Ende letzter Woche wurde der Sharehoster MegaUpload geschlossen und die Betreiber verhaftet. Darunter der mutmaßliche Schöpfer von MegaUpload Kim „Kimble” „Kimvestor” „Dotkom” Schmitz. Seitdem kochen die Emotionen im Netz. Das Hacker-Franchise Anonymous nahm Rache und legte amerikanische Behörden-Websites lahm. Viele Nutzer solidarisieren sich mit MegaUpload, „die Branche ist verunsichert”, titelt Reuters.
Aber wie sieht die Rechtslage aus? Wurde hier ein unschuldiger Provider zu Unrecht zur Verantwortung gezogen? Müssen Host-Provider nun schärfere Sanktionen fürchten? Artikel vollständig lesen
„Grooveshark” Nutzer finden seit Mittwoch nur noch folgende Mitteilung:
Aufgrund unverhältnismäßig hoher Betriebskosten stellt Grooveshark den Zugriff aus Deutschland ein. (…) Wenn Sie die Betriebskosten für Anbieter wie Grooveshark herabsetzen wollen, können Sie eine höfliche Nachricht an die GEMA zu schicken.
„Grooveshark” hat Musik als Webstream angeboten. Solche Angebote fallen unter das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nach § 19 a Abs. 1 UrhG. Artikel vollständig lesen
Vergangenen Donnerstag hat Christopher Lauer für die Piratenpartei im Abgeordnetenhaus Berlin eine Rede zur Regierungserklärung gehalten. Zu sagen, er hätte eine „Duftmarke gesetzt”, wäre untertrieben. Das Video nach dem Klick: Artikel vollständig lesen
Im Streit um die Tagesschau-App geben sich Verleger- sowie Rundfunkseite offenbar kompromissbereit. Das Magazin „Journalist” berichtet:
„Denkbar ist etwa ein Umbau innerhalb des App-Angebots: Videos und Audios könnten stärker nach vorn gestellt, reine Textteile etwas entschlackt werden. Eine komplette Beschränkung im Textbereich auf Sendemanuskripte und Bildunterschriften, wie es zeitweilig von Verlegerseite vorgeschlagen wurde, sei aber deutlich zu wenig, heißt es ARD-intern.“
Zahlreiche Verleger sehen in der App eine Gefahr für den digitalen Zeitungsmarkt. Im Juni 2011 hatten acht von ihnen, darunter Süddeutsche Zeitung und FAZ, Klage vor dem Landgericht Köln gegen die ARD eingereicht (Az. 31 O 360/11). Die App sei ein nichtsendungsbezogenes presseähnliches Angebot und damit nach dem Rundunkstaatsvertrag unzulässig (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Der nächste Gerichtstermin ist am 22. März 2012.
Zum Artikel auf Journalist Online.
ZAPP-Bericht zur Tagesschau-App auf YouTube. Artikel vollständig lesen
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Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Sperrverfügungen gegen Provider wegen Urheberrechtsverletzungen gegen das Europarecht verstoßen (Rs. C-70/10). Führen Netzsperren dazu, dass Providern faktisch eine Überwachungspflicht für sämtlichen Netzwerkverkehr auferlegt wird, sei dies eine Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit. Außerdem würden die Rechte der Kunden auf Schutz der Privatsphäre und freien Empfang von Informationen verletzt, so der EuGH. Artikel vollständig lesen
Neelie Kroes, die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, hat gestern Kritik am bestehenden Copyright-System geäußert.
So sagte sie auf dem Kultur- und Medienforum in Avignon:
„Die Millionen investierter Dollar zur Durchsetzung des Urheberrechts haben Piraterie nicht aufhalten können. Mittlerweile hören die Bürger das Wort Copyright und hassen, wofür es steht.”
Weiterhin äußerte sie sich besorgt bezüglich der wirtschaftlichen Lage von Künstlern. Kroes fordert deshalb eine Rückbesinnung auf die traditionellen Ziele des Urheberrechts und eine Öffnung gegenüber neuen Vertriebs- und Nutzungsmöglichkeiten.
Die Rede von Neelie Kroes im Original.
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Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, unter welchen Voraussetzungen der administrative Ansprechpartner einer Domain (Admin-C) haftet, wenn die Domain Markenrechte verletzt (Az. I ZR 150/09). Bislang galt: Der Admin-C haftet in aller Regel nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Admin-C aber dazu verpflichtet sein, Domainnamen auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, so der BGH. Artikel vollständig lesen
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In der aktuellen Ausgabe der JurPC ist ein Aufsatz erschienen, in der die juristische Methodik aus Sicht eines Informatikers erklärt wird. Artikel vollständig lesen