Haben Sie sich schon mal gefragt, ob Sie mit einem Retweet das Urheberrecht verletzen können oder welche Pflichtangaben Sie bei Produktwerbung auf Twitter berücksichtigen müssen?
Rechtsanwalt und Blogger Henning Krieg hat diese und zahlreiche weitere Fragen in seinem Vortrag beim IT Law Camp vergangene Woche beantwortet und die Ergebnisse nun in seinem Podcast „Social Media, Twitter und Recht” veröffentlicht. Ein hörenswerter Beitrag, der auch für alle interessant ist, die schon immer wissen wollten, wie man die Abkürzung „inkl. MwSt.” elegant ausspricht.
+++ BGH verhandelt über schlecht gesicherte WLAN-Netzwerke
+++ VG Köln weist Klagen gegen Mobilfunkauktion ab
+++ Einigung über Kennzeichnung von Product Placement
+++ GEMA ändert Berechtigungsvertrag
+++ BLM stellt neues Konzept für Konzentrationskontrolle vor
+++ ZAK beanstandet Sat.1-Sendung
+++ Rundfunkgebühr für Maredo-Kassen?
+++ Schriftstellerverband verfasst „Leipziger Erklärung”
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Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist zur Zeit insbesondere wegen der geheimen Verhandlungen Thema in den Medien. Der Journalist Florent Latrive kritisiert in seinem Artikel „Das gebunkerte Wissen” in der aktuellen Le Monde diplomatique nicht nur diese Intransparenz; auch mit dem Inhalt des geplanten Abkommens geht er hart ins Gericht. Er stellt das ACTA in einen größeren Zusammenhang und zeigt die Tendenz der westlichen Staaten auf, den Immaterialgüterschutz kontinuierlich auszubauen – auch zu Lasten von Entwicklungs- und Schwellenländern. Der Ausschluss der Öffentlichkeit scheint bei dieser Strategie Tradition zu haben:
„Die Strategie ist von einer erschreckenden Effizienz: Wenn Acta im kleinen Kreis und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgehandelt ist, muss es nur noch in das nationale Recht jedes Unterzeichnerstaates überführt werden. Und dann, wenn nichts mehr daran verändert werden kann, bringt man die Entwicklungsländer im Rahmen bilateraler Abkommen dazu, zu unterzeichnen, indem man ihnen vage Zugeständnisse in Aussicht stellt.
Die Verträge aus dem Jahr 1996 über Urheberrechte und das Internet die im Rahmen der Wipo verhandelt wurden, haben gezeigt, wie es gemacht wird: Nachdem sie 2001 in europäisches Recht überführt worden waren, wurde die Richtlinie nach und nach in den nationalen Gesetzgebungen umgesetzt. […] Diskussionen in der Öffentlichkeit fanden im Nachhinein kaum statt. Die wären zu einem Zeitpunkt zu führen, an dem es noch Spielraum gibt. Für Acta ist dieser Zeitpunkt jetzt.”
„Das gebunkerte Wissen” von Florent Latrive. Artikel vollständig lesen
Der EuGH hat am Dienstag entschieden, dass deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich nicht unabhängig genug sind und Deutschland damit gegen Art. 28 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG verstößt (Az. C-518/07). Die Behörden dürfen nun nicht mehr der Aufsicht eines Ministeriums unterstellt werden und müssen vor politischem Einfluss besonders geschützt werden. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO für nichtig erklärt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.
Dennoch wird die Entscheidung aller Voraussicht nach nicht das Ende der Vorratsdatenspeicherung bedeuten. Denn eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten sei nicht per se verfassungswidrig, auch wenn die konkrete Umsetzung den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht genügt. Artikel vollständig lesen
Der Druck auf die Veranstalter von Call-in-Shows wächst: Wegen Irreführung, Vorspiegelung von Zeitdruck und Verletzung von Hinweispflichten haben die Landesmedienanstalten erneut Bußgelder gegen 9Live, DSF und Super RTL verhängt. Dabei kommt es für 9Live besonders dicke: Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) mitteilt wird der Sender mit 115.000 Euro zur Kasse gebeten. Die Mitbewerber DSF und Super RTL kommen mit 10.000 bzw. 5.000 Euro vergleichsweise glimpflich davon.
Im September letzten Jahres hatten die Landesmedienanstalten erstmals begonnen, auf Grundlage der Gewinnspielsatzung gegen Missbrauch bei Call-in-Sendungen vorzugehen. Auch gegen 9Live wurden schon mehrfach Bußgelder verhängt.
Heute hat Bundespräsident Horst Köhler das Zugangserschwerungsgesetz unterzeichnet. Damit kann es – nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – demnächst in Kraft treten. Laut einer Mitteilung des Staatsoberhauptes hätten „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“ gegen das Regelwerk bestanden. Das Gesetz war von der vorigen Regierung auf den Weg gebracht worden, um Konsumenten von Kinderpornografie im Internet Stopp-Schilder entgegenzusetzen. Kritiker hatten die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bezweifelt sowie den formellen Beschluss bemängelt. Artikel vollständig lesen
Im September letzten Jahres wurden die Schlussanträge des Generalanwalts Maduro zum Thema AdWords und Markenverletzungen veröffentlicht. Der französische Kassationshof hatte dem EuGH drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Vorabentscheidungsersuchen zu dieser Frage waren ebenfalls durch den Österreichischen Obersten Gerichtshof wie auch durch den Bundesgerichtshof in der Rechtssache Bananabay (Beschluss des BGH Az. I ZR 125/07) ergangen.
Die Gerichte möchten wissen, ob die Benutzung eines Stichwortes, das einer Marke entspricht, für sich genommen als Benutzung der Marke angesehen werden kann und der Zustimmung des Markeninhabers unterliegt.
Die Antwort auf diese Frage wird festlegen, welchen Einfluss Markeninhaber auf die Benutzung von Keywords haben werden, die Marken entsprechen. Damit wird sich auch entscheiden, was bei Eingabe eines Keywords im Internet in Zukunft noch gefunden werden kann.
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Die Diskussion um den Ankauf der (inzwischen mehreren) Steuersünder-CDs krankt daran, dass ständig juristische und politische Kategorien vermischt werden. Mindestens ebenso leidet der Diskurs aber auch daran, dass selbst die juristischen Kategorien nicht richtig eingehalten werden. Da trennt kaum noch einer richtig zwischen Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten, da wird lang über die Frage spekuliert, ob der Staat sich strafbar macht, wenn er die CD ankauft – dabei ist das unmöglich. Eine Stellungnahme in 4 Fragen und 4 Anworten. Artikel vollständig lesen
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Timo Ehmann ist Telemedicus-Lesern spätestens seit seinem Aufsatz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein Begriff, den er gemeinsam mit Emese Szilagyi in der K&R veröffentlicht hatte. Im J!Cast erklärt er nun, welche Probleme sich aus dem Leistungsschutzrecht ergeben und warum es seiner Meinung nach trotzdem prinzipiell eine „dogmatisch interessante” Option sein könnte.