„What the fuck is informationelle Selbstbestimmung?“ So ist eine aktuelle Broschüre der Studentenvertretung der FH Münster betitelt.
Selbstbeschreibung:
An dieser umfassenden Broschüre mit dem Titel “What the fuck is informationelle Selbstbestimmung“ haben zahlreiche Studierende und Datenschutzvereine mitgearbeitet.
Die Broschüre beinhaltet unter anderem Artikel über ArbeitnehmerInnendatenschutz, Videoüberwachung, Rasterfahndung und RFID-Chips.
Mitgearbeitet haben Studenten von mehreren Münsteraner Unis und aus mehreren Fachgebieten, unter anderem Geschichte und Ökotrophologie (Haushaltswissenschaften). Nicht vertreten waren offenbar die Juristen – so erklärt sich wohl die seltsame Verknüpfung einer Wortschöpfung des BVerfG mit englischem „Slang“.
Google hat ein Filtersystem zur automatischen Erkennung von urheberrechtlich geschützten Inhalten entwickelt. Das bestätigte das Unternehmen Anfang dieser Woche im Rahmen der Medienkonferenz NAB. Die Software mit dem Namen „Claim your content“ soll automatisch die Rechteinhaber geschützter Werke identifizieren und eine unautorisierte Veröffentlichung verhindern. Das System soll in erster Linie bei den Video-Portalen Youtube und Google Video zum Einsatz kommen. Artikel vollständig lesen
Der EU-Handelskommissar Peter Mandelson verschärfte am vergangenen Mittwoch in Brüssel den Ton im Streit um den unzureichenden Schutz von Urheberrechten in China. Nachdem er zwei Tage zuvor noch eine Beteiligung der EU an einer WTO-Klage der USA gegen China in dieser Angelegenheit ausgeschlossen hatte, richtete er nun deutlichere Worte an China:
„Wie den USA könnte auch Europa die Geduld mit China ausgehen, wenn es nicht dazu kommt, dass unser Dialog mit den chinesischen Behörden Veränderungen beim Urheberrecht und anderen Marktfragen bringt.“
Weiter schließt Mandelson es nicht mehr aus, dass sich die EU schließlich doch der Klage der USA anschließt, so die Financial Times Deutschland. Hintergrund der Äußerungen vom EU-Handelskommissar ist die vergangene Woche von den USA bei der WTO gegen China eingereichte Klage wegen unzureichendem Schutz von Urheberrechten.
Seit dem vergangenen Jahr setzt die EU bei den strittigen Fragen im Bereich des Urheber-, Patent- und Markenrechts auf Verhandlungen mit Peking. Dabei wird versucht, Missstände beim urheberrechtlichen Schutz sowie beim Patent- und Markenschutz im Interesse der europäischen Wirtschaft abzubauen. Artikel vollständig lesen
Der Download-Hoster Rapidshare hat eine negative Feststellungsklage gegen die Verwertungsgesellschaft GEMA beim LG Düsseldorf eingereicht. Durch das Verfahren sollen Umfang und Grenzen der Prüfungspflichten von Host-Providern festgestellt werden.
Auslöser des Streits war eine einstweilige Verfügung der GEMA gegen Rapidshare: Der Download-Hoster solle es unterlassen, urheberrechtlich geschützte Musikdateien zum Download bereitzuhalten. Rapidshare argumentierte dagegen, dass das Unternehmen selbst nur den Speicherplatz zur Verfügung stelle – die eigentlichen Inhalte würden von den Benutzern bereitgestellt. Das LG Köln hatte jedoch der GEMA Recht gegeben und den Widerspruch zurückgewiesen. Das Gericht stellte jedoch klar, dass ein Webhoster nur dann mit Ordnungsmitteln belegt werden kann, wenn das Unternehmen Prüfungspflichten verletzt. Artikel vollständig lesen
Mit dem heutigen Urteil (I ZR 35/04) hat der Bundesgerichtshof an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Haftung von Internet-Auktionshäusern für Markenverletzungen festgehalten. Das aus dem Teledienstegesetz (§ 11 TDG) ins neue Telemediengesetz (§ 10 TMG) übernommene Haftungsprivileg für Host-Provider gilt demnach nur für die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung, nicht dagegen für den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch.
Ein Internet-Auktionshaus kann danach als Störer haftbar gemacht werden, wenn mittels der Internetplattform das Angebot gefälschter Markenartikel ermöglicht wird. Wird das Auktionshaus von einem Markeninhaber auf eine klar erkennbare Rechtsverletzung hingewiesen, muss es nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch die technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, damit es nicht zu weiteren entsprechenden Markenverletzungen kommt. Artikel vollständig lesen
Der J!Cast, der Jura-Podcast von Laura Dierking an der Universität Münster, kommt dieses mal von der Re:publica. Es handelt sich um den Mitschnitt des Podiumsgesprächs von Udo Vetter vom Lawblog, Mathias Spielkamp von Irights.info und eben Laura Dierking, Promotionsstudentin am Institut für ITM und Macherin des J!Cast.
Das Podiumsgespräch drehte sich um die Rechtsfragen, die sich rund um das Bloggen ergeben.
Zum J!Cast 31 – Darf ich das bloggen? Artikel vollständig lesen
Auch der „Admin-C“, also der administrative Ansprechpartner einer Domain kann für deren Inhalte haften. Das entschied das LG Hamburg Anfang April (Az. 327 0 699/06). Das Gericht hatte über einen Fall zu entscheiden, wo der eigentliche Domaininhaber eine ausländische Firma, der administrative Ansprechpartner aber ein deutscher Rechtsanwalt war.
Als Begründung beriefen sich die Richter unter anderem auf die Richtlinien der deutschen Domainverwaltungsstelle Denic. Demnach sei der „Admin-C“ eine natürliche Person, die als „Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden“. Der Admin-C sei demnach mehr als ein bloßer Vermittler und könne als Störer für die Inhalte einer Domain haftbar gemacht werden.
Das LG Hamburg folgt damit der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der letzten Jahre. Dennoch ist die Frage umstritten: Erst Anfang März hatte zum Beispiel das LG Dresden eine Haftungs des Admin-C generell verneint (Az. 43 O 0128/07 EV), da sich die Entscheidungskompetenz des Admin-C nur auf die Domain und nicht deren Inhalte erstrecke.
Zum Urteil des LG Hamburg vom 05.04.2007. Artikel vollständig lesen
Raab in Gefahr?
Aufgrund des Verdachts der Schleichwerbung bei der TV Total-„Wok-WM“ haben die Landesmedienanstalten einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Untersuchung dieser Frage beauftragt. Überprüft werden soll, neben den der „Wok-WM“ zugrunde liegenden Vertragskonstruktionen, welchen Einfluss der Sender auf die Werbung des im vergangenen März ausgestrahlten Show-Spektakels hatte.
Diese Entscheidung geht auf eine Empfehlung der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten zurück, die sich bereits seit März mit der Problematik beschäftigt. Insbesondere die Trikot- und Bandenwerbung während der zurückliegenden Sendungen wurde zum Gegenstand der Überprüfung gemacht. Artikel vollständig lesen
„Schäubles Schreckensliste“ – hinter dem polemisch anmutenden Titel in der „Zeit“ verbirgt sich eine knappe und doch umfassende Zusammenstellung der in Diskussion stehenden Gesetzesvorhaben.
Was ist geplant? Wie ist der Stand der Umsetzung? Was gilt bereits jetzt? Und welche rechtlichen Hindernisse oder Bedenken bestehen? Christoph Seils beantwortet diese Fragen anhand von 13 Gesetzesplänen, die die Sicherheit in Deutschland erhöhen sollen. Untersucht werden zum Beispiel die Vorratsdatenspeicherung, die Antiterrordatei und der Große Lauschangriff.
„Schäubles Schreckensliste“ – Eine Übersicht in der „Zeit“. Artikel vollständig lesen
Der Flash-Standard, der derzeit etwa bei Youtube zum Abspielen von Videos eingesetzt wird, soll um eine DRM-Funktionalität erweitert werden. Während Microsoft momentan versucht, der Flash-Technik mit einem eigenen Produkt namens „Silverlight“ Konkurrenz zu machen, arbeitet das Unternehmen Adobe daran, den Flash-Standard auszuweiten. Artikel vollständig lesen