Ob T-Com, Bahn, Ebay oder Amazon: viele große Unternehmen bedienen sie sich sogenannter „Affiliate-Netzwerke“ zur Vermarktung ihrer Produkte im Internet. Und die Werbebranche im Internet boomt. Erst kürzlich übernahm Google den Werbevermarkter DoubleClick für über drei Milliarden Dollar, Microsoft investierte in den letzten Tagen sechs Milliarden Dollar in ein Werbeunternehmen. Auch umgekehrt setzen immer mehr Webseitenbetreiber auf Zusatzeinnahmen etwa durch Google AdSense oder andere Partnerprogramme. Eine Win-Win-Situation, sollte man denken. Doch gerade in Zusammenhang mit diesem florierenden Markt sind noch einige rechtliche Fragen offen und es lauern für alle Beteiligten Haftungsrisiken.
Der erste Teil unserer Reihe zu den Rechtsproblemen bei Affiliate-Netzwerken soll die Frage beantworten, was eigentlich ein Affiliate-Netzwerk ist, wie die vertraglichen Rahmenbedingungen sind und welche Vergütungsmodelle bestehen.
Was ist eigentlich ein Affiliate-Netzwerk? Artikel vollständig lesen
„Digitale Dividende“, auch: „Digitale Frequenzdividende“ bezeichnet den Gewinn an Übertragungskapazität durch den Umstieg auf die Digitaltechnik. Artikel vollständig lesen
Sind „Raubkopierer“ Verbrecher? Machen sich Schüler, die Musik aus Tauschbörsen herunterladen, strafbar?
Für den J!Cast 33 war Laura Dierking am Elsa-Brändström-Gymnasium in Oberhausen. Dort hat sie gemeinsam mit den Teilnehmern eines Schulprojektes über Sinn und Unsinn des Urheberrechts nachgedacht. Interessant: Die Schüler haben sich zwar eingehend mit den Gründen für den Schutz geistigen Eigentums auseinandergesetzt, liegen aber trotzdem längst nicht auf Linie der Musikindustrie.
Zum J!Cast 33 – Internetradio in der Schule. Artikel vollständig lesen
Andreas Goeldi schreibt in seinem Weblog „Beobachtungen zur Medienkonvergenz“ über den überhitzten Markt für Online-Video. Er analysiert dabei die verschiedenen Geschäftsmodelle, stellt sie einander gegenüber und rückt die Entwicklung in einen historischen Kontext:
Historisch gesehen haben die meisten technologischen Innovationen eine solche Phase des intensiven Experimentierens durchgemacht. Der Markt sucht nach einem „Dominant Design“ in der Vielzahl der Möglichkeiten (Literaturtipp: James Utterback). Sobald sich ein Design, d.h. eine bestimmte Kombination von Technologie, Preismodell, Vertriebsstruktur usw. durchsetzt, sterben die konkurrenzierenden Designs meistens ziemlich schnell aus oder werden auf Nischen reduziert.
Beispiele dafür gibt es viele.
Maren Lorenz, Historikerin von der Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur beschäftigt sich mit dem „heimlichen Leitmedium“ Wikipedia. Dem Deutschlandradio Kultur stand sie in einem Interview Frage und Antwort. Darin beklagt sie die heutzutage mangelhaften Recherchekompetenzen mit Hilfe der „analogen Techniken“ (d.h. Bücher), sie spricht ihr Misstrauen gegenüber den dort bereitgestellten Informationen aus und macht auf die enorme Präsenz und Macht der Web2.0-Enzyklopädie aufmerksam:
Fakt ist einfach, dass Wikipedia im Alltag offensichtlich schon sehr, sehr wirkmächtig ist und dass Wissen ja auch ein relativer Begriff ist. Wissen kann nur eingeordnet werden in Zusammenhang mit anderem Wissen, das heißt, Sie brauchen immer Kontextwissen, um eine Information zu beurteilen, um den Wahrheitsgehalt überprüfen zu können.
Das Interview zum Lesen (dradio).
Und auch zum Hören (dradio). Artikel vollständig lesen
Datenschutzerklärungen werden bisher meist von Juristen geschrieben. Die verfassen dann – wie es eben so die Art von Juristen ist – sehr langatmige, verklausulierte Texte, die außer anderen Juristen niemand verstehen kann. Wie eine Datenschutzerklärung aussehen könnte, wenn man sie nicht von einem Juristen, sondern von einem Grafikdesigner verfassen lässt, zeigt der Entwurf eines „Iconset for Data-Privacy Declarations“ von Matthias Mehldau.
Die Grafik nach dem Klick. Artikel vollständig lesen
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) soll durch ein neues Gremium ersetzt werden. An Stelle der DLM, die bisher vor allem für Koordination und Lizenzerteilung zuständig ist, soll die „Zulassungs- und Aufsichtskommission“ (ZAK) treten. Personell soll sich die ZAK ebenfalls aus den 14 Direktoren der Landesmedienanstalten zusammensetzen, allerdings ändern sich die Aufgaben der Kommission: Die DLM war meist nur für Koordination und interne Abstimmung zuständig, die ZAK soll demgegenüber die Zulassung der Rundfunkanbieter nun zentral und abschließend regeln. Die Landesmedienanstalten vollziehen somit einen weiteren Schritt in Richtung einer „Länder-Medienanstalt“. Die Änderung soll mit dem 10. Rundfunkstaatsvertrag vollzogen werden, der wohl im Herbst in Kraft treten wird. Artikel vollständig lesen
Es gibt 40,8 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland. 57% der Surfer sind weiblich. 64,2% sind zwischen 50 und 59 Jahren. Es gibt mehr Onlinenutzer über 60 als in der Altersgruppe von 14 bis 19 Jahren. Das Interesse an Videos und Audioangeboten im Internet ist ansteigend. 59% der User haben einen DSL-Anschluss.
Eine bundesweite Repräsentativstudie befragte im April 1.820 Erwachsene in Deutschland, um ihr Nutzerverhalten zu erforschen. Die Zahlen finden sich beim Bayrischen Rundfunk, in der Rubrik „Medienforschung“. Artikel vollständig lesen
Der Rechtsstreit um den Fernsehfilm „Eine einzige Tablette“ ist noch nicht entschieden: Am vergangenen Freitag trafen sich beide Seiten (Pharma-Hersteller Grünenthal sowie der WDR und die Produktionsfirma des Films) um eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Der Versuch blieb jedoch erfolglos: Auf den Vorschlag des Richters den Firmennamen Grünenthal im Film gegen einen anderen Namen auszutauschen, beispielsweise „Contergan AG“, gingen die Parteien nicht ein. Die eigentlich schon für den letzten Herbst geplante Ausstrahlung des Films bleibt also weiterhin unsicher. Nach dem gescheiterten Einigungsversuch wird am 20. Juli das Hamburger Landgericht über den Streit in der Hauptsache entscheiden.
Telemedicus zum bisherigen Streit. Artikel vollständig lesen
Für die einen sind sie lästiges und hässliches Gekritzel. Mit Kopfschütteln werden kriminelle Energien gesehen, die das Eigentum anderer Menschen missachten, rücksichtslose Jugendliche die mit ihrem Geschmiere Sachbeschädigungen bewirken.
Die anderen betrachten Graffitis und sonstige Ausprägungen der „Street-Art“ als eine Form des künstlerischen Ausdrucks, der bewussten Anarchie und der Rückeroberung des öffentlichen Raums. Sie wollen zur Gestaltung ihrer Umwelt aktiv beitragen, wollen der kommerziellen Werbung entgegenwirken.
Ganz ohne Zweifel: Graffiti ist nicht gleich Graffiti und auch nicht immer Street-Art. Erst recht kann man nicht immer von Kunstwerken sprechen. Bei so manch einem achtlos und unlesbar dahin geschmierten Wort auf einer frisch getünchten weißen Wand fallen Verständnis oder gar Bewunderung eher schwer.
Wann aber verdient ein Graffiti urheberrechtlichen Schutz? Artikel vollständig lesen