Die Vorratsdatenspeicherung bleibt vorerst in Kraft. Allerdings müssen die Daten bei den Telekommunikationsunternehmen verbleiben, die sie gespeichert haben; eine Weitergabe an staatliche Behörden kommt nur in Betracht, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden Straftat vorliegt. Dies ist das Ergebnis der Entscheidung 1 BvR 256/08 des BVerfG v. 19. März 2008.
Die Entscheidung fiel im Verfahren auf Einstweiligen Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG. Daraus ergibt sich, dass die Entscheidung nicht als Vorabentscheidung gelten kann. Das BVerfG prüft im Rahmen von Einstweiligen Verfügungen nicht die Verfassungsmäßigkeit des angegriffenen Gesetzes. Artikel vollständig lesen
Den Inhaber eines Internetanschlusses ohne weitere Ermittlungen für über diesen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu machen ist willkürlich; die Weitergabe von Daten zu einer IP-Adresse durch die Staatsanwaltschaft, rechtswidrig. So urteilte das AG Hamburg-Altona im Dezember.
Alles begann wie einer dieser typischen Abmahnfälle der Tonträgerhersteller: Nachdem die IP-Adresse eines vermeintlichen File-Sharers bekannt war, wurde bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet. Die ermittelte eine Anschrift und gab diese Daten an die Anwälte der Plattenfirma weiter, welche wiederum der jetzigen Klägerin eine Abmahnung schickten. Diese bestritt jedoch vehement die ihr darin vorgeworfene Urheberrechtsverletzung – völlig zu Recht, wie sich später herausstellte. Denn die Staatsanwaltschaft hatte bei dem Auskunftsverfahren einen Fehler begangen. Daraufhin verlangte die Klägerin Schadensersatz für entstandene Anwaltskosten. Artikel vollständig lesen
So vieles Unmögliche wird möglich, im virtuellen zweiten Leben. Was in der Realität nicht machbar ist, kann hier ausgelebt werden – und dabei wird nicht selten die dunkle Seite des Menschen offenbar.
Ein Problem stellt Kinderpornographie dar: In Netzwelten wie Second Life werden Kinder-Avatare (so heißen die virtuellen Menschen) „vergewaltigt“. Jedermann kann zusehen. Bei den Kinder-Avataren handelt es sich jedoch nicht um echte Kinder. Hinter ihnen stehen in Wirklichkeit Erwachsene, die das Geschehen vermutlich bewusst mitsteuern. Gespielte Vergewaltigungen also.
Fallen solche fiktiven Darstellungen unter das Verbot von Kinderpornographie? Diese Frage versucht Hendrik Wieduwilt bei „RechtReal“ zu beantworten: Artikel vollständig lesen
+++ Vorratsdatenspeicherung beschlossen
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Gegen den neu eingeführten § 202c StGB läuft bereits wenige Wochen nach seiner Einführung die erste Verfassungsbeschwerde.
Viele Vertreter aus der IT-Sicherheitsbranche halten das Gesetz für wenig sinnvoll, weil es ihre eigentlich notwendige Tätigkeit kriminalisiert: Nicht nur Computerkriminellen wird der Umgang mit Hacking-Software verboten, sondern auch denjenigen, die sich mit der Hacking-Abwehr beschäftigen.
Weil sich, dem Wortlaut nach, selbst Mitarbeiter von Bundesbehörden strafbar machen würden, reagiert auch die Strafrechtspflege mit einer extrem restriktiven Auslegung. Artikel vollständig lesen
Hackerparagraph ein Tiger ohne Zähne?
Das IT-Magazin TechChannel hatte gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Strafanzeige erstattet, weil dieses in einer Softwaresammlung u.a. auch sog. „Hackertools“ zum Download angeboten hatte. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat daraufhin jedoch kein Ermittlungsverfahren gegen BSI eingeleitet.
Konkret ging es dabei um das Passwort-Cracking-Programm „John the Ripper“, mit dessen Hilfe verschlüsselte Passwörter geknackt werden können. Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Call-In-Shows können Teleshopping oder Werbung sein
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Computerspiele und Kunst – passt das zusammen? Diese Frage beschäftige Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat) und Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff (Staatssekretär Kultur in NRW) in einem Live-Chat. Und unterschiedlicher könnten die beiden Positionen nicht sein: Zimmermann sieht in PC-Spielen Kulturgüter, die staatlich gefördert werden sollen; Grosse-Brockhoff setzt sich für Verbote bestimmter gewalttätiger Spiele ein. Solche Verbote sind jedoch schwierig, wenn auch die sog. „Killerspiele“ von der Kunstfreiheit erfasst sind. Artikel vollständig lesen
Es war in der Menschheitsgeschichte immer so: Wenn es neue Kommunikationsmöglichkeiten gegeben hat, dann müssen die für die Sicherheit Verantwortlichen auch eine Möglichkeit haben, darauf gegebenenfalls, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, Einblick nehmen zu können.
(Wolfgang Schäuble im Deutschlandfunk am 15. 08. 2007)
Für den Bundesinnenminister ergibt sich aus dieser Überlegung nur eine logische Schlussfolgerung: Sicherheitsbehörden muss es erlaubt sein, heimlich auf Festplatten Verdächtiger zuzugreifen. Aber stellen Online-Durchsuchungen wirklich ein probates Mittel für einen Rechtsstaat zu Zwecken der Strafverfolgung und –prävention dar? Datenschützer und Verfassungsrechtler sehen hier Probleme. Dennoch gab und gibt es gleich mehrere Versuche von Landes- und Bundespolitikern diese Methode durch Gesetzesänderungen zu etablieren. Artikel vollständig lesen