„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum”. Mit diesen inhaltsarmen Worten beginnen die kurzen Absätze zum Medienrecht in einem Entwurf des Regierungsprogramms von CDU/CSU, der seit kurzem durch das Internet geistert. Viel haben CDU/CSU demnach zum Recht der Informationsgesellschaft nicht zu sagen. Die Echtheit des Papiers ist zwar noch nicht bestätigt. Die wenigen Zeilen zur Zukunft des deutschen Urheberrechts, haben es aber in sich. Demnach wollen CDU/CSU das sog. „Three-strikes-Verfahren”, also die Sperrung von Internetanschlüssen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen, auch in Deutschland. Artikel vollständig lesen
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Welches Gesetz wurde gestern eigentlich beschlossen? War es das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen”? Oder war es doch das alte „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen”? Darüber wird im Netz aktuell viel diskutiert.
Hintergrund ist ein politischer Taschenspielertrick der Regierungskoalition: Offenbar hat man den neuen Entwurf mittels einer „Beschlussempfehlung” (PDF) im Wirtschaftsausschuss in das alte Gesetz eingebaut. Dieses neue Gesetz wurde dann – unter dem Namen des alten – dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Auf diese Weise vermieden CDU/CSU und SPD, dass das neue Gesetz komplett neu durch das langwierige Gesetzgebungsverfahren muss. Artikel vollständig lesen
Die große Koalition hat sich auf einen neuen Entwurf für das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ” (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) geeinigt. Dabei konnte die SPD-Fraktion ein paar kleine Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aushandeln. Doch die Grundkonstruktion, nach der Internetdienste-Anbieter Seiten sperren müssen (§ 2 ZugErschwG-E), die ihnen vom BKA angezeigt werden (§ 1 ZugErschwG-E), bleibt dieselbe. Die Forderung „Löschen statt Sperren” als kategorisches Konzept fand innerhalb der SPD auf dem Parteitag am Wochenende keine Mehrheit – und so nur in verwässerter Form ihren Weg in den neuen Entwurf. Artikel vollständig lesen
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Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hat mit einer Aktion die Löschung von bereits 60 Kinderpornographie-Webseiten bewirkt. Die angeschriebenen Provider reagierten schon innerhalb von zwölf Stunden. Via E-mail wurden Diensteanbieter aus aller Welt darauf aufmerksam gemacht, dass Internetseiten ihrer Kunden auf den Sperrlisten verschiedener europäischer Länder geführt werden. Beinahe drei Viertel von ihnen haben reagiert und das angemahnte Material auf ihren Servern kontrolliert. In vielen Fällen entdeckten die Provider aber auch legale Inhalte, die wohl zu Unrecht auf den Listen gelandet sind. Artikel vollständig lesen
Heute findet die Anhörung zum Kinderporno-Sperr-Gesetz im Bundestag statt. Dazu liegen bereits einige der schriftlichen Stellungnahmen vor. Sehr lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Stellungnahme von Frey Rechtsanwälte. Das Gutachten benennt die Schwächen des aktuellen Entwurfs relativ schonungslos: Mangelhafte Verfahrensgestaltung, unverhältnismäßige Eingriffe, technische Fehler, innere Widersprüche. Artikel vollständig lesen
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