Telemedicus

Lizenz

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Eine Lizenz ist die Genehmigung für bestimmte Tätigkeiten, insbesondere im Immaterialgüter-, Rundfunk- und Telekommunikationsrecht. Artikel vollständig lesen

Überwachungspraxis bei TK-Dienstleistern

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Wie das Verfahren auf der juristischen Seite aussieht, ist bekannt: Die §§ 110 ff. TKG regeln die Herausgabe von Daten durch Telekommunikations-Dienstleister an die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Aber wie läuft das eigentlich bei den TK-Konzernen?

Spreeblick hatte einen der Verantwortlichen im Interview.

Spreeblick: In welchen Fällen kommt es zu Anfragen der Staatsanwaltschaft?

CTO: Alles mögliche. Häufig Beleidigung in Foren, Betrugsversuche, Cracking von Webseiten, E-Mail-Überwachung etc. Wegen Copyrightverletzungen eher selten, manchmal auch richtig finstere Sachen wie Verabredung zum Mord per E-Mail. Oft auch besonders lächerliche Angelegenheiten (jemand hat jemand anderen in einem Forum „Futzi“ genannt), da merkt man schon, der Polizist fragt sich auch gerade, was das Ganze soll, muss aber ermitteln.

Spreeblick: Wie viele CDs müssten gebrannt werden, wenn ihr die gewünschten Daten nicht faxen müsstet?

CTO: Das hängt ja sehr davon ab, was genau angefragt wird. Kürzlich hatten wir einen Fall, bei dem die Ergebnisdaten rund 35 CDs umfassten. Als die Ermittlungsbehörden das mitbekommen haben, haben sie die Daten NICHT abgeholt. Waren aber vorher sauer, dass der Richter die Überwachungsmaßnahme von Wochen auf Tage verkürzt hatte.

Zum Interview. Artikel vollständig lesen

J!Cast zu Online-Durchsuchungen

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Der BGH hat entschieden, dass es keine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen gibt. Seitdem läuft eine hitzige Debatte, ob man diese Rechtsgrundlage nicht zukünftig schaffen sollte. Doch geht das so einfach? Und wie funktioniert so eine Online-Durchsuchung eigentlich?

Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich die aktuelle Episode von J!Cast, das Podcast-Projekt von Laura Dierking.

J!Cast zu Online-Durchsuchungen.

Pressemeldung zum BGH-Urteil. Artikel vollständig lesen

Lizenzstreit um „Die drei ???“

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Seit Oktober letzten Jahres streiten sich Sony BMG und der Franckh-Kosmos Verlag um die Rechte an der Jugendserie „Die drei ???“. Hauptsächlich geht es um die Frage, wer die Reihe fortsetzen darf: Sony BMG in Form von Hörspielfolgen oder Franckh-Kosmos mit neuen Buchbänden? Beide Verlage beanspruchen dieses Recht für sich – und zwar exklusiv. Deshalb gehen sie gerichtlich gegen die Produkte des Gegners vor. Artikel vollständig lesen

Call-In-Shows: Regelung im Rundfunkstaatsvertrag angedacht

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Am vergangenen Donnerstag fand in München ein von der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) initiiertes Gespräch über die Problematik der sog. Call-In-Shows statt (Telemedicus berichtete). Teilnehmer waren neben den Vertretern der Landesmedienanstalten auch die Anbieter der Call-In-Shows sowie der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT).
Die Parteien kamen bei dem Gespräch darin überein, sich bei künftigen Problemen an den Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten in der Entwurfsfassung vom 2. April 2007 zu orientieren. Ein Maßnahmenkatalog der Veranstalter, der diese Regeln konkretisiert, befindet sich zur Zeit aber noch in Abstimmung. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: Der Abbau von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne, klare Referenzen bei Wortsuchspielen, die Konkretisierung und Transparenz von Auflösungen und die Verbesserung der Chancengleichheit. Artikel vollständig lesen

Gericht bestätigt Patentverletzung von Microsoft

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Das US-Bundesgericht in San Diego hat gestern Microsoft wegen einer Verletzung eines MP3-Patents zu rund 1,5 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte Alcatel-Lucent, ein Hersteller von Telekommunikationsgeräten. Der Konzern hatte das Patent bei einer Firmenübernahme mit gekauft und verlangte von Microsoft Schadensersatz für die Nutzung des MP3-Formats im Windows Media Player (Telemedicus berichtete).

Microsoft hingegen argumentierte, die Patente lägen beim Fraunhofer Institut, das zusammen mit dem aufgekauften Unternehmen das Audio-Format entwickelt habe. Außerdem sei die Berechnung des Schadensersatzes fehlerhaft: Microsoft liefere nur „Blaupausen“ von Windows ins Ausland. Die Lizenzzahlungen in dem Streitfall könnten sich also nur auf die USA beziehen und entsprechend niedriger müsse der Schadensersatz angesetzt werden. Microsoft hat angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Artikel zum Urteil bei Heise online.

Artikel bei Golem.

Telemedicus zur Entscheidung der Jury. Artikel vollständig lesen

US-Internetradios kämpfen gegen Urheberrechtsabgaben

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Motiv der Kampagne

Internetradios in den USA kämpfen gegen eine extreme Erhöhung ihrer urheberrechtlichen Abgaben. Diese Abgaben hatte das „Copyright Royalty Board“, eine Schlichtungsstelle für Urheberrechts-Quoten („Royalties“) am 5. März um das Dreifache erhöht. Die Webcaster beklagen nun, die neuen Gebühren seien so hoch, dass auf einen Schlag alle kleinen und mittelgroßen Internetradios in die Pleite getrieben würden.

Nachdem die Internet-Radios in den vergangenen Wochen weiter starken öffentliche Druck ausgeübt haben, ist durch zwei Abgeordnete nun ein Gesetzesentwurf in den Congress eingebracht worden. Der „Internet Radio Equality Act“ soll die Entscheidung des Copyright Royalty Board (CRB) rückgängig machen. Zeit dafür bleibt bis zum 15. Juli: dann wird die Entscheidung des CRB – rückwirkend zum 1. Januar – wirksam.

Die Verfügung des CRB (PDF).

Savenetradio: Die Initiative gegen die Gebührenerhöhung. Artikel vollständig lesen

Forenhaftung: 7 Fragen zum Supernature-Urteil

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Seit Vorgestern liegt die schriftliche Begründung des Urteilsspruches zum Supernature-Fall vor. Das Landgericht Hamburg hatte über die Frage zu entscheiden, inwiefern der Betreiber des Supernature-Forums für bestimmte Einträge Dritter haften muss. Ein Unternehmen, das sich von kritischen Einträgen der Foren-Nutzern verletzt sah, hatte ihn abgemahnt.
Das Gericht gab dem Unternehmen jetzt in Teilen Recht: ein Forenbetreiber hafte nicht nur für eigene Informationen, sondern auch für Beiträge Dritter, wenn sich der Betreiber nicht konkret von den rechtswidrigen Äußerungen distanziert oder sich dies aus dem „Umfeld“ ergibt. Wann genau das der Fall sein soll, ließ das Gericht offen.

Das Urteil ist im Internet stark kritisiert worden. Ob zurecht oder zu Unrecht, beantwortet Telemedicus-Autor Adrian Schneider, der kürzlich seine Seminararbeit zum Thema „Urheber- und markenrechtliche Haftung in Suchmaschinen und Foren“ abgeschlossen hat.

Warum haftet ein Forenbetreiber denn für Inhalte, die er nicht selbst verfasst hat? Artikel vollständig lesen

.asia-Domain startet

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Vergangene Woche hat der Internet-Adressverwalter ICANN bekanntgegeben, dass die „.asia“-Top-Level-Domain gestartet ist. Die ersten Second-Level-Domains unter .asia sollen in sechs bis neun Monaten zur Verfügung stehen.
„.asia“ ist eine „Sponsored Top-Level-Domain“ (sTLD): Sie wird also nicht direkt von der ICANN verwaltet, sondern von einer unabhängigen Organisation, die eigene Richtlininien zur Domainvergabe aufstellen kann. Verwalter für „.asia“ ist die „Dotasia Organisation“, eine Kooperative asiatischer Registrare und Telekommunikationsunternehmen, die vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgt.

Experten prophezeien, dass bisher eher vernachlässigte „Generic Top Level Domains“ wie „.info“ oder „.eu“ einen deutlichen Bedeutungszuwachs erfahren werden. Grund: Die bisher hauptsächlich verwendeten „.com“ und „.de“-Domains sind fast vollständig vergeben.

Meldung im ICANN-Blog.

FAQ der DotAsia Organisation. Artikel vollständig lesen

Premier League klagt gegen Youtube

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Die Englische Fußball-Liga Premier League hat in New York Klage gegen Youtube eingereicht. Das Video-Portal habe absichtlich die Nutzer zu Urheberrechtsverletzungen ermuntert und verletze damit die Rechte der Premier League. Schon seit Wochen streitet Youtube auch mit dem Medienkonzern Viacom um mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen durch das Video-Portal.

Youtube könnte sich für den Google Konzern als teurer Fehlkauf entpuppen. Zwar hat Google angekündigt, Urheberrechtsverletzungen in Zukunft mit einem neuen Filtersystem in den Griff zu bekommen, ob das neue System jedoch zuverlässig funktionieren wird, ist fraglich. Und auch an anderer Front zeichnet sich neuer Ärger für Youtube ab: das Thailändische Kommunikationsministerium hat angekündigt, gegen Youtube rechtlich vorzugehen, weil über die Plattform König und Staatsoberhaupt Bhumibol Adulyadej massiv beleidigt worden sei. In China musste Youtube gar eine Zensur-Schnittstelle für die Behörden zur Verfügung stellen. Artikel vollständig lesen