Das Internetportal „Hartplatzhelden“ hat vor dem OLG Stuttgart eine erneute Niederlage erlitten. Das Unternehmen streitet dort mit dem Würtembergischen Fußballverband (WFV) über die Schutzfähigkeit von Filmaufnahmen bei Amateurfußballspielen – mithin um die Frage, ob sich Fußballrechte auch aus dem Wettbewerbsrecht begründen lassen (mehr bei Telemedicus). Das OLG Stuttgart hat diese Frage nun entschieden – zu Lasten der Hartplatzhelden (Az. 2 U 47/08). Artikel vollständig lesen
+++ Gesetz über Kinderporno-Netzsperren kurzfristig angekündigt
+++ Hackerparagraph: Kein Verfahren gegen heise-Redakteur
+++ Stellungnahme von MdB Jörg Tauss zu KiPo-Vorwürfen
+++ OLG Brandenburg: Urheberrechtsverstoß bei eBay-Auktion als einfach gelagerter Fall
+++ ZDF vertagt Entscheidung um Chefredakteur Nikolaus Brender
+++ Verhaltenskodex für Social Networks verabschiedet
+++ RTL Interactive mahnt DSDS-Fanportal ab
+++ E-Books: Börsenverein droht mit riesiger Klagewelle Artikel vollständig lesen
Im Streit um die Amateurfußball-Plattform „Hartplatzhelden“ wird es wahrscheinlich auch zu einem Urteil in zweiter Instanz kommen. Die bislang laufenden Verhandlungen um einen Vergleich sind nach Angaben von Hartplatzhelden sowie Informationen von Heise online nun gescheitert. Artikel vollständig lesen
Mit In-Kraft-Treten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (12. RÄStV) am 01. Juni 2009 sind alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angehalten, ihre Online-Angebote dem neu geschaffenen „Drei-Stufen-Test“ zu unterziehen.
Es wird viel von diesem Test geredet. Viele unterschiedliche Begriffe finden dabei anscheinend synonym Verwendung: „Drei-Stufen-Test“, „Public-Value-Test“ oder auch „Unbedenklichkeits-Test“. Allen Bezeichnungen ist aber eines gemein: Es wird keineswegs deutlich, worum es bei dem Test genau geht, warum man ihn überhaupt braucht oder wer ihn durchführt. Telemedicus liefert im Folgenden eine verständliche Erklärung. Artikel vollständig lesen
Die Deutsche Bahn AG hat den Blogger Markus Beckedahl von Netzpolitik.org abgemahnt. Die Abmahnung wirkt, zumindest in der Form, in der sie zitiert wird, etwas seltsam: Die DB AG beschäftigt sich zwar ausführlich mit der Herleitung des Unterlassungsanspruchs (§ 823, § 826 i.V.m. § 1004 BGB), benennt den eigentlichen Grund des Anspruchs aber nur am Rande: Die behauptete Verletzung eines angeblich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses.
Die fragliche Stelle in der Abmahnung:
Wie wir festgestellt haben, veröffentlichen Sie (…) einen Vermerk des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über ein Gespräch mit der Deutschen Bahn AG (…).
Damit verstoßen Sie gegen §17 Abs. 2 Nr. 2 UWG bzw. §§ 823 Abs. 1 und 826 BGB. Gemäß §§ 1004, 823 Abs. 1, Ans. 2 BGB sind Sie zur Beseitigung bzw. Unterlassung verpflichtet.
In dieser Knappheit kommen schon Zweifel auf, ob die Abmahnung überhaupt wirksam ist (vgl. OLG Frankfurt Az. 11 U 28/05). Jedenfalls aber wird man – nach derzeitigem Sachstand – davon ausgehen können, dass sie unberechtigt ist. Artikel vollständig lesen
„Unangemessen und dysfunktional“, so beschreibt Dr. Till Kreutzer große Teile des aktuellen Urheberrechts. Doch das tun viele. Till Kreutzer aber geht deutlich weiter – er zeigt, wie es auch anders gehen kann. „Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen“ heißt seine Dissertation, die er Ende letzten Jahres veröffentlicht hat. Auf über 500 Seiten zerlegt er das deutsche Urheberrecht, um es anschließend nach eigenen Vorstellungen wieder zusammenzusetzen. Und das mit sehr interessanten und innovativen Ansätzen. Im Gespräch mit Telemedicus gibt er einen Überblick über seine wichtigsten Ideen. Artikel vollständig lesen
Das OLG Köln hat im Dezember entschieden: Telefonische Kundenbefragungen, die von Meinungsforschungsinstituten und ohne Zustimmung der befragten Verbraucher vorgenommen werden, sind unzulässig. Das Gericht stellte einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 2 UWG fest. Artikel vollständig lesen
Nun hat es doch noch 2008 geklappt, wenn auch nur knapp: Am 30.12.2008 ist die UWG-Novelle in Kraft getreten. Diese betrifft branchenübergreifend Vertriebs- und Werbemaßnahmen von Unternehmen gegenüber Verbrauchern. Damit erfolgt nun die längst überfällige Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG). Der Bundestag hatte Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet. Nachdem auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 zugestimmt hatte, konnte der Gesetzentwurf noch Ende des Jahres in Kraft treten.
Durch die Novellierung ergeben sich viele Neuerungen im UWG. Die wichtigsten sollen hier kurz angesprochen werden. Artikel vollständig lesen
Das Jahr 2008 war aus medienrechtlicher Sicht vor allem durch zahlreiche Gesetzesänderungen geprägt. Das wird im nächsten Jahr anders. Denn das Jahr 2009 ist das „Super-Wahljahr“: Landtagswahlen in Hessen und Brandenburg, die Europawahlen, die Wahl des Bundespräsidenten und nicht zuletzt die Bundestagswahl stehen auf dem Plan. Da wird für spontane Gesetzesänderungen wenig Raum bleiben. Doch die Auswirkungen der Gesetzesänderung zeigen sich auch im Jahr 2009. Und auch sonst hat das neue Jahr viele spannende, medienrechtliche Themen zu bieten.
Telemedicus gibt auch in diesem Jahr wieder einen Ausblick, welche Themen 2009 wichtig werden:
• Speicherverpflichtung für IP- und E-Mail-Adressen
• Entscheidungen des EuGH und des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung
• Überarbeitung der InfoSoc-Richtlinie
• Novellierung des UWG tritt in Kraft
• RÄStV am laufenden Band
• Verfassungsbeschwerde gegen neues UrhG
• BGH entscheidet zur Zulässigkeit von AdWords
• Weitere Entwicklungen als Kurzzusammenfassung Artikel vollständig lesen
Die Causa „Hartplatzhelden“ berührt einige grundlegende Fragen des Wettbewerbs- und Urheberrechts. In dem Fall geht es um den ergänzenden Leistungsschutz für Amateur-Fußballrechte (Telemedicus berichtete).
Das Portal Hartplatzhelden hatte vor dem LG Stuttgart gegen den würtembergischen Fußballverband WFV verloren und dagegen Berufung zum OLG Stuttgart erhoben. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden – nun wird es aber vielleicht nicht dazu kommen. Artikel vollständig lesen