Die Konkurrenten der Deutschen Telekom werden wahrscheinlich auch Zugang zu den Kabelschächten des Konzerns erhalten. Dies hat die Bundesnetzagentur in einer Regulierungsverfügung entschieden, die aber noch nicht verbindlich ist. Die Verfügung muss noch ein Konsultationsverfahren durchlaufen, in dessen Verlauf sich die Deutsche Telekom, aber auch deren Konkurrenten und verschiedene Behörden zu dem Regulierungsvorschlag äußern können. Voraussichtlich wird die Vorschrift dann im Sommer diesen Jahres in Kraft treten.
Hintergrund ist der fortschreitende Ausbau des VDSL-Netzes durch die Deutsche Telekom: Im Verlauf des Umbau-Prozesses werden die Kupferkabel auf der „letzten Meile“ teilweise gegen Glasfaserkabel ausgetauscht. Weil die bisherige Regulierung dadurch leer gelaufen wäre, wird die Bundesnetzagentur nun ihre Vorgaben ändern. Nach den neuen Vorschriften soll den kleineren TK-Unternehmen erlaubt werden, eigene Leitungen durch die Kabelschächte ihres größeren Konkurrenten zu verlegen. So soll ermöglicht werden, dass diese eigene Hochgeschwindigkeitsnetze ausbauen können und so der Deutschen Telekom im VDSL-Bereich Konkurrenz machen. Artikel vollständig lesen
Telemedicus hat 3 Einladungen zum Online-TV-Dienst „Joost“ zu vergeben. Die Empfänger der Einladungen werden Beta-Tester des neuen Angebots und erhalten die Möglichkeit, einen Blick auf das zu werfen, was zum Fernsehen der Zukunft werden könnte.
Wer Interesse hat, kann mir emailen: [email protected]
Nachtrag: Die Einladungen wurden vergeben. Artikel vollständig lesen
Der Musikdownload-Anbieter Musicload steht in Verhandlungen mit dem Musiklabel EMI, um sein Angebot zukünftig um DRM-freie Musikstücke zu erweitern. Das Musiklabel hatte angekündigt, zukünftig seine Musik auch ohne DRM zu vermarkten (Telemedicus berichtete).
Musicload erhofft sich davon positive Impulse für die Verhandlungen mit anderen großen Musiklabels. Bereits Mitte März hatte sich die Telekom-Tochter öffentlich gegen DRM ausgesprochen. „Das digitale Rechtemanagement ist nicht mehr zeitgemäß“, erklärte nun Musicload-Vizepräsident Joachim Franz. Damit folgt das Unternehmen einem Trend der Online-Musikportale, sich von DRM zu lösen. Erst vor wenigen Tagen hatte Apple angekündigt, in Zukunft mit seinem Musikdienst iTunes auch Musikstücke ohne digitales Rechtemanagement zu vertreiben.
Noch ist das Ergebnis der Verhandlungen allerdings offen. Franz zeigte sich jedoch optimistisch: „Angaben zum genauen Starttermin oder der konkreten Ausgestaltung des Angebots werden wir umgehend nach Abschluss der Verhandlungen mit EMI bekannt geben“.
Telemedicus zu den Plänen der EMI. Artikel vollständig lesen
StudiVZ, Facebook.com, Xing oder MySpace: Die Popularität der Netzwerkplattformen ist größer denn je. Über Privatsphäre und Datenschutz scheinen sich die Nutzer jedoch keine Sorgen zu machen, die Seiten der Online-Poesiealben werden mit großer Bereitwilligkeit detailreich ausgeschmückt.
Persönliche Fotos, Unterhaltungen und ein möglichst umfassender Freundeskreis, dessen Tiefe sich häufig nur auf reine Internet-Freundschaften beschränkt, geben Aufschluss über die Zielperson, die sich ohne großen Aufwand finden lässt. Voraussetzung dafür ist eine eigene Registrierung – eine fantasierte Identität ist dabei allemal ausreichend.
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Google weitet seine Versuche aus, auch in der Fernsehwerbung Fuß zu fassen. In Kooperation mit einem Satelliten-TV Anbieter will Google sein „TV-Ads“ Angebot nun bundesweit in den USA testen.
Dabei soll der gesamte Prozess der Werbeschaltung automatisch über das Internet ablaufen. Ähnlich wie beim Internetformat „AdWords“ sollen die Kunden nur dann bezahlen, wenn die Werbung tatsächlich beim Zuschauer angezeigt wird. Den Werbetreibenden sollen darüber hinaus umfangreiche Statistiken über den Erfolg ihrer Werbekampagnen zur Verfügung gestellt werden. Über die Set-Top Box der Fernsehzuschauer soll anonymisiert erfasst werden, wie viele Menschen die Werbespots anschauen bzw. während der Werbeblöcke umschalten.
Bereits im März hatte Google die Auslieferung von Werbung über das Fernsehen testweise aufgenommen (Telemedicus berichtete). Allerdings beschränkte sich die Ausstrahlung bisher nur auf Kalifornien. Google setzt damit seine Versuche fort, das Werbegeschäft im Internet auch auf andere Medien auszuweiten.
Telemedicus über die ersten Tests von Googles Fernsehwerbung. Artikel vollständig lesen
Ein Artikel in der taz beschäftigt sich mit den Schwierigkeiten bei der Einführung des neuen Mobil-TV-Standards DVB-H. Der Artikel kritisiert Abstimmungsschwierigkeiten der Landesmedienanstalten, beschreibt Bürokratie und juristische Kompetenzstreitigkeiten. Hart geht auch der zitierte Medienanalyst Klaus Goldhammer (Geschäftsführer Goldmedia) mit den Landesmedienanstalten ins Gericht:
„Es ist ein extrem komplexer, extrem absurder Prozess, der letzten Endes von dem Föderalismus und von den Schwierigkeiten der Rundfunkstrukturen geprägt ist. Die Technik ist seit einem Jahr marktreif, aber bei der Einführung von Handyfernsehen gehen wir sogar später als Albanien an den Start!“
Ein Kommentar von Simon Möller
Ein Artikel in der Online-Ausgabe des Kölner Stadt-Anzeigers schreibt über Call-In-Gewinnspiele im Fernsehen. Die Redakteurin schreibt, es gebe kaum rechtliche Möglichkeiten, gegen die Betreiber solcher umstrittenen Shows vorzugehen:
Bisher setzen die deutschen Medienaufseher auf Kooperation. Das müssen sie auch, denn sanktionieren dürfen sie die Verstöße nicht. Eine Gesetzeslücke: Im Rundfunkstaatsvertrag ist zwar in puncto Jugendschutz oder Werberichtlinien vieles genauestens geregelt, aber zum Thema Gewinnspiele verweist das Paragraphenwerk lediglich auf allgemeine gesetzliche Bestimmungen. Damit ist das Gesetz zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs gemeint, das allerdings keine klaren Aussagen zu Gewinnspielen enthält.
Ich sehe das anders. Artikel vollständig lesen
Wie die Financial Times Deutschland meldet, will die EMI ihre Musik bald doch in DRM-freien Formaten vermarkten. Dies soll über Apples Download-Dienst Itunes geschehen. Weder Apple noch EMI haben diese Meldung bisher bestätigt.
Das Musiklabel hatte eine ähnliche Ankündigung bereits im Februar gemacht, sie dann aber zurückgezogen, weil dadurch die Fusion mit dem Musikkonzern Warner Music gefährdet wurde. Ob die Ankündigung für den Unternehmenszusammenschluss Bedeutung hat, ist bisher nicht bekannt.
Nachtrag: EMI hat die Gerüchte bestätigt.
Medienwächter fürchten um ihre Unabhängigkeit
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) steht offenbar vor tief greifenden Reformen. Wie die SZ (30.03.07) berichtete, sollen den bisher sechs weisungsfreien, unabhängigen Sachverständigen, sechs Direktoren der Landesmedienanstalten zur Seite gestellt werden. Der Vorsitzende des neu besetzten Gremiums soll aber stets ein Mitglied aus den Reihen der Sachverständigen sein. Bei einem Abstimmungs-Patt wäre seine Stimme entscheidend. Auf der anderen Seite soll dafür das Revisionsrecht der KDLM, der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten, abgeschafft werden. Entscheidungen der KEK konnten bisher durch eine Dreiviertel-Mehrheit abgelehnt werden. Insgesamt sei eine organisatorische Angliederung der KEK an eine Landesmedienanstalt geplant. Auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie eine neue Kommission für weitere bundesweite Aufgaben sollen künftig stärker im Einflussbereich der Landesmedienanstalten stehen.
Die KEK wurde 1996/97 zur Sicherung der Meinungsvielfalt im deutschen Privatfernsehen geschaffen. Sie soll u.a. verhindern, dass ein Unternehmen durch „vorherrschende Meinungsmacht“ die Möglichkeit erlangt, die freie Meinungsbildung einzuschränken. Aus diesem Grund verhinderte die KEK beispielsweise im vergangenen Jahr die Fusion Springers mit Pro7/Sat1. Im Rahmen des Entscheidungsprozess kam es allerdings zu einem heftigen Streit mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), die sich für die Fusion aussprach. Die jetzt geplante Kompetenzbeschneidung wird von verschiedenen Beobachtern als Reaktion auf eben diese Auseinandersetzung gewertet. Artikel vollständig lesen
Wie sich einige schon gedacht haben, wird Google in Wirklichkeit keinen Erotikdienst namens „Sxoo“ anbieten. Die Telemedicus-Redaktion wünscht ihren Lesern einen wunderschönen April! Artikel vollständig lesen