+++ Musterfeststellungklage seit 1. November in Kraft
+++ EU-Kommission: Rechtsbehelfe unter DSGVO abschließend
+++ LG Berlin zur Haftung der Wikipedia
+++ AG Frankfurt: Anspruch auf Zugangscodes für IoT-Device
+++ Österreich: Kein Anspruch auf Pseudonymisierung Artikel vollständig lesen
Der Begriff „Industrie 4.0“ steht synonym für die vierte industrielle Revolution, also für den Übergang von der Automatisierung (Industrie 3.0) hin zu Digitalisierung. Die Digitalisierung sämtlicher Bereiche sowohl der Gesellschaft als auch der Wirtschaft schreitet dabei rasant voran. Industrie 4.0-Anwendungen ermöglichen durch ihre Vernetzung und ihre Effizienz ein herausragendes Wachstumspotenzial. Unternehmen erwarten durch intelligente Systeme, die untereinander kommunizieren eine Steigerung ihrer Effizienz. Lange Ausfallzeiten aufgrund vorausschauender Wartungsarbeiten nehmen ab. Dieser Wandel hin zu einer digitalisierten und zunehmend vernetzten Gesellschaft und Wirtschaft zwingt aber auch zu einer kritischen Analyse, ob das geltende Recht diesem Wandel noch gerecht wird oder ebenfalls einem Wandel unterzogen werden muss.
Das vorliegende Werk schafft einen ersten Einstieg und Überblick zu den relevanten rechtlichen Fragestellungen, die sich zwangsläufig in der Industrie 4.0 bereits jetzt ergeben und künftig ergeben werden. Dabei nähern sich die Autoren dem Thema über einen praxisorientierten Ansatz, ohne zugleich die wissenschaftliche Diskussion offener Rechtsfragen zu vernachlässigen. Artikel vollständig lesen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat diesen Sommer seine Studie „Eigentumsordnung an Mobiltätsdaten” (PDF) veröffentlicht. Dort wird unter anderem diskutiert, unter welchen Voraussetzungen es ein Ausschließlichkeitsrecht an Daten geben könnte, wie dieses insbesondere zum Datenschutzrecht steht und welche gesetzlichen Regelungsoptionen in Betracht kommen. In der anschließenden Fachkonsultation hat Telemedicus diese Woche eine Stellungnahme abgegeben, verfasst von Diana Spikowius, Boris Reibach und Sebastian Telle.
Die Telemedicus-Stellungnahme zur Studie „Eigentumsordnung an Mobilitätsdaten“ zum Download.
Die Studie des BMVi. Artikel vollständig lesen
+++ Bundesrat billigt Gesetz zum autonomen Fahren
+++ OLG Wien: Hasspostings müssen weltweit gelöscht werden
+++ EuGH muss über Presse-Leistungsschutzrecht entscheiden
+++ Generalanwalt: Keine Dienstleistungsfreiheit für Uber
+++ VG Köln: Hersteller von smarter Puppe scheitert mit Eilantrag
+++ Lokalportale können Laienprivileg (teilweise) für sich in Anspruch nehmen Artikel vollständig lesen
+++ BGH verhandelt über Speicherung von IP-Adressen
+++ Bundesregierung beschließt Speicherung von Fluggastdaten
+++ BNetzA zieht smarte Kinder-Puppe aus dem Verkehr
+++ Europaparlament stimmt CETA zu
+++ VG Köln: Provider scheitert mit Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung Artikel vollständig lesen
Vor kurzem fand erneut ein Workshop des Hamburger Forums für Medienökonomie (HFM) statt. Der Fokus lag auf der juristischen und industrieökonomischen Betrachtung digitaler Märkte und des Datenschutzes. Ein ausführlicher Tagungsbericht von Franziska Löw vom m-blog.info. Artikel vollständig lesen
+++ Datenschutzbeauftragter Hamburg untersagt Facebook WhatsApp-Datenaustausch
+++ Bericht: BND verschweigt Hintertür für US-Geheimdienste in Überwachungskameras
+++ OLG Köln: Tagesschau-App war unzulässig
+++ OLG München: Umgehung einer Metered Paywall stellt Urheberrechtsverletzung dar
+++ Datenschützer: Schwere Mängel im Internet der Dinge
+++ Gesetzesentwürfe: GWB-Novelle und Autonomes Fahren Artikel vollständig lesen
Kurzer Hinweis in eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe der PinG, die eine „Schwerpunktausgabe Dateneigentum” aufgelegt hat, ist ein Aufsatz von Lea Mackert und mir erschienen. Titel: Verträge über Daten – Eine Praxischeckliste.
Aus dem Abstract:
Der folgende Beitrag fasst die rechtlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung zusammen, wenn Daten der zentrale Leistungsgegenstand eines Vertrages sind. Es geht nicht um Verträge mit dem Hauptzweck „Datenschutz“, sondern um Verträge, in denen Daten als Handelsware und Wirtschaftsgut behandelt werden. Solche Verträge können sich sowohl auf personenbezogene als auch auf nicht-personenbezogene Daten beziehen. Beide Kategorien von Daten sind wirtschaftlich relevant.
„Daten“ sind verkörperte Informationen und damit Regelungsobjekt verschiedener Rechtsgebiete. Zu berücksichtigen sind v. a. Anforderungen des Geheimnisschutzes nach wettbewerbs- und strafrechtlichen Vorschriften, des Urheberrechts, des allgemeinen Schuldrechts, und – soweit es um personenbezogene Daten geht – des Datenschutzrechts.
Die Idee des Artikels ist es, so knapp wie möglich die wichtigsten rechtlichen Gesichtspunkte zu nennen, die man bei der Vertragsgestaltung im Kontext „Dateneigentum” beachten muss. Der Beitrag ist als knappe „Checkliste” gedacht, nicht als ausführliche Abhandlung des Themas.
Der Beitrag kann online kostenpflichtig erworben werden und ist außerdem über die einschlägigen Online-Archive abrufbar. Wer mich direkt anschreibt, bekommt gerne eine Privatkopie: s.assion@telemedicus.info.
Die PinG-Ausgabe 04/2016 ist ganz allgemein sehr lesenswert.
Weitere Informationen auch auf der Telemedicus-Themenseite zum „Internet der Dinge”. Artikel vollständig lesen
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Drei kurze Updates zum Vortrag zum „Internet(recht) der Dinge”, den ich auf der vergangenen Telemedicus Sommerkonferenz gehalten habe: Artikel vollständig lesen