Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat diesen Sommer seine Studie „Eigentumsordnung an Mobiltätsdaten” (PDF) veröffentlicht. Dort wird unter anderem diskutiert, unter welchen Voraussetzungen es ein Ausschließlichkeitsrecht an Daten geben könnte, wie dieses insbesondere zum Datenschutzrecht steht und welche gesetzlichen Regelungsoptionen in Betracht kommen. In der anschließenden Fachkonsultation hat Telemedicus diese Woche eine Stellungnahme abgegeben, verfasst von Diana Spikowius, Boris Reibach und Sebastian Telle.
Die Telemedicus-Stellungnahme zur Studie „Eigentumsordnung an Mobilitätsdaten“ zum Download.
Die Studie des BMVi. Artikel vollständig lesen
Drei kurze Updates zum Vortrag zum „Internet(recht) der Dinge”, den ich auf der vergangenen Telemedicus Sommerkonferenz gehalten habe: Artikel vollständig lesen
Der BGH hat vor einigen Tagen die Entscheidungsgründe zum Fall der „Kohl-Tagebücher” (Az.: V ZR 206/14) veröffentlicht. Das Urteil betrifft den Zusammenhang zwischen Datenträgern und den auf diesen aufgespielten Daten. Damit behandelt der BGH eine der Grundfragen, die sich beim „Internetrecht der Dinge” stellen: Fallen die Verfügungsrechte an Daten und das Eigentum am Datenträger zwangsläufig zusammen? Artikel vollständig lesen
Internetrecht ist nicht mehr exotisch, sondern mittlerweile ein etabliertes Rechtsgebiet. Ebenso etabliert ist der vorliegende juris Praxiskommentar, der von Prof. Heckmann mittlerweile in seiner 4. Auflage herausgebracht wurde. Wir haben uns diese Neuauflage einmal genauer angeschaut und möchten sie hier unseren Lesern vorstellen. Artikel vollständig lesen
WLANs sind beinahe allgegenwärtig. Wir nutzen sie wie selbstverständlich zu Hause, in Wohngemeinschaften, Hotels oder Cafés, der Bahn, am Flughafen oder auf Konferenzen. Auch sind sie Teil der Breitbandstrategie der Bundesregierung. Viele dieser Zugänge sind allerdings nicht frei verfügbar. Vor dem Websurfing stehen oftmals komplizierte Anmeldemechanismen und nicht selten (horrende) Gebühren. Bei der Öffnung ihrer Zugänge stehen WLAN-Betreiber vor allem vor (scheinbar) unüberwindlichen rechtlichen Hürden. Insbesondere die sog. Störerhaftung ist juristisch nach wie vor ein heißes Eisen, an dem man sich schnell die Finger verbrennt. Hier wollen Thomas Sassenberg und Reto Mantz mit ihrem jüngst veröffentlichten Werk „WLAN und Recht“ Abhilfe schaffen. Ob sie erfolgreich waren oder sich die Finger verbrannt haben, lesen Sie im Folgenden:
Das Internet, ein rechtsfreier Raum? Diese Mär wird mit Erscheinen des neuen „Härting” endgültig ins Reich der Mythen verbannt. Das Internetrecht zählt nicht nur an vielen Universitäten zum festen Bestandteil des Lehrplans, auch in der Praxis nimmt der Bedarf an qualifizierter juristischer Beratung zu. Mit „Internetrecht” von Niko Härting hat dieses Rechtsgebiet ein Standardwerk gefunden, das Ende 2013 in der fünften Auflage erschienen ist.
Steht einem Anschlussinhaber aufgrund eines Provider-Fehlers kein Internet zur Verfügung, kann der Anschlussinhaber für den Ausfall Schadensersatz verlangen. Das hat der BGH Ende Januar entschieden. Seit letzter Woche gibt es das Urteil im Volltext. Wir haben es uns genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen
Steht einem Anschlussinhaber aufgrund eines Provider-Fehlers kein Internet zur Verfügung, kann der Anschlussinhaber für den Ausfall Schadensersatz verlangen. Das hat der BGH heute entschieden, wie er in einer Pressemeldung mitteilte. Artikel vollständig lesen
Die HU Berlin hat eine „Law Clinic” zum Internetrecht gestartet. Law Clinic – das klingt nach Medizinrecht, hat aber nichts damit zu tun:
Bisher vor allem aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum bekannt, finden Law Clinics zunehmend auch hierzulande Verbreitung.
Studierende wirken dabei schon während ihres Studiums aktiv an der Betreuung von echten Fällen und Projekten mit. So wird ihnen ermöglicht, ihre theoretischen Kenntnisse schon früh praktisch umzusetzen.
In Berlin lernen die StudentInnen an praktischen Fällen die Querschnittsmaterie des Internet- und Medienrechts kennen. Dabei geht es einerseits um die Ausbildung, andererseits aber auch um einen guten Zweck: Die Teilnehmer der Law Clinic arbeiten pro bono an verschiedenen Projekten und Fällen mit.
Von der pro bono-Beratung der Clinic als Kooperationspartner profitieren werden Künstler, Verleger, IT-Unternehmen, Interessenverbände und NGOs. Im Zyklus des ersten Durchgangs werden das unter anderem Hanser Berlin, das Haus der Kulturen der Welt, iRights.Lab und der Markenverband sein.
Der erste Durchlauf ist bereits gestartet – der nächste folgt in einem Jahr.
Zur Webseite der „Law Clinic Internetrecht” der HU Berlin. Artikel vollständig lesen
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) will das Haftungsprivileg für Host-Provider auf den Prüfstand stellen lassen. Das berichtete sie gestern in einer Pressemitteilung. Der Vorstoß geschah im Nachgang zur Aktion gegen den Sharehoster Megaupload. Doch bietet es sich wirklich an, Host-Provider in Zukunft schärfer haften zu lassen? Artikel vollständig lesen