Im März 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften über die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt (Az. 1 BvR 256/08). Zwar sei eine Vorratsdatenspeicherung nicht per se unzulässig, jedoch müsse sie dem Gebot effektiven Rechtsschutzes zugänglich sein und den Betroffenen hinlängliche Auskunftsrechte gewähren.
So weit, so gut. Sind die durch Vorratsdatenspeicherungen gewonnenen Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden nach dem Urteil des BVerfG in allen Fällen damit unverwertbar? Mitnichten. Der BGH hat noch im letzten Jahr entschieden, dass bestimmte „Vorratsdaten“ im Rahmen der Beweisführung im Strafprozess durchaus verwendet werden dürfen (Az. 4 StR 404/10). Artikel vollständig lesen
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Nach den jüngsten Wikileaks-Veröffentlichungen ist ein regelrechter Cyber-Krieg entbrannt. Während Unternehmen Wikileaks die Zusammenarbeit aufkündigen, schlafen auch die Unterstützer nicht. Nach der breit angelegten Spiegelung von Wikileaks, gibt es nun Protestaktionen gegen wikileaks-feindliche Unternehmen. In den vergangenen Tagen wurden z.B. die Internetseiten von Paypal, Amazon und Mastercard angegriffen.
Im Rahmen der von anonymen Hackern initiierten Operation „Payback“ wird derzeit dazu aufgerufen, seinen Rechner freiwillig in ein Botnetz einzubinden und so zu den Aktionen beizutragen. Eine noble Geste oder ein teurer Fehler? Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Adrian Schneider.
Mal wieder hat Wikileaks vertrauliche Dokumente veröffentlicht, diesmal mit mehr oder weniger peinlichen diplomatischen Einschätzungen über verschiedene Politiker und Regierungen. Illegale Hehlerware, die diplomatische Beziehungen zerstört, finden die einen. Ein sinnvoller Beitrag zur Transparenz in der Demokratie, sagen die anderen. Einmal mehr ist damit die Diskussion um die Grenzen der Informationsfreiheit entfacht. Was muss öffentlich sein, was geheim? Welche Regeln brauchen wir im Umgang mit vertraulichen Informationen? Und welche Rolle spielt dabei die Presse? Artikel vollständig lesen
In Bayreuth debattierten Juristen und Medienwissenschaftler kürzlich über „Jugendmedienschutz im Informationszeitalter“ und die Grundsatzfrage, wie der Staat auf Gefahren für Jugendliche reagieren soll. Auch die Bundesjustizministerin war dabei. Sie warnte vor Aktionismus im Jugendschutz, kritisierte „Tatort Internet“ und Porno-Sperren. Artikel vollständig lesen
Daniel Harrich – Produzent der Sendung „Tatort Internet“ – hat für die FAZ einen Beitrag verfasst, den man nicht unkommentiert lassen sollte. Konkret geht es um den Beitrag „Schützt die Opfer, nicht die Täter“, erschienen in der gedruckten FAZ vom 23.10.10 und im Internet auf FAZ.net.
Kernthese seines Artikels ist, dass das Sendeformat gut und richtig sei, um über das Problem des sogenannten „Cyber-Groomings“ aufzuklären und um auf die Einführung neuer Straftatbestände hinzuwirken. Sein Beitrag überzeugt jedoch nicht. Artikel vollständig lesen
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Nicht jedes Kommunikationsproblem lässt sich rechtlich lösen
Der Fall ist bekannt: Eine größere Stadt sieht sich einer Kommunikationskrise ausgesetzt. Die Medien vermuten Fehler im Verwaltungsablauf, kritisieren Führungsfiguren der Kommune. Die Stadt wendet sich an ihren gewohnten Partner für Krisen- und Spannungssituationen: Eine hoch angesehene mittelständische Anwaltskanzlei, bei der sich die Stadt bisher immer in guten Händen wusste. Artikel vollständig lesen
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