Die Bundesnetzagentur hat gestern das Frequenzzuteilungsverfahren für den Handy-TV-Standard DVB-H gestartet. Dabei vergibt sie anhand von objektiven Kriterien (nach § 61 Abs. 6 TKG) die Nutzungserlaubnis für eine bestimmte Funkfrequenz. Der Anbieter erhält dadurch aber nur die Möglichkeit, diese Frequenz zu nutzen; um tatsächlich auch DVB-H anbieten zu können, muss er noch weitere Zulassungen bei den Landesmedienanstalten beantragen. Anträge können bis zum 6.6.2007 gestellt werden.
Der Aufbau des DVB-H-Netzes, mit dem im Medienbereich viele Erwartungen verbunden sind, wird von der Bundesnetzagentur und den Landesmedienanstalten gemeinsam betreut. Auf Seiten der Landesmedienanstalten wurde ebenfalls diese Woche eine Ausschreibung für den Aufbau eines Pilotprojektes für DVB-H abgeschlossen. Die Liste der Antragsteller wurde veröffentlicht, es tauchen alte Bekannte, aber auch neue Namen auf. Die Liste nach dem Klick: Artikel vollständig lesen
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) arbeitet daran, kontinuierlich und weltweit den Urheberrechtsschutz zu verbessern. Artikel vollständig lesen
Die Web-Wirtschaft funktioniert mit Nischenprodukten. Für Musik-Konzerne zählen nicht nur die Hits, sondern auch der Back-Katalog, Filmhändler im Netz vermarkten nicht nur die Blockbuster, sondern verdienen ihr Geld auch mit Programmkinofilmen. Das selbe gilt für Bücher, Versandwaren, Medienangebote.
Die Internet-Ökonomie funktioniert nach anderen Regeln, das ist die Message von Chris Anderson. Der Technologie-Journalist und Wirtschaftsberater hat nachgewiesen, dass Online-Märkte eine Vielfalt herausbilden, die im Offline-Bereich so nicht vorkommt. Das hat explosive Folgen – nicht nur für die Entwicklung in fast sämtlichen Sphären des Internet, sondern auch für Juristen, die sich damit befassen. Artikel vollständig lesen
IPTV steht für Internet Protocol Television und bezeichnet die Übertragung von Film- und Videoinhalten im Fernsehformat über das Internet. Artikel vollständig lesen
Ein Artikel in der „MediaPost“ beschäftigt sich mit dem neuen Online-TV-Service „Joost“ und mit der Wettbewerbssituation, die den Dienst erwartet, wenn er auf den Markt kommt. Die ist nicht ganz einfach: Im selben Geschäftsfeld tummeln sich schon die herkömmlichen Kabel- und Satellitenfernsehsender, Video-Streaming-Anbieter, Video-Communities und die großen IPTV-Dienste der Kabelnetzbetreiber.
Zu Recht sieht der Autor Wayne Friedman den Schlüssel zum Erfolg – oder zum Scheitern – von Joost darin, welche Inhalteanbieter mit dem Dienst kooperieren werden:
Perhaps the biggest factor will be whether the major media companies decide it’s in their interest to partner with Joost. To date, just one – YouTube-foe Viacom – has done so.
Viacom, which in March sued the Google-owned YouTube for more than $1 billion for copyright infringement, also recently agreed to allow Joost to stream programs including „The Real World,“ „Laguna Beach,“ „Beavis & Butthead,“ and „Flavor of Love,“ as well as movies from Paramount Pictures.
Der Artikel setzt eine recht lange Registrierungs-Prozedur voraus, ist aber sehr lesenswert.
Ein zweiter, ebenfalls englischer Artikel bei „ContentandCarrier“ setzt sich mit den juristischen Besonderheiten um Joost auseinander. „Goodbye TV – Hello Joost!“ titelt der Konzern – aber muss das heißen, dass auch die europäische Fernsehrichtlinie nicht für Joost gilt? Fraglich.
„Joost – an audiovidual media service provider?“ auf ContentandCarrier. Artikel vollständig lesen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat heute den Tätigkeitsbericht 2005/2006 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert Lammert, überreicht. Der Bericht beleuchtet alle für den Datenschutz derzeit relevanten Bereiche und fordert u.a. eine Neukonzeption des Datenschutzes hin zur Schaffung eines modernen Datenschutzgesetzes.
Kartellwächter bleiben am Ball – Hintergründe und Aktuelles
Offenbar aufgrund massiven Drucks des Bundeskartellamts müssen die Pay-TV-Sender Premiere und Arena entscheidende Teile ihrer Kooperation bezüglich der Live-Übertragung der Fußball-Bundesliga zunächst ruhen lassen. Hintergrund ist die laufende Überprüfung des Vertrages zwischen Unity Media, Arena und Premiere vom 8. Februar 2007. Dieser hatte der Premiere AG unter anderem die nicht-exklusiven Satelliten-Vermarktungsrechte an dem Arena-Programm eingeräumt.
Ende 2005 hatte Premiere beim Poker um die Bundesliga-Rechte überraschend den Kürzeren gezogen, wodurch der Sender unter erheblichen Druck geriet. Die Rechte hatte damals das neugegründete Unternehmen „Arena“ für mehr als 200 Millionen Euro pro Saison erworben. Mutterkonzern von Arena ist der Kabel-Konzern „Unity Media“, der wiederum kapitalkräftige Finanzfirmen hinter sich stehen hat. Das Geschäft blieb aber deutlich hinter den Erwartungen zurück, erhebliche Verluste waren die Folge. Die beiden Pay-TV-Anbieter vereinbarten angesichts dieser Probleme schließlich eine Kooperation. Artikel vollständig lesen
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat eine neue Vorsitzende: Insa Sjurts.
Die 44jährige Ökonomin, die nebenbei an der Universität Hamburg als Professorin tätig ist, war bereits zweieinhalb Jahre stellvertretende Vorsitzende. Ganz nach Tradition der KEK rückte sie nun vom Stellvertreterposten zur Vorsitzenden auf. Damit löst sie ihren Vorgänger Dieter Dörr ab. Insa Sjurts:
Ich denke, dass ich eine andere Perspektive in die Arbeit hineinbringen werde. Ich bin Ökonomin, Herr Dörr ist Jurist und insoweit schaue ich anders auf die Fragen, die die KEK bewegen. Ich denke allerdings, dass gerade in Zeiten der Reform der Medienaufsicht, wo es auch um personelle und organisatorische Veränderungen geht, ein ökonomischer Blick sehr hilfreich sein kann.
Die Aussage „Wer nichts zu verbergen hat…“ beruht auf der Illusion, man könne einst Gewissheit finden. Sie erweckt den Eindruck, staatliche Kontrolle sei ein zeitlich begrenzter Prozess, der am Ende zweifelsfrei erweist, wer zu den Guten oder zu den Bösen gehört. Genau diese Versicherung erweist sich bei näherem Hinsehen als naiv und unberechtigt.
Online-Durchsuchungen, Anti-Terrordatei, Vorratsdatenspeicherung – die Liste der staatlichen Überwachungspläne ist lang und wird zu großen Teilen von der Bevölkerung unterstützt. „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ lautet die scheinbar logische Argumentation der Sicherheitsbefürworter.
In einem nicht ganz neuen, doch deshalb nicht minder aktuellen Artikel versucht Michael Lohmann diese „Killer-Formel“ zu widerlegen.
Zu dem Artikel „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten“ bei Telepolis.
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Bei den Verhandlungen der WIPO (World Intellectual Property Organization) um einen Rundfunkvertrag zeichnet sich vorerst keine Einigung ab. In einem Staatsvertrag wollen die Mitgliedstaaten neue Schutzmaßnahmen für Sendeunternehmen treffen; die zunehmende Rundfunktätigkeit im Internet hat eine Anpassung der Rechtslage unerlässlich gemacht.
Auch andere Gebiete des Urheberrechts mussten aufgrund der Digitalisierung geändert bzw. ergänzt werden. Mit den Abkommen WCT und WPPT ist dies für die Bereiche Literatur und Kunst sowie für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller geschehen. Artikel vollständig lesen