+++ Bundestag beschließt Netzsperren-Gesetz
+++ Bundestag beschließt neues BSI-Gesetz
+++ Bundestag beschließt Novelle des Geschmacksmusterrechtes
+++ Verfassungsbeschwerde gegen Hacker-Paragraph unzulässig
+++ Auch BVerfG erlaubt Kannibalenfilm
+++ BVerfG: Speicherung des „genetischen Fingerabdrucks” ist verfassungswidrig
+++ Bußgeldverfahren gegen Call-in-Shows
+++ StudiVZ gewinnt Prozess gegen Facebook
+++ Ex-SPD-Medienpolitiker Tauss ist in die Piratenpartei eingetreten
+++ KJM hält „Erwachsen auf Probe” für zulässig Artikel vollständig lesen
Ein möglicher Fall von widerrechtlicher Kennzeichenverletzung sorgt dieser Tage in der Verlagsbranche für Aufregung: Der Autor des Buches „Elfenmond” hatte den Justitiar der Verlagsgruppe Random House wegen der Verletzung eines Titelschutzrechts angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin vor dem Amtsgericht München Anklage erhoben. Streitgegenstand ist ein vom Verlag auf den Markt gebrachtes Buch mit dem Titel „Im Schatten des Elfenmonds”, das die Gefahr einer Verwechslung birgen soll.
Ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr zwischen diesen beiden Buchtiteln besteht, ist eine zivilrechtliche Frage. Diese wird – nachdem das Strafverfahren vorerst ausgesetzt wurde – in einer Vorentscheidung auf dem Zivilrechtsweg zu klären sein. Artikel vollständig lesen
+++ Bundesgesetzblatt vollständig und kostenlos online
+++ Angela Merkel macht Listenprivileg zur Chefsache
+++ BGH entscheidet über sexuellen Missbrauch mittels Webcam
+++ Bundesnetzagentur stellt Regulierungsstrategie zum Breitbandausbau vor
+++ BVerfG verschickt Fragenkatalog zur Vorratsdatenspeicherung
+++ OVG Münster erlaubt Videoüberwachung von Uni-Bibliothek
+++ HADOPI passiert das französische Parlament
+++ Öffentliche Anhörung zu Netzsperren übernächste Woche
+++ Verhandlungen um Google Book Search Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang April die Hausdurchsuchung bei einem Forenbetreiber für verfassungswidrig erklärt. Im Forum des Beschwerdeführers waren Links zu Rapidshare veröffentlicht worden, wo möglicherweise urheberrechtlich geschützte Filme zum Abruf standen. Das Amtsgericht Augsburg ordnete daraufhin eine Hausdurchsuchung bei dem Mann an. Zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht entschied. Artikel vollständig lesen
In meinem Artikel zur Rechtmäßigkeit des Netzsperren-Gesetzes ist ein kleiner Fehler, den ich transparent korrigieren möchte. Artikel vollständig lesen
+++ BGH entscheidet über Online-Videorecorder
+++ Zeitungszeugen: Auch kein Staftatbestand verwirklicht
+++ 22. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten
+++ BGH: Kein unbeschränkter Kontrahierungszwang für GEMA
+++ Kabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Netzsperren
+++ Europäisches Parlament stimmt für Schutzfristverlängerung
+++ BNetzA fährt Regulierung im TK-Markt zurück
+++ Die GEMA verhandelt wieder mit Youtube Artikel vollständig lesen
Der Gesetzesentwurf zur Sperrung von Kinderporno-Seiten liegt nun auch öffentlich vor (PDF). Der Entwurf hat einige Schwächen: Sowohl fachlicher Art, als auch, was die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz angeht. Artikel vollständig lesen
Das LG München hat laut mehreren Presseberichten einen Beschlagnahmebeschluss aufgehoben, der gegen das Projekt Zeitungszeugen verhängt worden war. In diesem Projekt werden Zeitungen aus der Zeit des deutschen Nationalsozialismus nachgedruckt und – in einer kommentierten Version – über Kiosks vertrieben. Artikel vollständig lesen
Die Bundesregierung will in Zukunft verhindern, dass deutsche Internetnutzer Kinderporno-Webseiten anschauen können. Ob das technisch möglich sein wird, ist nur eine Frage. Eine andere betrifft die rechtliche Umsetzung: Wie sehen Netzsperren eigentlich in Gesetzesform aus? Im Internet kursiert ein erster Arbeitsentwurf für ein „Kinderpornographie-Bekämpfungs-Gesetz“. Danach sollen das BKA-Gesetz (BKAG) und das Telemediengesetz (TMG) geändert werden. Die Sperrungen werden also gemeinsam vom BKA und den Internet-Providern verwirklicht. Durch die geplante Novelle erhält die erstgenannte mehr Kompetenzen; die letzteren werden in die Pflicht genommen, gleichzeitig aber auch weitgehend von Haftungsrisiken befreit. Artikel vollständig lesen
+++ Gesetz über Kinderporno-Netzsperren kurzfristig angekündigt
+++ Hackerparagraph: Kein Verfahren gegen heise-Redakteur
+++ Stellungnahme von MdB Jörg Tauss zu KiPo-Vorwürfen
+++ OLG Brandenburg: Urheberrechtsverstoß bei eBay-Auktion als einfach gelagerter Fall
+++ ZDF vertagt Entscheidung um Chefredakteur Nikolaus Brender
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+++ RTL Interactive mahnt DSDS-Fanportal ab
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