Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat diesen Sommer seine Studie „Eigentumsordnung an Mobiltätsdaten” (PDF) veröffentlicht. Dort wird unter anderem diskutiert, unter welchen Voraussetzungen es ein Ausschließlichkeitsrecht an Daten geben könnte, wie dieses insbesondere zum Datenschutzrecht steht und welche gesetzlichen Regelungsoptionen in Betracht kommen. In der anschließenden Fachkonsultation hat Telemedicus diese Woche eine Stellungnahme abgegeben, verfasst von Diana Spikowius, Boris Reibach und Sebastian Telle.
Die Telemedicus-Stellungnahme zur Studie „Eigentumsordnung an Mobilitätsdaten“ zum Download.
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