Cheatbots können Zockern auf unterschiedlichste Art und Weise behilflich sein: Manche erleichtern das Zielen, die meisten übernehmen anspruchslosere Routineaufgaben. Überwiegend dienen die Programme dazu, Spielwährungen im weitesten Sinne abzuernten (Farming) – seien es „Gold“, „Baustoffe“ oder Ähnliches. Zunächst stört das nur die Fairness gegenüber den Mitspielern, die auf derlei Software-Doping verzichten. Doch Cheatbots können sich auch als wahre Schmarotzer erweisen, die dem Anbieter das Wasser abgraben. Artikel vollständig lesen
Das OLG Köln hat Anfang Juni entschieden, dass der Betrieb von Internet-Communities zu sogenanntem „WLAN-Sharing” wettbewerbswidrig sein kann. Im konkreten Fall ging es offenbar um die WLAN-Community FON. Dort können sich Mitglieder einen speziellen WLAN-Router kaufen, mit dem sie ihre Internetleitung für die Allgemeinheit, bzw. für andere Community-Mitglieder freigeben können. Je nach Mitgliedsstatus kann die Verwendung des WLANs dann auch kostenpflichtig sein.
Für dieses Geschäftsmodell hatte das OLG Köln kein Verständnis: „Schmarotzend” sei es, die Kalkulation der Internet-Provider bei ihren Flatrate-Tarifen zu unterlaufen. Artikel vollständig lesen
+++ Bundestag beschließt Netzsperren-Gesetz
+++ Bundestag beschließt neues BSI-Gesetz
+++ Bundestag beschließt Novelle des Geschmacksmusterrechtes
+++ Verfassungsbeschwerde gegen Hacker-Paragraph unzulässig
+++ Auch BVerfG erlaubt Kannibalenfilm
+++ BVerfG: Speicherung des „genetischen Fingerabdrucks” ist verfassungswidrig
+++ Bußgeldverfahren gegen Call-in-Shows
+++ StudiVZ gewinnt Prozess gegen Facebook
+++ Ex-SPD-Medienpolitiker Tauss ist in die Piratenpartei eingetreten
+++ KJM hält „Erwachsen auf Probe” für zulässig Artikel vollständig lesen
StudiVZ ist kein rechtswidriges Plagiat von Facebook. Das hat das LG Köln heute entschieden (Az. 33 O 374/08). Die amerikanische Facebook Ltd. hatte vor dem Landgericht geklagt, weil StudiVZ das Design und einige Funktionen von Facebook übernommen haben soll. Und in der Tat war StudiVZ vor allem in den Anfangstagen der Internetseite Facebook extrem ähnlich. Rechtswidrig war dies jedoch nicht, so die Entscheidung des Landgerichts. Artikel vollständig lesen
Am vergangenen Samstag hat sich die VG Wort auf einen Kompromiss über die umstrittene Digitalisierung von Büchern durch Google geeinigt (Telemedicus berichtete). Auch wenn die Entscheidung für die Mitglieder der VG Wort eine hohe Relevanz hat: Bezogen auf das komplette Google Books Settlement handelt es sich dabei lediglich um einen Nebenkriegsschauplatz. Um diesen Kompromiss einordnen zu können, muss man nachvollziehen, wie Google bei dem Projekt vorgeht. Artikel vollständig lesen
Die Entscheidung des OLG Stuttgart zum Fall Hartplatzhelden liegt mittlerweile im Volltext vor. An der Entscheidung fällt auf, dass sie – im Gegensatz zur vorinstanzlichen Entscheidung des LG Stuttgart – sehr ausführlich begründet ist. Das Gericht beschäftigt sich sehr genau mit den Argumenten des WFV und von Hartplatzhelden. Artikel vollständig lesen
Wer kennt das nicht? Das Telefon klingelt und möglicherweise nicht zum ersten Mal an diesem Tage meldet sich jemand mit: „Herzlichen Glückwunsch! Sie haben gewonnen!“. Gewonnen hat man natürlich nichts. Und meist hat man auch besseres zu tun, als sich von Unbekannten Zeit und Geld stehlen zu lassen. Der Bundestag hat gestern ein Gesetz beschlossen, das diese lästigen Anrufe in Zukunft eindämmen soll, indem es Verbrauchern mehr Rechte an die Hand gibt. Es folgen die Neuregelungen im Überblick.
Auf Hartplatzhelden ist ein Kommentar von Jürgen Kalwa zur aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart erschienen. In dem (auch sonst sehr lesenswerten) Text kommt ein Aspekt zur Sprache, der in der bisherigen Diskussion noch nicht vorkam: Die Position der Videomacher. Haben diese Amateure nicht eigentlich das Recht, selbst zu entscheiden, wem sie die Videos zur Verfügung stellen?
Das Interessante an der Entscheidung des OLG ist tatsächlich, dass die Richter dieses Recht der Videobesitzer auf die Auswertung ihrer eigenen, ihnen gehörenden Aufnahmen offensichtlich einfach elegant ignoriert haben, in dem sie munter ihr Konstrukt erfanden, wonach Videoaufnahmen, die die Wirklichkeit abbilden, eine „Nachahmung“ seien. Das ist der eigentliche Skandal, der leider untergeht, wenn man den anhängigen Streit nur als Auseinandersetzung zwischen den Hartplatzhelden und dem WFV definiert. Es geht hier nämlich tatsächlich um etwas anderes und um viel mehr: um das Recht eines ganz normalen Bürgers mit einer ganz normalen Videokamera auf einem ganz normalen Fußballplatz ganz normale Bilder zu drehen.
Zum Kommentar bei Hartplatzhelden. Artikel vollständig lesen
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