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Was lange währt… Die Änderungen des 2. Korb im Überblick

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Der „zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wurde am Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Die letzte Gesetzesänderung des Urheberrechtsgesetztes, der so genannte „erste Korb“, fand im September 2003 statt. Darin wurden bereits die zwingenden und fristgerecht zu erfüllenden Vorgaben der European Copyright Directive (EU-Richtlinie) umgesetzt. Der zweite Korb behandelt nun solche Punkte der Richtlinie, deren Umsetzung in nationales Recht im Ermessen der Mitgliedstaaten stand. Dass es hierzu ganze vier Jahre bedurfte, liegt nicht zuletzt an dem schwer zu erzielenden Interessenausgleich der Gesetzesadressaten: Der zweite Korb ist der Versuch einen Kompromiss zwischen Urhebern, Verwertern, Verwertungsgesellschaften, Geräte-Herstellern, Wissenschaftlern, Filmindustrie und Verbrauchern zu erzielen.

Im folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Überblick dargestellt:

Privatkopien – Mit Kanonen auf Spatzen schießen?

Wie bislang soll es erlaubt sein, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken für private Zwecke anzufertigen – es sei denn, man umgeht damit eine technische Schutzvorkehrung (DRM). Die ursprünglich geplante Bagatellklausel ist im neuen Gesetz nicht enthalten. Danach sollte eine strafrechtliche Verfolgung nur bei schwerwiegenden Verstößen vorgenommen werden. Vor allem Linke und Grüne hatten sich für die Bagatellklausel eingesetzt und kritisieren die damit verbundene „Kriminalisierung der Schulhöfe“: Sie hatten ein Recht auf digitale Privatkopie gefordert, das es auch erlaube den Kopierschutz zu umgehen, wenn die Kopie nur für private Zwecke genutzt wird.
Um einen Riegel vor illegale Tauschbörsen im Netz zu schieben, sollen fortan Kopien von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ verboten und strafbar sein.
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Wochenrückblick: Lotto, Call-in-Shows, Wikipedia

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+++ BGH: Lotterierecht der Länder unterliegt Kartellrecht

+++ Contergan-Film, die nächste Instanz: Bundesverfassungsgericht

+++ Zusätzliche Zugangsverpflichtungen für die Deutsche Telekom

+++ Neue Regeln für Call-In-Shows verabschiedet

+++ Keine einstweilige Verfügung gegen Call-in-tv.de

+++ OLG München zur Linkhaftung: Haftung auch für „Nicht“-Deeplinks

+++ Staatliche Förderung für die Wikipedia

+++ Roaming-Verordnung tritt in Kraft Artikel vollständig lesen

Contergan-Film: Nun soll Karlsruhe entscheiden

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Die gerichtliche Auseinandersetzung um den Contergan-Film bewegt sich auf ihren Höhepunkt zu: Sowohl der Pharmahersteller Grünenthal als auch der frühere Opferanwalt von Contergan-Geschädigten, Karl-Hermann Schulte-Hillen, haben Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da sie ihre Rechte durch die Darstellungsweise der Vorgänge verletzt sehen. Grünenthal begründet den Schritt damit, dass sich das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Berufungsurteil auf falsche Annahmen gestützt habe. Der Film enthalte nach wie vor eine Vielzahl unwahrer Behauptungen. Gleichzeitig habe das Pharma-Unternehmen Eilanträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen gestellt, da der Film „Eine einzige Tablette“ schon in naher Zukunft auf Filmfestivals und im Ersten Fernsehprogramm der ARD gezeigt werden solle. Artikel vollständig lesen

Gebühren-Bedarfsanmeldung der öffentlich-rechtlichen Sender

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ARD, ZDF und Deutschlandradio fordern 1,44 Euro mehr pro Monat

Nun ist es amtlich: ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ihre Bedarfsanmeldung bekannt gegeben und wollen ab 2009 insgesamt 1,44 Euro mehr pro Monat. Für die neue Gebührenperiode von 1. Januar 2009 bis Ende 2012 will die ARD vom Gebührenzahler 95 Cent mehr, das ZDF 44 Cent und Deutschlandradio 4,5 Cent. Derzeit zahlt der Zuschauer monatlich 17,03 Euro, der künftige Gebührensatz läge bei 18,47 Euro.

Kreativ ist insbesondere die Begründung der ARD für den Gebührenwunsch. Diese führt laut stern.de die Differenz zwischen der letzten KEF-Empfehlung (1,09 Euro) und der beim letzten Mal tatsächlich erhaltenen Gebühr (88 Cent) als „Finanzierungsdefizit“ auf (Telemedicus berichtete). Abgesehen von diesem „Finanzierungsdefizit“ wird zudem auf die Projekte des neuen hochauflösenden Fernsehens HDTV, den digitalen Hörfunk und das mobile Fernsehen hingewiesen. Artikel vollständig lesen

Beatles-Songs bald bei iTunes zum legalen Download

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Die Beatles-Mitglieder Paul McCartney und Ringo Starr sowie die Erben der verstorbenen Bandmitglieder haben ihren Streit mit der EMI beigelegt. Die Band und deren Firma „Apple Corps.“ hatten sich mit dem Musikkonzern EMI um Tantiemen gestritten – der Konzern habe zu geringe Verkaufszahlen angegeben und dadurch Auszahlungen an die Bandmitglieder verringert. Deshalb blockierte die Beatles-Firma Apple Corps lange den Verkauf von Beatles-Musik im Internet. Durch die Einigung wird nun möglich, dass Internet-Musikshops bald auch Beatles-Songs in ihr Repertoire aufnehmen können. Artikel vollständig lesen

Sendung des Contergan-Films wird wahrscheinlicher

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Die Ausstrahlung des Contergan-Films „Eine einzige Tablette“ ist ein Stück wahrscheinlicher geworden: Am Dienstag hob das Hamburger OLG größtenteils die einstweiligen Verfügungen gegen den Fernsehfilm auf. Anders noch als die Vorinstanz begutachtete das Oberlandesgericht nicht das Drehbuch, sondern den sendefertigen Film. Zahlreiche, gerichtlich früher beanstandete Szenen des Drehbuchs wurden für den Film bereits geändert.
Das OLG sah in dem Film ein Kunstwerk, welches nicht den Ansprüchen einer Dokumentation gerecht werden muss. Artikel vollständig lesen

EU-Kommission bremst geplanten Lottostaatsvertrag aus

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Verbot von Online-Glücksspiel zur Suchtbekämpfung ungeeignet

Wegen europarechtlicher Bedenken hat die EU-Kommission den geplanten Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vorerst gestoppt. Danach sollte das staatliche Lotterie-Monopol erhalten, Lotto-Werbung und Internetwetten hingegen generell verboten werden. Hierdurch wären insbesondere die privaten Anbieter betroffen gewesen.

Zwar sei die EU-Kommission nicht prinzipiell gegen Beschränkungen im Glücksspielsektor. Bisher habe Deutschland aber keine ausreichenden Informationen geliefert, die eine vollständige Verbannung privater Anbieter im Internet rechtfertigen würden: Das geplante Online-Verbot von Lotto und Wetten stelle keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes dar. Insbesondere sei das geplante Verbot unverhältnismäßig, weil das Ziel der Suchtbekämpfung auch durch weniger strenge Maßnahmen erreicht werden könne.

Der neue Staatsvertrag ist die Folge einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein staatliches Wettmonopol ist demnach mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es sich konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichtet. Den Ländern wurde deshalb bis Ende 2007 Zeit eingeräumt, das Monopol neu auszugestalten. Das ursprünglich ausgehandelte Regelwerk, auf das sich die Bundesländer erst im vergangenen Dezember verständigt hatten, sollte zum 1. Januar 2008 den bestehenden Lotteriestaatsvertrag ablösen und vier Jahre gelten.
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PC-Durchsuchungen für Nachrichtendienste doch erlaubt?

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Trotz des BGH-Urteils vom 31. Januar (Telemedicus berichtete) sind der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst doch berechtigt, private PCs heimlich zu durchsuchen – so die Auffassung des Bundesinnenministeriums.

Nach einer Anfrage durch den innenpolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, Wolfgang Wieland, hatte Peter Altmaier als „Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern“ erklärt, die Online-Durchsuchung sei durch Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz und das BND-Gesetz legitimiert.

Wieland zeigt sich darüber in einer öffentlichen Erklärung empört:

Die Antwort der Bundesregierung legt einen Skandal offen. Die Bürger müssen damit rechnen, dass die Inhalte ihrer PCs von deutschen Geheimdiensten ohne ausreichende Rechtsgrundlage und unter Bruch ihrer – in der Verfassung verbürgten – Grundrechte heimlich ausgespäht werden.

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„Eine einzige Tablette“ – Doch bald im Fernsehen?

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Am Dienstag begann vor dem Oberlandesgericht Hamburg das Berufungsverfahren zu dem Streit um den Film „Eine einzige Tablette“ (Telemedicus berichtete am 19. März).

Anders als noch beim Landgericht war Gegenstand der richterlichen Betrachtung nicht mehr das Drehbuch, sondern der sendefertige Film. Damit fielen bereits einige Angriffspunkte, die das Landgericht beanstandet hatte, weg.

Überdies stellte die Richterin fest, dass es sich bei dem Fernsehfilm offenkundig um einen Spielfilm handele: „Die ästhetisch-künstlerische Verfremdung ist deutlich“, weshalb er von der Kunstfreiheit geschützt ist. Eine Einschränkung der Kunstfreiheit muss aber im Falle einer schweren Persönlichkeitsverletzung hingenommen werden. Artikel vollständig lesen

Verdeckte Online-Durchsuchung: Streit geht weiter

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Die Frage nach rechtlicher Legitimation für die Online-Durchsuchung von PCs ist nach wie vor umstritten. Die Justizminister der Länder sind sich in entscheidenden Punkten uneinig darüber, wie zukünftig das heimliche Durchforsten von privaten PCs beurteilt werden soll.

Anfang Februar erklärte der 3. Strafsenat des Bundesgerichshofes die verdeckte Online-Durchsuchung für unzulässig, da es für den grundrechtlichen Eingriff an einer Ermächtigungsgrundlage fehle. Unter anderem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach sich gegen dieses Urteil aus:

Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können.

Solange eine Ermittlung in Form von verdeckter Online – Durchsuchung nicht gesetzlich gedeckt ist, befürchtet der Bundesinnenminister, dass sich Terrorismus, Auftragsmorde, Rauschgifthandel und insbesondere Kinderpornographie auch in Zukunft weitestgehend ungestört mittels des Internets organisieren könne. Artikel vollständig lesen