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Wochenrückblick: Apple, Mafia, RAF

+++ iTunes ab sofort ohne DRM

+++ LG Potsdam zu Photographieverbot in preußischen Parkanlagen

+++ LG Köln: „Baader-Meinhof-Komplex“ verletzt keine Persönlichkeitsrechte der Familie Ponto

+++ OVG Lüneburg bestätigt: Datenbank „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig

+++ Programmzeitschriften einigen sich vorläufig mit Sendern im Streit um EPGs

+++ Springer zieht im Kartellrechtsstreit um ProSiebenSat.1 vor den BGH

+++ Frankreich: Weiter Kritik an Rundfunkreform

+++ Italien: Mafia-Ermittlungen bei Facebook
iTunes ab sofort ohne DRM
Wie vergangene Woche bekannt wurde, bietet Apple über iTunes ab sofort Musiktitel ohne DRM-Restriktionen (Digital Rights Management) an. Dem neuen Angebot von Apple liegt eine Übereinkunft mit den drei großen Tonträgerherstellern Sony BMG, Universal und Warner Music zugrunde. Allerdings behält sich Apple wohl weiterhin vor, die heruntergeladenen Musikstücke im Wege eines digitalen Wasserzeichens mit ausgewählten Account-Daten des Käufers zu versehen. Aufgrund der mit den Plattenlabels getroffenen Vereinbarung wird sich ab April darüberhinaus auch die Preisstruktur bei iTunes ändern.
Die Meldung bei Telemedicus.

LG Potsdam zu Photographieverbot in preußischen Parkanlagen
Im Streit um die kommerzielle Verwertung von Photos der Potsdamer Parkanlagen hat sich die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten gegen die Fotoagentur „Ostkreuz“ durchgesetzt. Das Landgericht Potsdam verurteilte die Fotoagentur wegen Eigentumsverletzung als Mitstörer. Aus der Entscheidung, die in der vergangenen Woche bekannt wurde, geht hervor, dass der Stiftung bezüglich kommerzieller Photos ihrer Parkanlagen ein Verbotsrecht zukommt. Wird gegen ein so ausgesprochenes Verbot verstoßen, liegt eine Eigentumsverletzung zu Lasten der Stiftung vor. Dieser können auch keine Privilegierungen aus der Pressefreiheit oder der urheberrechtlichen Panoramafreiheit erfolgreich entgegengehalten werden, so die Richter weiter. Die unterlegene Partei hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.
Die Einzelheiten bei Telemedicus.

LG Köln: „Baader-Meinhof-Komplex“ verletzt keine Persönlichkeitsrechte der Familie Ponto
Das Landgericht Köln (Az.: 28 O 765/08) hat vergangene Woche den Erlass einer einstwilligen Verfügung gegen die Darstellung der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto im Film „Baader-Meinhof-Komplex“ abgelehnt. Die Witwe des 1977 von der RAF ermoderten Ponto hatte den vorläufigen Rechtsschutz beantragt, weil sie in der Tötungsszene insbesondere eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts ihres Ehemannes sieht. Die Kölner Richter teilten diese Einschätzung allerdings nicht. Nach ihrer Ansicht liegt keinerlei Persönlichkeitsrechtsverletzung vor. Darünerhinaus ist bei den streitgegenständlichen Szenen die Kunstfreiheit auch als höherrangig anzusehen.
Die Einzelheiten zu der Entscheidung bei der Frankfurter Rundschau.

OVG Lüneburg bestätigt: Datenbank „Gewalttäter Sport“ ist rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat eine Entscheidung des VG Hannover bestätigt, wonach die vom BKA und den Bundesländern geführte Datenbank „Gewalttäter Sport“ rechtswidrig ist. Das Gericht gab der Klage eines Fußballfans statt, der in der Datei erfasst war und die Löschung seiner Daten verlangte. Nach übereinstimmender Ansicht des VG Hannover und des OVG Lüneburg ist dem Löschungsbegehren stattzugeben, da die Datenbank insbesondere wegen fehlender Rechtsgrundlagen unzulässig ist. Die beklagte Polizeidirektion Hannover hat bereits Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Telemedicus wird sich Anfang nächster Woche ausführlich mit der Entscheidung befassen.
Die Meldung bei heise.de.

Programmzeitschriften einigen sich vorläufig mit Sendern im Streit um EPGs
Die Programmzeitschriften des Heinrich Bauer Verlags, des TV Spielfilm Verlags und der Axel Springer AG dürfen weiterhin Bild- und Textmaterial der RTL Group und von ProSiebenSat.1 in ihren Zeitschriften und elektronischen Programmführern (EPG) zu den bisherigen Konditionen verwenden. Nach einer Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg zog die für EPGs zuständige Verwertungsgesellschaft der Sender, VG Media, Ende der Woche eine Kündigung der bisherigen Nutzungsverträge zurück. Damit ist der Grundsatzstreit darüber, unter welchen Bedingungen und zu welchen Tarifen die Verlage Bild- und Textmaterial für ihre EPGs nutzen dürfen, aber keineswegs entschieden. Vielmehr wird am 21. Januar 2009 in einem weiteren, vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) vor dem LG Köln angestrengetn Verfahren gegen die VG Media ein Grundsatzurteil zur Rechtmäßigkeit der neuen EPG-Tarife erwartet.
Meldung zur aktuellen Einigung um die EPG-Informationen bei dwdl.de.
Zum Hintergrund des Streits ein Interview bei infosat.de.

Springer zieht im Kartellrechsstreit um ProSiebenSat.1 vor den BGH
Die Axel Springer AG zieht im Streit mit dem Bundeskartellamt um die Übernahme der TV-Gruppe ProSiebenSat.1 nun vor den Bundesgerichtshof (BGH). Zuletzt war der Verlag Anfang Dezember vor dem OLG Düsseldorf dem Bundeskartellamt unterlegen. In ihrer Entscheidung bestätigten die Düsseldorfer Richter damals ein Übernahmeverbot des Bundeskartellamts aus dem Jahr 2006.
Hintergrundinfos bei new-business.de.

Frankreich: Weiter Kritik an Rundfunkreform
In Frankreich ist in der vergangenen Woche der erste Teil der umstrittenen Rundfunkreform in Kraft getreten. Das insbesondere von Staatspräsident Nicolas Sarkozy vorangetriebene Vorhaben sieht sich vor allem wegen eines weitreichenden Werbeverzichts im öffentlich-rechtlichen Rundfunk breiter Kritik ausgesetzt. Die Opposition, Journalistenverbände und Gewerkschaften bemängeln, dass sich aus dem Werbeverzicht bislang unkompensierte Einnahmeverluste der Sender ergeben werden. Um diesen Finanzierungsdefiziten entgegenzutreten, wird in Frankreich derzeit auch eine Erhöhung der Rundfunkgebühren diskutiert.
Bericht zur französischen Rundfunkreform beim Deutschlandfunk.
Meldung der Frankfurter Rundschau zur Erhöhung der Rundfunkgebühren in Frankreich.

Italien: Mafia-Ermittlungen bei Facebook
Die Staatsanwaltschaft von Palermo hat Mafia-Ermittlungen bei Facebook angekündigt. Im Fokus sollen dabei Facebook-Gruppen stehen, in denen sich vermeindliche Anhänger der sizilianischen Mafia organisieren. Die zuständigen Ermittler schließen nämlich nicht aus, dass Mafia-Bosse das Netzwerk als Kommunikations-, aber auch verstärkt als Rekrutierungsplattform nutzen.
Bericht bei derStandard.at zu Mafia-Ermittlungen bei Facebook.

, Telemedicus v. 11.01.2009, https://tlmd.in/a/1114

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