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Wochenrückblick: Datenschutznovelle, Netzsperren, Google

+++ Bundestag beschließt Datenschutznovelle

+++ MdB Jörg Tauss strengt wegen „Netzsperren-Gesetz” Organstreitverfahren an

+++ OLG München kritisiert „fliegenden Gerichtsstand”

+++ Verleger kritisieren Google und fordern eine „Computer-Abgabe”

+++ Neue Rundfunkmitteilung der EU-Kommission veröffentlicht

+++ Deutsche Telekom greift Regulierungsverfügung zum Breitbandausbau an

+++ Tragischer Konflikt: Stefan Niggemeier im Visier der Datenschützer

+++ Landesmedienanstalten uneinig: Welche Regeln gelten für Webradios?

+++ US-Justizministerium prüft Google Book Settlement
Bundestag beschließt Datenschutznovelle
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche mit den Stimmen der großen Koalition eine Novellierung des Datenschutzsrechts beschlossen (BT-Drs. 16/12011 und 16/13657). Dabei wird der Schutz von personenbezogenen Daten grundsätzlich gestärkt. Jedoch bleibt über großzügige Ausnahmeregelungen – darunter auch das vielfach kritisierte Listenprivileg – die Weitergabe von Daten auch ohne Einwilligung der Betroffenen erlaubt. Koalitionskreise sprachen insgesamt von einem vernünftigen Kompromiss zwischen Datenschutz, Wirtschaft und Verbraucherschutz. Datenschützer kritisieren hingegen, die Novelle ginge nicht weit genug.
Bericht im Nachrichtenmagazin „Focus”.
Telemedicus zur Kabinettvorlage der Datenschutznovelle.

MdB Jörg Tauss strengt wegen „Netzsperren-Gesetz” Organstreitverfahren an
Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (ex SPD, nun PIRATEN) will zur Überprüfung des „Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten” (ZugErschwG) vor dem Bundesverfassungsgericht ein Organstreitverfahren anstrengen. Das Gesetz sei nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, erklärte Tauss. Denn im Laufe des parlamentarischen Verfahrens sei es ohne neue Erste Lesung unzulässiger Weise substanziell verändert worden. Zuvor waren schon von Vertretern anderer Parteien verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Zustandekommen des Gesetzes geäußert worden.
Bericht bei golem.de.

OLG München kritisiert „fliegenden Gerichtsstand”
In einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung von Ende Mai kritisiert das OLG München die Anwendung der Regeln über den sogenannten fliegenden Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet. Nach geltendem Recht und ständiger Rechtssprechung kann gegen Rechtsverletzungen im Internet in Deutschland grundsätzlich an jedem Ort geklagt werden, an dem ein Abruf der streitgegenständlichen Informationen erfolgen kann. Diese Beliebigkeit führt bisweilen in der Praxis oftmals dazu, dass sich Kläger Gerichte aussuchen können, von denen sie wissen, dass sie ihrer Rechtsauffassung eher zugeneigt sind als andere. Das OLG München bestätigte nun ein Urteil des AG München, wonach bei Verfahren mit Internetbezug die Wahl des zuständigen Gerichts nicht immer in das Belieben der klagenden Partei gestellt werden kann.
Telemedicus berichtet über die Münchener Entscheidung.

Verleger kritisieren Google und fordern eine „Computer-Abgabe”
In der vergangenen Woche wurde von Seiten der deutschen Verleger erneut die Diskussion um die Einführung eines eigenständigen Leistungsschutzrechts für Verlage angeheizt. Dabei ist auch immer wieder der Suchmaschinen-Riese Google angegriffen worden. Denn die Suchmaschine verdiene an Inhalten der Verlage, ohne dass diese angemessen am Verdienst beteiligt werden würden, so der Vorwurf. Um diesen jüngst nochmals von Hubert Burda angekreideten Einnahmenverlust auszugleichen, forderte der Axel-Springer-Verlag nun sogar eine „Computer-Abgabe” zur Rettung der Verlage.
Bericht in der FTD.

Neue Rundfunkmitteilung der EU-Kommission veröffentlicht
Die EU-Kommission hat am vergangenen Donnerstag in Brüssel die neue EU-Rundfunkmitteilung veröffentlicht. Darin werden teilweise strengere Regelungen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa festgelegt. Insbesondere im Bereich neuer Online-Angebote werden die Vorgaben für die Sender verschärft. Konkretes Vorbild für diese Neuerungen war insbesondere der deutsche Drei-Stufen-Test. Sowohl der öffentlich-rechtliche Rundfunk als auch der Privatrundfunk in Deutschland haben die neue Rundfunkmitteilung inzwischen begrüßt.
Telemedicus zur neuen Rundfunkmitteilung der EU-Kommission.

Deutsche Telekom greift Regulierungsverfügung zum Breitbandausbau an
Die Deutsche Telekom AG (DTAG) hat im Eilverfahren vor dem VG Köln Klage gegen die jüngste Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) erhoben. Diese verpflichtet den Ex-Monopolisten dazu, auf Anfrage Breitband-Infrastruktur für seine Konkurrenten bereitzustellen. Ein finanzieller Ausgleich soll dabei im Gegenzug nur bis zu einer bestimmten „Kappungsgrenze“ stattfinden. Die DTAG sieht darin eine ungleiche Verteilung der Kosten- und Risikobelastungen. Daher soll das VG Köln nun auf Antrag der DTAG insbesondere beschließen, dass die Regulierungsverfügung vorläufig keine Wirkung entfaltet.
Bericht bei Telemedicus.

Tragischer Konflikt: Stefan Niggemeier im Visier der Datenschützer
Dem Journalisten und Blogger Stefan Niggemeier droht erneut wegen der Kommentarfunktion in seinem Blog Ungemach. Der Berliner Datenschutzbeauftragte, Alexander Dix, rügt die Speicherung der IP-Adressen der Kommentatoren. Darüber hinaus würde Niggemeier in unzulässiger Weise die E-Mailadresse der Kommentatoren als Pflichtangabe einfordern, so Dix. Stefan Niggemeier war zuvor vom LG Hamburg im Rahmen der Störerhaftung verurteilt worden, in seinem Blog wirksame Vorkehrungen gegen rechtwidrige Kommentare zu treffen. Niggemeier sieht sich nun in einer Zwickmühle: Die Auflagen des LG Hamburg seien nicht mit den Forderungen des Datenschutzbeauftragten zu vereinbaren.
Die Einzelheiten auf dem Blog von Thorsten Feldmann, dem Rechtsanwalt von Stefan Niggemeier.

Landesmedienanstalten uneinig: Welche Regeln gelten für Webradios?
Wie in der letzten Woche bekannt wurde, herrscht bei den Landesmedienanstalten große Unklarheit über die Regulierungstiefe bei Webradios. Mit In-Kraft-Treten des 12. RÄStV im Juni sollten eigentlich alle Zweifel in diesem Bereich behoben sein. Wie Recherchen von Telemedicus jedoch ergeben haben, ist derzeit das Gegenteil der Fall: Die Landesmedienanstalten vertreten äußerst unterschiedliche Aufassung, welche gesetzlichen Regeln nun auf Webradios Anwendung finden sollen. Dies könnte mittelfristig zu unangenehmen Konsequenzen für die Webradiobetreiber führen.
Telemedicus mit einem ausführlichen Hintergrundbericht.

US-Justizministerium prüft Google Book Settlement
Nach einem Bericht der New York Times hat das US-Justizministerium nun ein förmliches kartellrechtliches Untersuchungsverfahren über das Google Book Settlement eröffnet. Zuvor hatten Kritiker bereits gewarnt, dass durch das Abkommen eine marktbeherrschende Stellung von Google drohe. Des Weiteren bestehe die Gefahr, dass Google im Bereich der sogenannten „verwaisten Werke“ sogar alleiniger Anbieter werden könnte, so die Kritiker weiter.
Artikel im Beck-Blog.
Die Hintergründe des Google Books-Verfahrens in Deutschland bei Telemedicus.

, Telemedicus v. 05.07.2009, https://tlmd.in/a/1388

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