Für viele Internethändler gibt es Hoffung auf mehr Rechtssicherheit. Bundesjustizministerin Zypries hat sich offen dafür gezeigt, den in Anlage 2 zur BGB-InfoV aufgeführten Mustertext für Widerrufsbelehrungen zu ändern. Hintergrund ist der seit über einem Jahr herrschende Streit um die Praxistauglichkeit des Mustertextes.
Kritisiert wird insbesondere, dass die in § 355 Abs. 1 S. 2 BGB vorgeschriebene Textformbelehrung bei Versteigerungen über Auktionsplattformen erst nach Vertragsschluss erteilt werden kann. Dabei verlängert sich die Widerrufsfrist, entgegen der Angabe in der Widerrufsbelehrung, auf einen Monat (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Obwohl die überwiegende Mehrheit der damit befassten Gerichte das Formular für mängelbehaftet hält oder für ungültig erklärt hat, sah die Bundesregierung bis vor kurzem noch keinen Handlungsbedarf. Artikel vollständig lesen
+++ Europäisches Gericht: Microsoft handelte kartellrechtswidrig
+++ Affiliates: Klickbetrug macht fast 16 % aus
+++ BVerfG verhandelt Streit um SPD-Medienbeteiligungen
+++ 15 000 demonstrieren gegen Überwachungsgesetze
+++ Netzpolitik demonstriert auf Popkomm gegen Kopierschutz
+++ Creative Commons ist auch in Spanien gerichtsfest
+++ LG Koblenz: Gegendarstellung nicht subsidiär zu Richtigstellung
+++ Landesdatenschutzbeauftragter will gegen Suchmaschinen tätig werden
+++ 2. Korb passiert den Bundesrat Artikel vollständig lesen
Bonsai-Imperium oder Medienkonzern
Der Streit um das Hessische Privatrundfunkgesetz (Telemedicus berichtete) ist der vorläufige Höhepunkt in einer Reihe von Auseinandersetzungen um die vielfältigen Medienbeteiligungen der SPD. Wie die ZEIT vor einigen Jahren berichtete, betätigen sich die Sozialdemokraten schon seit 140 Jahren als Zeitungsverleger. Im Kaiserreich hätten sich die mit mühsam angesparten „Arbeitergroschen“ finanzierten SPD-Blätter als Gegengewicht zu den meist obrigkeitshörigen, bürgerlichen Zeitungen verstanden. Die in der DDVG zusammengefassten Beteiligungen seien die Reste dieser einst stolzen Arbeiterpresse.
Aber auch im Jahre 2007 sind die Verzweigungen der DDVG, die sich ausweislich der Startseite ihrer Unternehmenshomepage als „Unternehmensbereich der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ definiert, beträchtlich. Aus dem Spiegel vom 16.04.2007:
In der Öffentlichkeit wenig bekannt, hält die DDVG Anteile an 17 Zeitungen, darunter neben der „Frankfurter Rundschau“ auch an der „Sächsischen Zeitung“, der „Frankenpost“, dem „Nordbayerischen Kurier“, der „Neuen Westfälischen“, der „Hannoverschen Allgemeinen“ und am „Göttinger Tageblatt“. Zusammen kommen die Titel auf eine tägliche Gesamtauflage von mehr als 1,1 Millionen Exemplaren. Hinzu kommen Druckereien und Buchverlage.
Die Bewertung der SPD-Beteiligungen geht indes auseinander: Während diese auf der einen Seite, unter Verweis auf die vielen regionalen Beteiligungen der DDVG, zu einem „Bonsai“-Imperium verniedlicht werden, wird gerade aus den FDP- und Unionsreihen immer wieder angeprangert, dass die Ausübung von politischer Macht und Einflussnahme auf die Medien nicht in eine Hand gehörten. Artikel vollständig lesen
Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Kaum ist die eine rundfunkrechtliche Fragestellung vom Tisch, steht die nächste Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht unmittelbar bevor: Der Zweite Senat verhandelt am heutigen Mittwoch den Normenkontrollantrag der Bundestagsabgeordneten der SDP-Fraktion gegen § 6 Abs. 2 Nr. 4 Hessisches Privatrundfunkgesetz (HPRG). Diese im Juli 2000 verabschiedete Vorschrift verwehrt es politischen Parteien und Wählergruppen, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunkunternehmen zu beteiligen. Dadurch soll erreicht werden, dass nicht nur für Parteien die Beteiligung an privaten Rundfunksendern ausgeschlossen ist, sondern auch für Unternehmen, an denen Parteien beteiligt sind.
Von der Neuregelung betroffen war der Radiosender FFH, an dem die Deutsche Druckerei und Verlagsgesellschaft (DDVG) durch verschiedene Unterbeteiligungen mittelbar in einer Höhe von 2,3444 % beteiligt war. Die DDVG steht nahezu ausschließlich im Eigentum des jeweiligen Schatzmeisters der SPD, der den Anteil treuhänderisch für den Parteivorstand der SPD verwaltet. Nach der beanstandeten Vorschrift darf die Zulassung für die Veranstaltung von Rundfunk in Hessen politischen Parteien oder Wählergruppen und Unternehmen und Vereinigungen, an denen politische Parteien oder Wählergruppen beteiligt sind, nicht erteilt werden. Gleiches gilt für Treuhandverhältnisse. Auf entsprechende Aufforderung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk gab die DDVG daher im Jahre 2001 ihre Beteiligung an dem Radiosender FFH auf. Artikel vollständig lesen
Es sind keine guten Zeiten für die Rundfunkgebühr: Erst sieht die EU-Kommission in ihr eine unerlaubte Beihilfe. Dann kommt das Verfahren der Festsetzung auf den Prüfstand vor dem BVerfG. Und nun rücken ihr auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer zu Leibe. Im Oktober will man auf einer Konferenz alternative Modelle zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutieren. Als Abgabe für Empfangsgeräte ist sie nämlich in die Kritik geraten: Die Einführung der PC-Gebühr gezeigt, dass sie neuen Entwicklungen wie der Konvergenz der Endgeräte nicht gerecht wird. Verwaltung und die Arbeit der GEZ stellen einen hohen (finanziellen) Aufwand dar. Gleichzeitig zeichnet sich eine schwindende Akzeptanz unter den Gebührenzahlern ab. Höchste Zeit also für eine Reform.
Aber auch ein neues Modell muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Das Grundgesetz schreibt eine staatsferne Finanzierung vor. Obwohl sie in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fällt, soll die Gebühr auch in Zukunft bundeseinheitlich gestaltet werden. Ein Vorschlag, der nicht die bisher erzielten Einnahmen von 7, 1 Milliarden Euro gewährleistet oder einen höheren Verwaltungsaufwand erfordert, hat ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg. Zurzeit werden fünf Konzepte diskutiert: Artikel vollständig lesen
Urteilsverkündung am 11. September
Es wird spannend: Das seit langem erwartete Urteil zur Rundfunkgebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio, steht unmittelbar bevor. Die Klage der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten richtet sich sowohl gegen die letzte Rundfunkgebührenfestsetzung als auch gegen die geplante Änderung der Prüfungskriterien der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Für Telemedicus Grund genug, die Hintergründe der Auseinandersetzung noch einmal zu vergegenwärtigen.
Artikel vollständig lesen
+++ Mehr Schutz für den Telefonkunden
+++ Diskussion um Online-Durchsuchung
+++ Öffnung des VDSL-Netzes für Wettbewerber?
+++ Reform der EU-Telekomregulierung
+++ IFA – Internationale Funkausstellung in Berlin
+++ Kosten für Austausch von Polizeidaten
+++ OLG Koblenz zur Meinungsfreiheit in Internetforen
+++ OLG Hamburg zur Eilbedürftigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet
Digitalisierung, Konvergenz, Online-Angebote: In der Medienwelt hat sich in den letzen Jahren viel verändert. Darauf will die Politik reagieren. Sowohl die „CDU-Basis“, eine Gruppierung innerhalb der CDU, als auch der SPD-Parteivorstand haben in den letzten Tagen eine Diskussionsgrundlage bzw. einen Leitantrag veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht dabei die Digitalisierung und die Frage, welche Folgen sie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat. Beide Parteien sind sich in dem Punkt einig, dass diese Entwicklung dem Nutzer dienen soll. Aber was bedeutet das konkret? Darüber gehen die Ansichten der beiden Parteien weit auseinander.
Der Leitantrag des SPD-Parteivorstandes sieht in der Digitalisierung einen potentiellen Mehrwert für den Nutzer. Er geht von einem dynamischen Rundfunkbegriff aus:
Für uns ist unbestritten: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Kulturgut und kein Wirtschaftsgut. (…) Gerade deshalb hält die Medienkommission grundsätzliche Beschränkungen mit Blick auf Verbreitung, Budgets (z.B. Begrenzung der Online-Aktivitäten) oder Programme und Inhalte für falsch. Im Grundsatz muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf allen technischen Wegen machen können, was im Rahmen seines Programmauftrags liegt.
Es war in der Menschheitsgeschichte immer so: Wenn es neue Kommunikationsmöglichkeiten gegeben hat, dann müssen die für die Sicherheit Verantwortlichen auch eine Möglichkeit haben, darauf gegebenenfalls, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, Einblick nehmen zu können.
(Wolfgang Schäuble im Deutschlandfunk am 15. 08. 2007)
Für den Bundesinnenminister ergibt sich aus dieser Überlegung nur eine logische Schlussfolgerung: Sicherheitsbehörden muss es erlaubt sein, heimlich auf Festplatten Verdächtiger zuzugreifen. Aber stellen Online-Durchsuchungen wirklich ein probates Mittel für einen Rechtsstaat zu Zwecken der Strafverfolgung und –prävention dar? Datenschützer und Verfassungsrechtler sehen hier Probleme. Dennoch gab und gibt es gleich mehrere Versuche von Landes- und Bundespolitikern diese Methode durch Gesetzesänderungen zu etablieren. Artikel vollständig lesen
+++ Niggemeier und Call-In-TV.de kassieren Einstweilige Verfügung von Callactive
+++ ProSieben/Sat.1 will Produktionssparte abschieben
+++ 5000 Verfassungsbeschwerden gegen Vorratsdatenspeicherung
+++ Neues Social Network: Alptraum für Musikindustrie
+++ Urheberrecht: Eminem-Verlag klagt gegen Apple
+++ Protest wegen Ermittlungen gegen Journalisten
+++ Roaming-Portal der EU eröffnet Artikel vollständig lesen