreiung von der Rundfunkgebühr möglich, soweit bereits Gebühren für normale Rundfunkgeräte gezahlt werden. Mit diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil steuert das VG Würzburg eine weitere erstinstanzliche Sichtweise in Bezug auf die Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen Endgeräten bei.
Eine Einordnung der Entscheidung gibt es bei Rechtslupe.
Weitere Entscheidungen zur Gebührenpflichtigkeit von internetfähigen Endgeräten.

Börsenverein streitet mit Uni Würzburg um Auslegung des § 52b UrhG
Die Unibibliothek Würzburg hat ihren Studenten Lehrbücher für das Heimstudium digital zum Download angeboten. Zunächst meinte die Uni sich dabei auf die Schrankenregelung des § 52b UrhG stützen zu können. Nach einer entsprechenden Abmahnung durch den Börsenverein revidierte die Uni aber ihre Sichtweise und deaktivierte die Download- und Druckfunktion. Allerdings geht dem Börsenverein das Angebot noch immer zu weit. Denn die Unibibliothek soll auch Werke digitalisiert haben, die bereits durch Verlagsveröffentlichungen in elektronischer Form vorliegen. Dieses Verhalten ist nach Auffassung des Börsenvereins nicht vom Urheberrecht gedeckt. Nun steht zu dieser Frage ein Musterverfahren an. Juristisch doppelt interessant ist die Angelegenheit, da viele Werke aus dem Hause C.H. Beck betroffen sein sollen.
Der Buchreport stellt den Fall vor.

, Telemedicus v. 01.03.2009, https://tlmd.in/a/1186

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