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Sendeverbot für Fernsehfilm

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Gegen den Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“ hat die Aachener Pharmafirma Grünenthal erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Hamburger Landgericht entschied, dass der WDR den Zweiteiler in seiner aktuellen Fassung nicht ausstrahlen darf.

Der Film widmet sich dem Skandal um das Arzneimittel Contergan, jenem Schlafmittel, welches vor nunmehr 50 Jahren in Deutschland auf den Markt kam. Dieses, als „Jahrhundert-Entdeckung“ zunächst gefeierte Medikament, verursachte bei tausenden von Kindern, deren Mütter es während der Schwangerschaft eingenommen hatten, extreme Missbildungen an Organen und Extremitäten. So kam es zu Deutschlands größtem Arzneimittelprozess: Contergan-Hersteller Grünenthal zahlte 100 Millionen DM in eine Stiftung, das Verfahren wurde wegen „geringfügiger Schuld“ eingestellt.
In dem Film wird von einem jungen Anwalt erzählt, dessen Kind contergangeschädigt ist. In einem gerichtlichen Prozess kämpft der Vater gegen das mächtige Pharmaunternehmen.

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„Islamisches Wort“: Kreuzzugstimmung im Ländle

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Nach Ostern kommt das „Islamische Wort“

Das vom SWR geplante „Islamische Wort“ soll in spätestens 6 Wochen auf Sendung gehen, so SWR-Intendant Peter Voß in einem Focus-Interview. Inhalt der Sendung sollen Glaubensbekenntnisse von jeweils zweieinhalb bis drei Minuten in deutscher Sprache sein. Eine spätere Verlagerung der Sendung ins Radio schließt Voß nicht aus, zunächst soll diese aber ausschließlich im Internet abrufbar sein, flankiert von journalistischer Berichterstattung. Der SWR werde für das Projekt vier muslimische Sprecher auswählen, denen zwei Frauen angehören sollen, sagte Intendant Voß der Zeitschrift. Zugleich widersprach er CSU-Generalsekretät Markus Söder, der einen „Moschee-Sender“ befürchtet:

Aschermittwoch ist vorbei. Das Thema ist zu wichtig, um es auf Passau-Niveau zu drücken. (…) Wir können doch nicht warten, bis etwa in den arabischen Ländern die gleiche Toleranz herrscht wie bei uns.

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Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein nimmt Arbeit auf

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Nach nicht enden wollenden Querelen zwischen den politischen Parteien hat die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) am 28.02.07 schließlich doch ihre Arbeit aufgenommen. Hervorgegangen ist sie aus einer Fusion der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) und der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) auf Grundlage des Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein.

Ausgewiesenes Ziel der Fusion ist die Stärkung der beiden Medienstandorte. Als Regulierungsbehörde nimmt die MA HSH u.a. die gesetzlich vorgesehenen Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen für den privaten Rundfunk in der Region wahr. Neben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg handelt es sich um die bisher einzige fusionierte Medienaufsichtsbehörde in Deutschland. Artikel vollständig lesen

Stärkung der Pressefreiheit durch Cicero-Urteil

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Das von der Presse lang ersehnte Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgericht hat die Erwartungen bestätigt: Die Durchsuchung der Redaktionsräume des Politikmagazins Cicero wurde für rechtswidrig erklärt.

Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer kommentierte das Urteil mit den Worten:

Ein guter Tag für die Pressefreiheit.

Einmal mehr betonte das BverfG die Bedeutung des Informantenschutzes: Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige seien unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigte damit ausdrücklich seine Rechtsprechung zur Pressefreiheit aus dem Spiegel-Urteil von 1966, in dem erstmals die Bedeutung der Pressefreiheit für die Demokratie hervorgehoben wurde.
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Verfassungsbeschwerde gegen NRW-Verfassungsschutzgesetz

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Der Streit um die Online-Durchsuchungen von Festplatten geht weiter:

Zwar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst das heimliche Ausspähen von Festplatten über das Internet wegen fehlender Rechtsgrundlage untersagt. In Nordrhein-Westfalen hatte der Landtag aber bereits im vergangenen Dezember dem Verfassungsschutz per Gesetzesänderung das heimliche Online-Durchsuchen von Computern ermöglicht. Zulässig ist nach dem geänderten Gesetz gem. § 2 Nr. 11 insbesondere:

Heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

Nur einen Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde von der Telepolis-Autorin Bettina Winsemann alias Twister eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Der Inhalt dieser (mittlerweile bereits eingereichten) Verfassungsbeschwerde ist nun im Volltext auf Telepolis zu finden:

Das Gesetz verstoße u.a. gegen den Grundsatz der Normenklarheit, beachte nicht den verfassungsmäßig unverzichtbaren Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gehe über die gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes hinaus. Außerdem genüge die Regelung nicht den Schranken des Wohnungsgrundrechts, Art. 13 GG.
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Streit um „Wort am Freitag“ gewinnt an Brisanz

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Die Auseinandersetzung um das vom ZDF geplante Online-Format „Wort zum Freitag“ wird in der zweiten Woche mit zunehmender Schärfe fortgeführt.

CSU-Generalsekretär Markus Söder, stets ein Freund markiger Worte, in der Bild am Sonntag (25.02.2007):

Deutschland braucht keinen Moschee-Sender!

Dafür seien Gebührengelder nun wirklich nicht da. Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth warf Söder daraufhin „üble Hetze“ vor. Das ZDF zeige vielmehr, dass es seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag ernst nehme.
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