+++ Bundestag verabschiedet „Button-Lösung”
+++ SPD scheitert mit Vorschlag für Cookie-Regelung
+++ EuGH: Urheberrechtlicher Schutz von Fußballspielplänen
+++ Neue Datenschutzerklärung von Google in Kraft getreten
+++ Gutachten: „Erhebliche Bedenken” gegen Warnhinweismodell
+++ Bundesregierung will ACTA-Abkommen offenbar weiterhin ratifizieren Artikel vollständig lesen
+++ BVerfG: Auskunftspflicht im TKG teilweise verfassungswidrig
+++ Verleger beschweren sich bei EU-Kommission über Google
+++ Facebook-Account wird doch nicht beschlagnahmt
+++ Weiter Proteste gegen ACTA
+++ Datenschutz in den USA: Vorrangig Selbstverpflichtungen
+++ Überwachung von Internetverbindungen durch Geheimdienste gestiegen
+++ AK Vorrat bittet Joachim Gauck um ein Gespräch Artikel vollständig lesen
Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass Google die Sicherheitsbestimmungen des Apple-Browsers Safari umgehen soll. Nun kommt erneut Kritik aus Microsofts Reihen an dem Suchmaschinengiganten. Diesmal geht es um die datenschutzrechtlichen Einstellungen des Internet Explorers, wie Spiegel Netzwelt berichtet. Aber Google wehrt sich: Microsoft verwende ein veraltetes Protokoll, das mit den Anforderungen an moderne Webdienste nicht vereinbar sei. Artikel vollständig lesen
Vor wenigen Tagen ist der Band „Netzneutralität und Netzbewirtschaftung: Multimedia in Telekommunikationsnetzwerken” im Nomos-Verlag erschienen. Dort steht auch ein Beitrag von mir unter dem Titel „Was ist eigentlich Netzneutralität?”. Der Aufsatz knüpft an einen Telemedicus-Artikel an, speziell an die Diskussion in den Kommentaren.
Die Einleitung des Artikels:
“Netzneutralität” ist seit Jahren eins der meistdiskutierten Themen im Bereich der Internet- und Telekommunikationspolitik. Dennoch gibt es kaum eine Studie, kaum einen Aufsatz, der ohne einen Hinweis darauf auskommt, man wisse eigentlich gar nicht so genau, was Netzneutralität eigentlich ist. Das erschwert die Diskussion aber enorm – wie soll man etwas debattieren, wenn nicht einmal über das Thema Einigkeit besteht? Der Autor hat versucht, dieses Problem zu lösen. Der Begriff der Netzneutralität scheint sich einer genauen Festlegung seiner Bedeutung aber zu entziehen. Der Versuch, den Begriff mit einer logischen und belastbaren Definition zu versehen, erinnert daran, einen der bekannten Garten-Klappstühle aufzubauen: Hat man auf der einen Seite (der Definition) einen sinnvollen Ansatzpunkt gefunden, muss man regelmäßig feststellen, dass sich auf der anderen Seite (der praktischen Anwendbarkeit) Veränderungen ergeben, die das Konzept der „Netzneutralität“ entweder völlig unpraktikabel oder völlig ineffizient machen.
Ich kann den Beitrag leider nicht zum Download verfügbar machen. Ich mache aber gerne von meinem Recht auf Privatkopie Gebrauch und verschicke Kopien, wenn ich darauf angesprochen werde.
Inhaltsverzeichnis und Einleitung als Leseprobe. Artikel vollständig lesen
Der BGH hat seine Verhandlungs- und Verkündigungstermine für die nächsten Monate veröffentlicht. Hochinteressant unter anderem: Im Juli wird der BGH über das Haftungsprivileg von Rapidshare verhandeln. Es folgt ein Überblick über die Verfahren mit Bezug zum Medien- und Internetrecht sowie einige Hintergrundinformationen. Artikel vollständig lesen
Das OVG Münster hat letzte Woche entschieden, dass sich ein Auskunftssanspruch gegen den WDR auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW richtet. Auch der WDR ist nach diesem Grundsatzurteil verpflichtet, Auskünfte zu erteilen, soweit keine redaktionellen Inhalte betroffen sind. Artikel vollständig lesen
Thomas Stadler hat sich die neue Datenschutzerklärung von Google angeschaut. Fazit:
Die stringente und konsequente Rechtsanwendung führt letztlich zu dem Ergebnis, dass die Datenschutzerklärung von Google nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, und, dass man das was Google macht, unabhängig von der rechtlichen Gestaltung, nicht in Einklang mit dem hiesigen Recht bringen kann.
Weil diese Konsequenz aber nicht gezogen wird, werden wir weiterhin mit einem Datenschutzrecht leben, das zwar formal äußerst streng ist, das aber in der Praxis, letztlich mit stillschweigender Duldung aller Beteiligten, nicht eingehalten wird.
Es sei denn natürlich, jemand beschreitet den Rechtsweg.
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) will das Haftungsprivileg für Host-Provider auf den Prüfstand stellen lassen. Das berichtete sie gestern in einer Pressemitteilung. Der Vorstoß geschah im Nachgang zur Aktion gegen den Sharehoster Megaupload. Doch bietet es sich wirklich an, Host-Provider in Zukunft schärfer haften zu lassen? Artikel vollständig lesen
Eine EU-Delegation hat heute in Tokio das so genannte ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) unterzeichnet.
ACTA ist ein völkerrechtliches Abkommen zum Schutz von Immaterialgüterrechten. Es soll einen Rahmen bilden, um solche Rechte international besser durchsetzen zu können. Das Abkommen selbst schafft kein Recht; die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben erst innerstaatlich umsetzen.
ACTA wird heftig kritisiert. Die Verhandlungen fanden zum größten Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Erst auf wiederholten Druck wurden die Verhandlungstexte veröffentlicht. Besonders im Zusammenhang mit Aktionen gegen SOPA und PIPA wurde in den letzten Wochen gegen ACTA demonstriert.
Bis das Abkommen endgültig in Kraft tritt, müssen neben dem EU-Parlament jetzt noch die Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen.
Die Meldung auf Netzpolitik.
Expertengruppe kritisch zu ACTA. Artikel vollständig lesen
Der Gedanke wirkt schon im Ausgangspunkt absurd: Man stelle sich einmal vor, ein Mensch könne einen anderen Menschen dazu zwingen, dass dieser ihn „vergisst”. Und doch hat sich in den letzten Monaten eine immer größer werdende Zahl von Politikern hinter diesen Gedanken gestellt – bis hin zur EU-Kommission. Ein Kommentar über das Recht auf Vergessenwerden – und das Recht, sich zu erinnern.