Die rechtlichen Vorgaben und Fallstricke, mit denen sich Betreiber von Online-Angeboten wie Webshops, Web 2.0-Plattformen oder Blogs heutzutage konfrontiert sehen, sind auch für den medienrechtlichen Fachjuristen in ihrer Fülle beinahe unüberschaubar. Angefangen beim Domainrecht, über die Haftung für eigene und fremde Inhalte, bis hin zu Fragen des Jugendmedienschutzes sind mannigfaltige juristische Schwierigkeiten zu bewältigen. Einer praxistauglichen Beantwortung der wichtigsten Fragen in diesen Bereichen nimmt sich das Werk „Heise Online-Recht“ an. Und dabei beschreibt es in seinem Untertitel gleichermaßen sein Herangehen wie auch seinen Anspruch: „Ein Leitfaden für Praktiker und Juristen“.
Der BGH hat seine Verhandlungs- und Verkündungstermine für die erste Hälfte des Jahres 2010 veröffentlicht. Darunter sind wieder eine Menge Verfahren mit medienrechtlichem Bezug. Es folgt ein Überblick über die Verfahren mit dem Thema Medien- und Internetrecht mit kurzen Hintergrundinformationen. Artikel vollständig lesen
Inwiefern ist die Presse beim Abdruck von Zitaten oder Interviews für deren Inhalt verantwortlich und wie kann sie sich vor juristischen Konsequenzen schützen? Zunächst muss festgestellt werden, was bei vielen Journalisten Befremdlichkeit auslöst: Verlage und Redakteure haften durch die Verbreitung von fremden Äußerungen für diese grundsätzlich genauso wie die zitierten Personen selbst. Diese Verbreiterhaftung wird jedoch unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt, die von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Vor allem auf dem Gebiet der Presseinterviews sind sich die Gerichte jedoch uneins, wann die Haftung für eine Äußerung entfällt.
Der Fall Markwort
Aktuell liegt dem BGH ein viel beachteter Fall zu diesem Thema zur Entscheidung vor, in dem sich Focus-Chefredakteur Helmut Markwort in den Vorinstanzen erfolgreich gegen die Verbreitung einer Äußerung in einem Interview in der Saarbrücker Zeitung gewehrt hatte. Das erwartete Urteil könnte Antworten auf einige offene Fragen auf dem Gebiet der Verbreiterhaftung für Presseinterviews geben. Im Hinblick auf diese Entscheidung bieten wir hier einen Überblick über den aktuellen Stand der „Verbreiterhaftung“ der Presse für die Äußerungen Dritter im Allgemeinen sowie im Sonderfall von Interviews. Artikel vollständig lesen
Im Zentrum einer aktuellen presserechtlichen Entscheidung des BGH geht es um Jürgen Schrempp und dessen Ausscheiden bei Daimler Chrysler. Dies hatte ein Kritiker wie folgt kommentiert:
„Ich glaube nicht, dass der Rücktritt freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde. … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr Schrempp geregelt hat.”
Der BGH hat den Satz als Meinungsäußerung aufgefasst – und sie als zulässig deklariert. Die Vorinstanzen in Hamburg hatten das noch anders entschieden. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat seine Verhandlungs- und Verkündungstermine für die nächsten Monate veröffentlicht. Darunter sind gleich eine ganze Reihe von Verfahren, die medienrechtlich interessant sind. Es folgt ein Überblick über die Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht mit kurzen Hintergrundinformationen. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einem Nichtanahmebeschluss mit der Haftung für Inhalte in Pressespiegeln beschäftigt. In der gestern veröffentlichten Entscheidung vom Juni dieses Jahres ziehen Richter klare Grenzen für die sogenannte Verbreiterhaftung. Nach Ansicht Gerichts darf die Recherche- und Sorgfaltspflicht für übernommene fremde Inhalte nicht überstrapaziert werden. Denn ansonsten drohe die „Einschnürung” der Kommunikationsgrundrechte aus Art. 5 GG. Das BVerfG hat sich im Zuge dieser Erörterungen auch eingehend mit sogenannten „Chilling Effects” auseinander gesetzt. Artikel vollständig lesen
Der „fliegende Gerichtsstand” ist in Deutschland ein Problem. Das sehen nicht alle so, aber in Rechtsprechung und juristischer Literatur werden die Stimmen lauter, die dieses prozessrechtliche Phänomen deutlich kritisieren. So auch das OLG München in einer Entscheidung von Anfang Mai. Artikel vollständig lesen
Das LG Köln hat Anfang Juni entschieden, dass ein Video-Portal für rechtswidrige Videos seiner Nutzer haften kann. Dies gelte nicht nur für selbst gehostete Videos, sondern auch für solche, die von anderen Portalen direkt in eigene Webseite eingebunden werden. In diesem Fall könne sich der Betreiber nicht darauf berufen, dass er selbst nur die Inhalte verlinke. Spätestens wenn er auf die rechtswidrigen Inhalte aufmerksam gemacht wird, reiche bereits das „Ausbleiben jedweder Prüfung”, um eine Haftung zu begründen, so das Landgericht. Artikel vollständig lesen
Der Codex Hammurabi ist eins der ältesten bekanntesten Gesetzeswerke der Menschheit. Erlassen wurde es von dem altbabylonischen Herrscher Hammurabi um ca. 1680 vor Christus – also vor fast 3700 Jahren. Was daran für Medienrechtler interessant ist? Gleich die ersten Paragraphen des Codex befassen sich mit Äußerungsrecht. Artikel vollständig lesen
+++ Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten in Kraft
+++ BVerwG: FFG ist verfassungswidrig
+++ OLG Düsseldorf: Keine individuelle Prüfung auf Markenrechtsverstöße bei eBay notwendig
+++ GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen Online-Videothek
+++ Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: Vorlage-Antrag zum EuGH
+++ VG Berlin: Ausstrahlung von „Sex and the City“ nicht vor 20 Uhr
+++ OLG Frankfurt: epd gewinnt im Zitatstreit gegen „Junge Freiheit“
+++ Facebook läßt Nutzer über AGBs abstimmen
+++ VG Würzburg: Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
+++ Börsenverein streitet mit Uni Würzburg um Auslegung des § 52b UrhG Artikel vollständig lesen