Die Hamburgische Bürgerschaft hat am Mittwoch das neue Transparenzgesetz beschlossen. Das in Hamburg geltende Informationsfreiheitsgesetz soll hierdurch ersetzt werden. Erstmalig sieht der Gesetzesentwurf ein im Internet zugängliches Informationsregister vor. In der gemeinsamen Erklärung der Bürgerschaft heißt es:
So werden zum Beispiel Senatsbeschlüsse, Verträge der Daseinsvorsorge oder Zuwendungen in das Register eingestellt. Daneben wird es noch weitere Auskünfte und Einsichtsrechte im Einzelfall geben. Tenor der Änderung: Das Amtsgeheimnis hat im Wesentlichen ausgedient.
Die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ feiert damit einen großen Erfolg. Das Ende 2011 gestartete Begehren gab den Anstoß und macht den Stadtstaat nun zum Vorreiter in Sachen „Open Government Data“. In Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen gibt es noch keine Informationsfreiheitsgesetze. Nur die Bundesländer Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sehen entsprechende Regelungen vor. Diese Entwicklung birgt große Chancen für mehr Bürgerbeteiligung. Bereits der Hamburgische Gesetzesentwurf wurde in Teilen von Bürgerinnen und Bürger über das Internet mit gestaltet.
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Zum Gesetzesentwurf.
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Bundejustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat vorgeschlagen, das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA umzusetzen, ohne Regelungen zum Urheberrecht zu treffen. Gleichzeitig soll das Urheberrecht generell auf den Prüfstand gestellt werden. Artikel vollständig lesen
Dubiose Reality TV Formate im Fernsehen, Gewalt und Sex im Programm. Wie lässt sich dies mit Recht und Gesetz, wie mit Moral und Ethik vereinbaren? An der Universität Münster wird zu diesen Themen eine Podiumsdiskussion stattfinden.
„Zwischen Recht, Moral und Quote – was darf Fernsehen zeigen?“
Unter dieser Fragestellung diskutieren werden Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und der Kirche. Veranstaltungsort ist Hörsaal S8 im Schloss der Universität Münster. Der Termin ist Dienstag, 12. Juni ab 18 Uhr. Organisiert wird die Podiumsdiskussion von ELSA Münster.
Zum Veranstaltungshinweis der WWU Münster.
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Mehr als 1400 Unternehmen haben am Mittwoche ihre Systeme auf IPv6 umgestellt. Dadurch gewinnt das Netz an weiteren Milliarden IP-Adressen. Datenschützer zeigen sich aber besorgt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mahnt:
Die nach dem neuen Internetprotokoll IPv6 vergebenen Internetadressen haben das Potenzial, zu Autokennzeichen für jeden Internetnutzer zu werden und zwar unabhängig davon, wie viele Geräte der Einzelne im Internet verwendet.
Somit könnten noch detailliertere Nutzerprofile erstellt werden als bisher. Privatkunden-Anschlüsse sind aber noch nicht auf den neuen Standard umgestellt. Und sobald dies erfolgt, helfen immer noch sogenannte Privacy Extension. Mit dieser Option wird die zweite Hälfte der IP-Adresse verschlüsselt. Die Anonymität im Netz kann so weiterhin gewahrt werden. Geräte wie das IPhone oder Android unterstützen diese Funktion aber noch nicht. An dieser Stelle ist deshalb Vorsicht geboten.
Politikbrief vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.
Telemedicus über IPv6.
Schon seit 2010 tauchen immer wieder Presseberichte auf, dass der irische High Court die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung dem EuGH vorgelegt haben soll, um die Vereinbarkeit mit den europäischen Grundrechten klären zu lassen. Zuletzt machte die Meldung Ende Januar die Runde.
Schon vor fast genau einem Jahr hatte Telemedicus beim EuGH den Stand des Verfahrens erfragt – und erfahren, dass es überhaupt nicht existiert. Daran scheint sich auch nichts geändert zu haben: „Ein derartiges Verfahren ist derzeit nicht anhängig“, erklärte die Kanzlei des EuGH am Freitag auf Anfrage. Artikel vollständig lesen
Die Honorarbedingungen des Axel-Springer-Verlages gegenüber freien Journalisten sind teilweise unwirksam. Dies hat am Donnerstag der BGH entschieden. Die Einräumung umfassender urheberrechtlicher Nutzungsrechte an den Verlag hielt der Revision jedoch stand. Artikel vollständig lesen
Die Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter wirft viele Fragen auf. Eine davon: Wie können kulturelle, digitale Inhalte für die Nachwelt erhalten werden? Der Bibliotheksjurist Eric W. Steinhauer sprach auf irights.info über eine Langzeitarchivierung des Internets:
„Anders als bei gedruckten Materialien existieren in den Gedächtnisinstitutionen keine vergleichbaren Sammlungsstrukturen für digitale Inhalte. Was ein Verlag auf Papier produziert, bleibt. Was im Internet stattfindet, nicht unbedingt. Wir wissen nicht, was in 20 Jahren von den digitalen Inhalten noch da ist.“
Ende April hat der BGH entschieden, dass ein Bankkunde für einen Pharming-Angriff haften kann – obwohl er von einem Dritten ausgetrickst wurde. Das hat er (wieder einmal) zunächst per Pressemitteilung mitgeteilt. Seit Anfang letzter Woche liegt das Urteil nun im Volltext vor. Wir haben es uns einmal genauer angeschaut. Artikel vollständig lesen
Nächsten Montag (21. Mai) wird im Bundestag ein öffentliches Gespräch mit Sachverständigen zum Thema „Vermarktung und Schutz kreativer Inhalte im Internet” stattfinden. Die Experten aus Wissenschaft, Praxis und Branchenverbänden werden über Warnhinweismodelle bei Urheberrechtsverletzungen im Internet sowie neue Geschäftsmodelle für die Vermarktung von Musik, Filmen und Büchern diskutieren.
Zuhören kann jeder, der sich bis Freitag (18. Mai) zum Beispiel via E-Mail an [email protected] mit Namen und Geburtsdatum anmeldet. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal E.300 des Paul-Löbe-Hauses. Unter www.bundestag.de wird es auch einen Livestream geben.
Zur Tagesordnung der 22. Sitzung des Unterausschusses Neue Medien. Artikel vollständig lesen
Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Lars Klingbeil hat sich in einem Interview mit DeutschlandRadio Kultur zur Urheberrechtsdebatte geäußert. Darin warf er der Politik vor, in den letzten Jahren untätig gewesen zu sein.
Für die nächste Woche kündigte er deshalb konkrete Vorschläge seiner Partei zu einer Reform des Urheberrechts an.
Wir diskutieren seit einem Jahr innerhalb des Kreativpaktes auch mit Kreativen über die Frage, wie geht es mit dem Urheberrecht weiter. Da stellen sich viele komplizierte Fragen, aber die SPD wird jetzt in der kommenden Woche auch Vorschläge zur Reform des Urheberrechts machen und wird aber dann auch zum Dialog einladen. Und weil wir auch für uns erkannt haben, und das ist eine ganz wichtige Botschaft, dass sich bei diesem Konflikt nicht eine Seite durchsetzen kann. Wir müssen das Urheberrecht in einem gesellschaftlichen Konsens weiterentwickeln. Und deswegen wünsche ich mir auch, dass jetzt eine gewisse Abrüstung stattfindet und dass eine ehrliche Debatte miteinander anfängt.
Eine Zusammenfassung und das komplette Interview als Audiofile findet sich im Onlineangebot von DeutschlandRadio Kultur.