Am Mittwoch und Donnerstag beraten die Ministerpräsidenten über die nähere Zukunft des Rundfunkrechts. Auf der Agenda steht neben dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und einiger kleineren Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag auch eine Beratung über ein neues Rundfunkgebührenmodell. Was den JMStV betrifft, weiß man noch nicht genau, wo die Reise hingehen soll. Auf Referentenebene scheint man den JMStV in der aktuellen Fassung durchwinken zu wollen. Es ist aber gut möglich, dass die Ministerpräsidenten hier noch in letzter Sekunde Änderungen aushandeln. Im Klartext: Alles ist offen.
Wirklich wegweisend könnten aber die Aussprachen über die Zukunft der Rundfunkgebühr werden. Die Überlegungen laufen zwar schon seit über einem Jahr, die entscheidenden Weichen werden aber wahrscheinlich nächste Woche gestellt. Artikel vollständig lesen
Am vergangenen Pfingssonntag ist der erste Teil eines Interviews mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) in der Sonntagsausgabe des Bremer „Weser Kurriers” erschienen. Darin spricht sich Neumann unter anderem dafür aus, die Verteilung der Rundfunkgebühren unter den öffentlich-rechtlichen Sendern teilweise an deren Marktanteilen festzumachen.
„Man könnte ja die finanzielle Verteilung zwischen ARD und ZDF auch ein wenig nach den Zuschauerzahlen ausrichten, also die Gebühren auch ein Stück kompetitiv machen”, sagte Neumann der Bremer Zeitung.
Ob ein solches „kompetitives” Modell aber wirklich verfassungrechtlich zulässig wäre, erscheint fraglich. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rundfunkrechtsprechung wiederholt darauf hingewiesen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keinem Quotendruck ausgesetzt sein darf. Artikel vollständig lesen
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Bei der Position der CDU zum geplanten Jugendmedienschutzstaatsvertrag geht es seit Tagen drunter und drüber. Letzte Woche hatte der medienpolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Thomas Jarzombek getwittert, dass sich seine Länderkollegen auf eine gemeinsame Position gegen den JMStV geeinigt hätten. Am Montag dementierte die Vorsitzende des zuständigen Gremiums Marlies Kohnle-Gros: Von einer Einigung könne keine Rede sein. Und auch unter den medienpolitischen Sprechern anderer Bundesländer herrschte Uneinigkeit über den Stand der Dinge.
Nun liegt uns ein Schreiben von Kohnle-Gros an die CDU-Fraktionsvorsitzenden der Länder vor. Demnach hat sie heute die Länderfraktionen darüber informiert, dass es doch eine gemeinsame Position gibt. Artikel vollständig lesen
Carta.info hat heute Nachmittag einen „Staatsvertragsentwurf” veröffentlicht, der sich mit einer Reform der Rundfunkfinanzierung befasst. Das Papier sieht vor, einen Rundfunkbeitrag nach Wohnungen und Betriebsstätten zu erheben, ähnlich wie es das Kirchhof-Gutachten vorschlägt.
In den Staatskanzleien will man jedoch nichts von einem solchen „Entwurf” wissen. Artikel vollständig lesen
Am vergangenen Donnerstag wurde von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein Gutachten des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgestellt.
Die ersten Reaktionen auf das Gutachten in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sind überwiegend positiv.
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„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine allgemein zugängliche Quelle.” Mit diesen Worten beginnt das 85-seitige Gutachten von Professor Dr. Paul Kirchhof, in dem er sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von verschiedenen Modellen der Rundfunkfinanzierung auseinandersetzt. Der ehemalige Verfassungsrichter hat das Gutachten im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio angefertigt.
Im Ergebnis befürwortet er die Einführung einer neuen allgemeinen Haushaltsabgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Telemedicus hat sich das Gutachten einmal genauer angesehen und fasst die wesentlichen Inhalte zusammen. Artikel vollständig lesen
Das lang erwartete Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist soeben in Berlin veröffentlicht worden. Im Laufe des Tages werden auch noch ARD, ZDF und Deutschlandradio das Gutachten in einer eigen Pressekonferenz vorstellen.
In der 85-seitigen Stellungnahme kommt Professor Kirchhof insbesondere zu dem Ergebnis, dass das derzeitige Modell der Rundfunkfinanzierung reformbedürftig ist. Er empfiehlt die Abkehr von der gerätebasierten Gebührenerhebung und plädiert für die Einführung einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Wobei er auch begrifflich von einem neuen „Rundfunkbeitrag“ spricht.
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