Das Bundeskartellamt hat letzte Woche eine Beschwerde gegen Google und andere Großkonzerne abgewiesen, welche die VG Media eingereicht hat. Es werde kein Missbrauchsverfahren einleiten.
Die Beschwerde sei nach Ansicht des Kartellamts unbegründet:
„Erforderlich für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens ist stets ein hinreichender Anfangsverdacht. Die Beschwerde der VG Media konnte diesen nicht begründen.“
Das Bundeskartellamt stellte dabei klar, dass es nicht ausreiche, auf die Möglichkeit von Kartellverstößen hinzuweisen. Die Beschwerde müsse vielmehr an ein konkret zu beanstandendes Verhalten anknüpfen.
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irights.info mit vertieften Hintergründen und dem Schreiben des BKartA im Volltext. Artikel vollständig lesen
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