Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine Regulierungsbehörde für die Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Artikel vollständig lesen
Die User der Internetseite Digg.com haben eine digitale Revolution angezettelt: Weil der Social Bookmarking Service einen Link gelöscht hatte, der auf einen Hack eines Kopierschutzes für DVDs verweist, stellten die User den Link aus Protest immer wieder ein – so oft, dass die Seite schließlich sogar abstürzte.
Digg.com hatte sich zuvor einer Abmahnung („Cease and Desist Order“) unterworfen, die ihr das betroffene AACS-Konsortium zugestellt hatte. Diese verlangte, dass Digg, nachdem es über die Rechteverletzung aufgeklärt worden war, die beanstandeten Inhalte von seiner Seite entfernt. Weil die User der Seite sich aber weigerten, den AACS-Hack aufzugeben, gab Digg.com schließlich nach. Der Gründer Kevin Rose schreibt in seinem Blog:
After seeing hundreds of stories and reading thousands of comments, you€™ve made it clear. You€™d rather see Digg go down fighting than bow down to a bigger company. We hear you, and effective immediately we won€™t delete stories or comments containing the code and will deal with whatever the consequences might be.
If we lose, then what the hell, at least we died trying.
Dass Digg wirklich untergeht, ist durchaus möglich – die Rechtslage ist nämlich eindeutig. Artikel vollständig lesen
Nach einem aktuellen Urteil (Az. 6 C 21.06) des Bundesverwaltungsgerichts unterliegen Telekommunikationsmärkte nur dann einer besonderen Missbrauchsaufsicht durch die Bundesnetzagentur, wenn es sich um von dieser Behörde definierte und analysierte Märkte handelt, auf denen die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts nicht ausreicht. Im vorliegenden Fall hatte die Telegate AG, Betreiberin eines öffentlichen Telefonauskunftsdienst, der Deutschen Telekom AG ein missbräuchliches Verhalten hinsichtlich ihrer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über eine Beschwerde der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Die Beschwerde richtet sich gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühren durch die Länder im Jahr 2005, sowie die Änderung der Entscheidungskriterien der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten). Artikel vollständig lesen
Kochwettbewerb ist keine Sportveranstaltung
Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat den Widerspruch von Sat. 1 gegen eine im September 2006 ergangene Beanstandung wegen eines Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot zurückgewiesen.
Die umstrittene Beanstandung betraf die von Sat 1 im vergangenen Jahr ausgestrahlte Oster-Show, in deren Mittelpunkt ein Kochwettbewerb mit prominenten Teilnehmern stand, der von spielerischen Aktionen rund um das bevorstehende Osterfest umrahmt wurde. Während der Show war neben gut erkenn- und lesbaren Werbebannern mit Namen und Logo eines Süßwarenproduzenten auch mehrfach ein Riesenosterhase im Bild zu sehen, der ein bekanntes Produkt dieser Firma darstellt. Artikel vollständig lesen
Telemedicus hat 5 neue Einladungen für den neuen TV-Dienst Joost zu vergeben. Die Empfänger der Einladungen erhalten die Möglichkeit, Beta-Tester des Angebots zu werden und schon vorab einen Blick auf das zu werfen, was zum Fernsehen der Zukunft werden könnte.
Joost ist ein Programm, dass Fernsehbilder per „p2p“-Technik in die Haushalte der Rezipienten schickt. Im Unterschied zu anderen IPTV-Angeboten braucht das Angebot deshalb kaum Infrastruktur. Auch inhaltlich gleicht der Dienst mehr dem Internet als dem herkömmlichen Fernsehen: Joost kombiniert On-Demand mit linearem Fernsehen, integriert Chats und RSS-Feeds und erlaubt interaktive Werbung.
Anfragen bitte an [email protected]. Artikel vollständig lesen
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Klage des ehemaligen Mobilfunkanbieters Quam abgewiesen und damit der Bundesnetzagentur Recht gegeben. Mit der Klage wollte sich die Quam-GmbH gegen den Widerruf ihrer UMTS-Lizenzen zur Wehr setzen, die das Konsortium im Rahmen eines Vergabeverfahrens der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heutige Bundesnetzagentur) ersteigert hatte. Gleichzeitig forderte Quam eine Rückzahlung des damaligen Zuschlagspreises in einer Höhe von 16,45 Milliarden DM. Artikel vollständig lesen
Fernsehen kann heutzutage auch ohne große Kosten hergestellt und vermarktet werden. Aufgenommen wird mit der Handkamera, produziert wird am heimischen Computer und vertrieben wird das Programm über das Internet.
Diese so genannten „Videocasts“ brauchen die Konkurrenz zum klassischen Fernsehen oft nicht zu scheuen: Was an Technik und Finanzen fehlt, machen die Macher durch Enthusiasmus und Kreativität wieder wett.
Eins der besten Beispiele dafür ist Blogmedien TV, produziert von Horst Müller, Professor für Redaktionspraxis an der Medienhochschule Mittweida. Die aktuelle Ausgabe beschäftigt sich mit den umstrittenen Praktiken in Call-in-Gewinnspielen.
Telemedicus zu Call-in-Gewinnspielen. Artikel vollständig lesen
Bundesinnenminister Schäuble hat das versteckte Ausforschen von PCs durch Geheimdienste vorerst verboten. Diese Praxis war zunächst fortgesetzt worden, obwohl der BGH in einem Urteil deutlich geäußert hatte, dass solche Durchsuchungen von keiner Rechtsgrundlage gedeckt seien. Nachdem die Bundesfraktion von Bündnis90/Die Grünen im Wege einer „kleinen Anfrage“ aufgedeckt hatte, dass die Geheimdienste an ihrem Vorgehen festhielten, empörten sich Parlamentarier aller Fraktionen.
Jetzt – einen Monat nach Aufdeckung der Praxis – hat Schäuble diesem Vorgehen der Geheimdienste einen Riegel vorgeschoben. Nun soll ein Rechtsgutachten Klärung bringen.
Berichterstattung von Telemedicus zu „Online-Durchsuchungen“.
Der Online-TV-Dienst Joost hat gestern eine Liste der Werbekunden präsentiert, die den Dienst während der Startphase nutzen werden. Bisher ist der Anbieter von neuartigem Internetfernsehen ausschließlich im geschlossenen Beta-Test zu sehen, Gerüchten zufolge wird der offizielle Start aber bereits in wenigen Wochen erfolgen.
Offenbar scheinen die Formate, die Joost anbietet, die Werbewirtschaft zu elektrisieren: Zu den Kunden zählen unter anderem auch Coca-Cola, Nike, Microsoft und Electronic Arts – also die Verwalter einiger der größten Werbe-Etats der Welt.
Auch bei den Inhalte-Anbietern hatte Joost kürzlich Erfolge melden können: Zu den „Content-Partnern“ gehören nun unter anderem auch der amerikanische Fernsehsender CBS (u.A. die CSI-Reihe), Endemol („Big Brother“) und Viacom (MTV). Weiter im Unklaren bleibt, ab wann Joost auch Sendungen in deutscher Sprache verbreiten wird.
Zu Pressemitteilung von Joost.
Berichterstattung bei Telemedicus zum Thema „Joost“.
Artikel in der Media Post (Registrierung nötig).
Eine vollständige Liste der Werbekunden von Joost nach dem Klick. Artikel vollständig lesen