War sich Lutz Heilmann über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren, als er Wikipedia.de sperren ließ? Sicher nicht. Aber, nicht nur Lutz Heilmann wird sich gefragt haben, was ihm denn noch übrig bleibt: Der eigentliche Betreiber der Wikipedia, die Wikimedia Foundation, sitzt in den USA. Und Intermediäre sind im Inland kaum greifbar. Rechtsschutz ist für diejenigen, die sich auf Wikipedia denunziert sehen, deshalb nur äußerst schwer zu erreichen.
Das bedeutet aber nicht, dass die Betroffenen völlig schutzlos gestellt werden. Wo der Rechtsschutz versagt, greifen andere Mechanismen: Die internen Revisionsmethoden der Wikipedia. Telemedicus hat dazu jemanden gefragt, der sich täglich mit solchen Fällen auseinandersetzt: Matthias Schindler, langjähriger Wikipedia-Autor, Mitglied bei Wikimedia Deutschland und Mitarbeiter beim Wikipedia-Support-Team.
Herr Schindler, wie geht Wikipedia mit der Gefahr um, dass einzelne Personen die Plattform nutzen, um andere gezielt zu diskreditieren? Artikel vollständig lesen
Das Landgericht Berlin hat im September entschieden: Der Inhaber einer privaten, nicht kommerziellen Website darf ungeprüft Nachrichten aus der Presse/den Medien auf seiner Plattform wiedergeben. Gegen den Seitenbetreiber war eine Unterlassungsklage erhoben worden, weil er einen Zeitungsartikel zitiert hatte, der eine unrichtige Tatsachenbehauptung über den Kläger enthielt. Artikel vollständig lesen
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Das Landgericht Frankfurt hat vergangene Woche sein Urteil in dem Rechtsstreit zwischen dem „Evangelischen Pressedienst Hessen“ (EPD Hessen) und der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ verkündet: Der EPD Hessen wird verpflichtet eine Gegendarstellung zu veröffentlichen. Er hatte im Rahmen eines Artikels die Äußerung eines Staatssekretärs zitiert, in der die „Junge Freiheit“ mit der NPD in Verbindung gebracht wurde. Die ebenfalls von der „Jungen Freiheit“ begehrte Unterlassungserklärung konnte hingegen nicht erwirkt werden. Artikel vollständig lesen
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Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt in dem Rechtsstreit zwischen dem „Evangelischen Pressedienst Hessen“ (EPD Hessen) und der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ ist auf den kommenden Donnerstag vertagt worden.
Ursache der Streitigkeit ist eine Pressemitteilung des EPD Hessen, durch die sich die „Junge Freiheit“ in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlt. In der Pressemitteilung berichtete der EPD Hessen über den bundesweiten Wettbewerb „Aktive Demokratie und Toleranz 2007“. Zitiert wurde dabei einer der Redner, der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Alfred Hartenbach (SPD), mit der Äußerung:
Die „Junge Freiheit“ wird von der Jugendorganisation der NPD gelenkt.
Professor Hoeren vom ITM in Münster beschäftigt sich im Editorial der aktuellen MMR mit dem „Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme“, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Online-Durchsuchung geschaffen hat:
„Da ist schon der Titel des neuen Grundrechts selbst, der mich nachdenklich macht. Ein „System“ kann nicht vertraulich und integer sein. Vertraulichkeit und Integrität sind personelle Tugenden. Geschützt sein kann nur die Vertraulichkeit der von dem System verarbeiteten Daten sowie die Integritätserwartung der Betroffenen, was die Sicherheit des Systems angeht […]. Und was ist hier mit „informationstechnisches System“ gemeint? Die Software, die Hardware, das Zusammenspiel? Die Entscheidung erwähnt als Beispiele für ein System den „Personalcomputer“ […], „Telekommunikationsgeräte“ […] oder „elektronische Geräte, die in Wohnungen oder Kraftfahrzeugen enthalten sind“ […]. Die Terminologie ist hier eigentümlich antiquiert und vage.“
Der Kommentar von Prof. Hoeren bei der MMR. Artikel vollständig lesen
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Und wieder flogen die Penisse – das bekannte Beispiel von Anshe Chung, jenem Avatar, der auf einer virtuellen Pressekonferenz das Ziel einer Phallus-Attacke wurde, durfte natürlich nicht fehlen. Doch das Thema der von der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Hans-Bredow-Institut veranstalteten Konferenz mit dem Titel „Reales Recht für virtuelle Welten“ (PDF) war grundsätzlicher Natur: Ist das Recht Hemmschuh oder Entwicklungsvoraussetzung für virtuelle Welten? Ein kursorischer Rückblick. Artikel vollständig lesen
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