+++ BGH zum Ersatz von Anwaltskosten in presserechtlichen Angelegenheiten
+++ GEMA vs Youtube: LG Hamburg verweigert Eilrechtsschutz
+++ Neuer Entwurf zum Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz
+++ StGB-Änderungsgesetz stärkt investigativen Journalismus
+++ Zweites Musterverfahren gegen Spickmich
+++ BLM: Verjährungs-Panne bei Bußheldverfahren gegen Call-Show-Sender
+++ JMStV: Fallen NRW-Grüne und SPD um? Artikel vollständig lesen
Der Bundesgerichtshof hat sich in zwei Beschlüssen mit der Strafbarkeit des Auslesens von Daten auf Bankkarten befasst. Darin kommt der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof zu dem Ergebnis, dass das bloße Auslesen der Magnetstreifen nicht den Tatbestand des § 202a StGB erfüllt (4 StR 93/09 vom 14.1.2010 und 4 StR 555/09 vom 18.3.2010) . Artikel vollständig lesen
+++ LG Karlsruhe verurteilt Jörg Tauss
+++ FDP in Schleswig-Holstein zu Internetsperren
+++ Betrugsverdacht bei der GEMA
+++ LG Hamburg: Kik vs. NDR
+++ BMJ: Entwurf für Novelle des Fernabsatzrechts
+++ VG Hamburg billigt Akkreditierungsverfahren für Journalisten
+++ Streit um Jugendschutz bei Sky
+++ LG Düsseldorf lässt Musterwiderrufsbelehrung weiter gelten
+++ EU-Kommission kritisiert deutschen TK-Markt Artikel vollständig lesen
Jörg Tauss ist heute erstinstanzlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Die Verurteilung erfolgte wegen den §§ 184b und 184c StGB (Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie und Jugendpornografie). Tauss hatte sich in seiner Verteidigungsstrategie auf das Argument gestützt, für ihn sei der Ausnahmetatbestand des § 184b Abs. 5 StGB gegeben: Nach dieser Vorschrift macht sich nicht strafbar, wer „ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten” handelt.
Diesem Argument ist das Gericht nicht gefolgt. Offen ist aber bisher, aus welchen Gründen. Dabei ist genau dieser Punkt kriegsentscheidend: Hat Jörg Tauss schlicht falsch eingeschätzt, welche Rechte und Pflichten ihm als Abgeordneten zustehen – oder hat er sich die Bilder und Videos aus eigenem, privatem Interesse besorgt? Artikel vollständig lesen
+++ Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung
+++ Bundesverfassungsgericht zur Meinungsfreiheit
+++ BGH über die Zuständigkeit bei Internet-Veröffentlichungen
+++ Bundestag setzt Internet-Enquête-Kommission ein
+++ BMJ für mehr Transparenz bei ACTA
+++ Gutachten zu Google Street View
+++ Datenschützer kritisieren hausarztzentrierte Versorgung Artikel vollständig lesen
Das BVerfG hat gestern die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung für weitgehend nichtig erklärt und dabei auch auf die „chilling effects” Bezug genommen. Das Gericht wählt dabei allerdings sowohl für die Benennung des Problems, als auch für die von ihm vorgeschlagene Lösung Wege, denen ich auf den ersten Blick nicht folgen kann. Artikel vollständig lesen
Kinderpornografie muss man nicht bewusst abspeichern, um sich strafbar zu machen – schon das Betrachten am Bildschirm genügt, urteilte am Montag das Oberlandesgericht Hamburg (Az. 2-27/09 (REV)). Das Urteil betrifft einen häufigen, aber hoch umstrittenen Fall: Der Täter hatte sich kinderpornografische Bilder im Internet angeschaut, herunterladen wollte er sie aber nicht. Dass er beim Surfen automatisch Bilder auf der Festplatte zeitweise (im „Cache“) zwischenspeichert, habe er nicht gewusst. Artikel vollständig lesen
Die Diskussion um den Ankauf der (inzwischen mehreren) Steuersünder-CDs krankt daran, dass ständig juristische und politische Kategorien vermischt werden. Mindestens ebenso leidet der Diskurs aber auch daran, dass selbst die juristischen Kategorien nicht richtig eingehalten werden. Da trennt kaum noch einer richtig zwischen Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten, da wird lang über die Frage spekuliert, ob der Staat sich strafbar macht, wenn er die CD ankauft – dabei ist das unmöglich. Eine Stellungnahme in 4 Fragen und 4 Anworten. Artikel vollständig lesen
Aus der Schweiz erhält der deutsche Staat gerade ein Angebot, das er nicht ablehnen wird: Ein Unbekannter hat sich bei einer Bank die Kunden- und Kontodaten von 1.500 Anlegern verschafft, unter ihnen auch Deutsche, und bietet die Daten den deutschen Finanzbehörden für 2,5 Millionen Euro zum Kauf an. Diese versprechen sich eine satte Rendite: Mehreinnahmen durch Steuernachzahlungen von mindestens 100 Millionen Euro werden erwartet. Der Fall lässt viele Fragen offen: Wer ist der Informant? Welche Bank ist betroffen? Und vor allem: Darf der Staat das überhaupt, diese Daten ankaufen?
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Unsere weiteren Vorschläge für die wichtigsten Problemfelder im Medienrecht Artikel vollständig lesen