Am 19.02.2016 hat das Landgericht Berlin die Klage gegen Google wegen des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverleger abgewiesen (Az.:92 O 5/14 kart). Die schriftlichen Urteilsgründe liegen seit kurzem bei uns veröffentlicht vor. Im Ergebnis wird ein tatbestandlicher Marktmachtmissbrauch abgelehnt. Dogmatisch teilweise etwas holprig werden folgende Fragen zum Thema „Kartellrecht und Internet-Plattformen” behandelt:
Hier eine Analyse der Entscheidung: Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG: Anspruch auf Zusendung von Urteilsgründen
+++ Europäisches Parlament beschließt Regeln für Roaming und Netzneutralität
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+++ Leistungsschutzrecht: Keine Einigung vor der Schiedsstelle des DPMA
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+++ Leistungsschutzrecht: BKartA weist Beschwerde der VG Media ab
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Ein Geburtstagsständchen.
Wenn man einem guten Freund zum Geburtstag gratuliert, freut man sich oft mindestens genauso, wie er selbst. Wenn man einem Bekannten gratuliert, der einem schon immer irgendwie suspekt war, tut man das weniger. Man gratuliert, ein paar höfliche Worte, genuschelte Wünsche – danach ist es wieder der Bekannte, den man lächelnd kritisch beäugt.
Zwei Jahre alt wird es diese Woche, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Viel Wirbel hat es erzeugt, für viel Unmut gesorgt. Immer mal wieder produzierte es Schlagzeilen. Heute ist es nur noch eines: ein Lehrstück für unsinniges Gesetzgebertum. Wir zeichnen die Entwicklung nach, erklären, was schief gelaufen ist – und warum sich daran nichts mehr ändern wird. Ein Geburtstagsgruß, den man sich hätte sparen können. Artikel vollständig lesen
+++ Aufregung um eine Abmahnung wegen Facebook-Share-Funktion
+++ Erstes Urteil zum Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse
+++ Europe versus Facebook liegt nun beim EuGH
+++ German Wings-Absturz: Die Rolle des Datenschutzrechts
+++ Gutachten stellt Sonderstatus von ARD und ZDF infrage
+++ Netzneutralität: TK-Unternehmen klagen gegen Regelung der FCC Artikel vollständig lesen
+++ Leistungsschutzrecht: Axel Springer erteilt Google Gratislizenz
+++ LG Berlin untersagt Facebook Datenweitergabe an App-Anbieter
+++ Netzbetreiber für Regulierung von Internetkonzernen
+++ boerse.bz: Razzien gegen Streaming-Portal
+++ EU-Kommission: Untersuchung wegen deutscher Terminierungs-Entgelte
+++ Whistleblower-Schutzgesetz: Opposition und Koalition streiten um Gesetzentwurf Artikel vollständig lesen
+++ EuGH: Framende Links sind regelmäßig keine Urheberrechtsverletzung
+++ BVerwG: Massenhaftes Scannen von KfZ-Kennzeichen in Bayern ist rechtmäßig
+++ Großrazzien gegen kinox.to-Betreiber
+++ Einigung im Leistungsschutzrecht: Gratiseinwilligung für Google
+++ Ulf Buermeyer: Störerhaftung ist German Angst Artikel vollständig lesen
Der Kollege Thomas Stadler hat gestern einen interessanten Kommentar zur aktuellen Debatte über das Leistungsschutzrecht für Presseverleger veröffentlicht. Darin analysiert er die Folgen der sogenannten „Gratiseinwilligung“, die die in der VG Media organisierten Verlage Google vor kurzem erteilten.
Stadler weist sehr treffend auf das Problem hin, diese Ankündigung führe
„allerdings zu dem absurden Ergebnis, dass von Google vorläufig keine Lizenzzahlungen mehr gefordert werden, während kleine Suchmaschinen und Aggregatoren weiterhin bezahlen sollen. Sollte die VG Media dieses Vorgehen fortsetzen, könnte die Sache doch noch ein Fall für das Bundeskartellamt werden, allerdings anders als von den Verlagen erhofft. Das Amt hatte sich ausdrücklich vorbehalten zu prüfen, ob nicht der Zusammenschluss der Verlage zur Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts kartellrechtlich relevant ist. Vor diesem Hintergrund könnte es missbräuchlich sein, ausschließlich von kleinen Anbietern Zahlungen zu fordern, während man Google (vorerst) verschont. Zumal ein solches Vorgehen dazu führt, dass die Position von Google gestärkt und die der kleineren Anbieter geschwächt wird. Die vom Gesetzgeber künstlich erzeugte Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrung trifft gerade die kleinen Anbieter, denn anders als Google verfügen sie nicht über die Marktmacht den Verlagen die Stirn zu bieten und auch nicht über das Geld, die sich stellenden Fragen juristisch klären zu lassen.”
Von der kartellrechtlichen Sichtweise her dürfte hier aber eher die Marktmacht der VG Media als die von Google relevant sein.
Zum Beitrag von Thomas Stadler auf internet-law.de. Artikel vollständig lesen
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