Die SPD-Medienkommission berät über eine Neugestaltung des Rundfunkkonzentrationsrechts. In diesem Rechtsgebiet beschäftigt sich derzeit hauptsächlich die Kommission zur Ermittlung von Konzentrationen im Medienbereich (KEK) damit, sogenannte „vorherrschende Meinungsmacht“ im Fernsehbereich zu verhindern. Dies soll sich nun ändern.
Über die Effizienz des aktuellen Konzentrationsrechts wird an vielen Fronten gestritten. Mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag soll die Zusammensetzung der KEK grundlegend geändert werden; nach der Neuausrichtung wird nicht mehr die Fachaufsicht im Vordergrund stehen, sondern vermehrt politische Entscheidungen. Auch der Springer-Verlag klagt gegen eine Entscheidung der KEK, seit ihm 2005 die Fusion mit ProSieben/Sat.1 verwehrt wurde. Artikel vollständig lesen
Neben dem derzeitigen Hang zum Trash-TV (Telemedicus berichtete) wird vor allem die abnehmende Qualität der privaten Informationsangebote kritisiert. Kritisch beäugt wird in diesem Zusammenhand die Übernahme von Pro7/Sat.1 durch die Finanzinvestoren Permira und KKR, die sich stolze Renditeziele gesetzt haben. Angesichts abnehmender Programmqualität verlangen verschiedene Kritiker sogar ein Eingreifen der Politik. Dem stehen allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber, auf die im folgenden eingegangen werden soll. Artikel vollständig lesen
Streaming treibt die Online-Kosten hoch
Zweiter großer Streitpunkt im Rahmen der Rundfunkgebührenfestsetzung sind die Selbstbindungserklärungen für Online-Angebote, zu denen sich ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahre 2004 verpflichtet hatten. Danach haben sich die Öffentlich-Rechtlichen festgelegt für ihre Online-Angebote in den Jahren 2005 bis 2008 nicht mehr als 0,75 % ihres Gesamtaufwands zu verausgaben. Die KEF ist nun zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Obergrenze überschritten wurde und nahm entsprechende Kürzungen bei den Sendern vor.
Diese fühlen sich jedoch ungerecht behandelt, da sie sich selbst innerhalb der Grenze von 0,75 % sehen. Strittig ist insbesondere, inwieweit bzw. ob die Kosten für das sog. Streaming, d.h. die zeitgleiche oder zeitversetzte Weitergabe der Daten über Internet, in die Online-Kosten eingerechnet werden müssen. Diese sind in den letzten Monaten deutlich gestiegen, da die öffentlich-rechtlichen Sender eine umfassende Digitalstrategie gestartet haben und viele ihrer Inhalte nun auch online anbieten. Der Vorsitzende der ARD, Fritz Raff:
Die gegenüber den Ländern abgegebenen Selbstbindungen hat die ARD in der Vergangenheit stets eingehalten – dies gilt auch für Online. (…) Die ARD hält deshalb den von der KEF bei den Online-Ausgaben vorgenommenen Abzug für nicht sachgerecht.
Zum 1. Januar 2009 empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) eine Anhebung der Rundfunkgebühr um 0,95 Euro. Ab diesem Zeitpunkt soll die monatliche Rundfunkgebühr 17,98 Euro betragen. Die Reaktionen auf die Empfehlung sind durchweg gemischt: Während sich die ARD benachteiligt fühlt, steht auf der anderen Seite insbesondere die Werbefinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender in der Kritik. Streit hat sich zudem insbesondere um die Finanzierung des digitalen Radios sowie der Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen entzündet. Telemedicus beschäftigt sich in den nächsten Tagen mit den Hintergründen der Auseinandersetzungen.
Erhebliche Abweichungen von den Bedarfsanmeldungen der öffentlich-rechtlichen Sender
Von der Gebührenerhöhung entfallen 0,565 Euro auf die ARD, 0,345 Euro auf das ZDF, 0,02 Euro auf das Deutschlandradio und 0,02 Euro auf den Gebührenanteil der Landesmedienanstalten. Zwar hatten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitaus mehr beantragt, die KEF nahm jedoch deutliche Korrekturen an den Bedarfsanmeldungen vor. Diese betreffen die Bestandsfortschreibungen, die Erträge sowie die anrechenbaren Eigenmittel. Obwohl bei den Öffentlich-Rechtlichen für die nächste Gebührenperiode im größeren Umfang Wirtschaftlichkeits- und Sparmaßnahmen geplant sind, sah die Kommission zudem nicht ausgeschöpftes Sparvolumen im Personalbereich. Auch hinsichtlich des Entwicklungsbedarfs wurden deutliche Kürzungen vorgenommen, insbesondere im Bereich des digitalen Radiohörfunks (DAB). Hinzu käme die Überschreitung der von den Anstalten durch Selbstverpflichtung festgelegten Obergrenze für die Online-Angebote von 0,75 % des Gesamtaufwands. Diese wurde in die Berechnung miteinbezogen. Artikel vollständig lesen
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Im Jahr 2007 sind viele medienrechtliche Themen ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Dieser Trend setzt sich auch im neuen Jahr ungebremst fort. Das Jahr 2008 wird in dieser Hinsicht wahrscheinlich so interessant wie kein Jahr zuvor. Mit dem 2. Korb zum UrhG und der Vorratsdatenspeicherung stehen gleich zwei umwälzende Reformen an. Daneben werden auch viele kleinere Gesetze erwartet, ebenso einige Grundsatzurteile des BVerfG.
Telemedicus gibt einen Ausblick auf die wichtigsten anstehenden Änderungen:
• Der zweite Korb zum UrhG
• Das Gesetz zur besseren Rechtsdurchsetzung im Immaterialgüterrecht
• Der Rundfunkstaatsvertrag
• Die neue Fernsehrichtlinie
• Die UWG-Reform
• Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
• Das BKA-Gesetz
• Die TK-Märkteempfehlung der Europäischen Kommission
• Das MoMiG
• Grundsatzurteile zu Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und automatischen Kennzeichenerfassung
• Den Erbfall Springer vor dem OLG Hamburg Artikel vollständig lesen
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+++ ARD, ZDF und Deutschlandradio verstoßen gegen Online-Selbstverpflichtung
+++ SPD fordert Grundrecht auf Informationsfreiheit
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Ein klein wenig Bewegung ist gekommen in die Diskussion um digitale Grundrechte: Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hat seine Forderung nach einem Freiheitsgrundrecht für das Internet erneuert. Wiefelspütz fordert nun eine „Informationsfreiheit“. Anders als bei seinem letzten Vorstoß handelt es sich allerdings nicht mehr nur um eine fixe Idee, sondern um eine ernsthafte Initiative. Welt Online zitiert den Fraktionsjustiziar Klaus Uwe Benneter mit der Aussage, die SPD-Rechtspolitiker stünden geschlossen hinter der Idee. Auch Justizministerin Zypries stehe der Initiative offen gegenüber.
Unklar sind weiterhin die genauen Modalitäten: Nicht geklärt ist, ob die Umsetzung der Informationsfreiheit in den Zuständigkeitsbereich des Bundes oder der Länder fallen soll, welche Inhalte das Grundrecht umsetzen soll, in welche Schranken es gefasst werden soll. Bedarf besteht für ein „digitales Grundrecht“ an vielen Stellen: Artikel vollständig lesen
Verfahren auf Lizenzerteilung ruht
Das Präsidium des Deutschen Bundestags beschäftigt sich derzeit mit dem Thema „Parlamentsfernsehen“. Nach Plänen von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sollen Bundestagsdebatten künftig live und für alle zugänglich über Satellit vom bundestagseigenen Parlamentsfernsehen übertragen werden. Ziel sei es, die Arbeit der Bundestagsabgeordneten in Zeiten der sich entwickelnden Medien- und Informationsgesellschaft transparenter zu gestalten. Rechtliche Bedenken bestehen jedoch auf Seiten der Landesmedienanstalten und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), da befürchtet wird, dass ein staatliches Parlamentsfernsehen gegen das Gebot der Staatsferne im Rundfunk verstoßen könne.
Der Deutsche Bundestag hatte bereits im vergangenen Jahr bei der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) einen Antrag auf Zulassung des bundesweiten Fernsehprogramms „Parlamentsfernsehen“ gestellt und die Lizenz für die unverschlüsselte Verbreitung über Satellit und Kabel beantragt. Das Verfahren auf Lizenzerteilung ruht jedoch derzeit auf Wunsch der DLM, so epd-medien. Die Landesmedienanstalten hätten Bedenken hinsichtlich der Frage der Staatsferne eines solchen Kanals. Zudem müsse geklärt werden, ob der Kanal durch den Auftrag der Öffentlichkeitsarbeit des Parlaments gedeckt sei.
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Hackerparagraph ein Tiger ohne Zähne?
Das IT-Magazin TechChannel hatte gegen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Strafanzeige erstattet, weil dieses in einer Softwaresammlung u.a. auch sog. „Hackertools“ zum Download angeboten hatte. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat daraufhin jedoch kein Ermittlungsverfahren gegen BSI eingeleitet.
Konkret ging es dabei um das Passwort-Cracking-Programm „John the Ripper“, mit dessen Hilfe verschlüsselte Passwörter geknackt werden können. Artikel vollständig lesen