Das Schleswig-Holsteinische OLG hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter von seinen Kunden keine Zusatzgebühren verlangen darf, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Anrufe oder SMS von der SIM-Karte des Kunden abgehen. Die entsprechende Klage wurde vom Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände eingereicht. Für eine solche „Nichtnutzgebühr“ gibt es nach Ansicht des OLG keine Gegenleistung und damit keinen rechtlichen Grund. Schließlich entstünde dem Mobilfunkanbieter durch eine Nichtnutzung keinerlei Schaden und der Kunde verhalte sich dadurch auch nicht vertragswidrig.
Zur Nachricht auf lto.de.
Das Urteil im Volltext bei telemedicus.info. Artikel vollständig lesen
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat sich der aktuellsten Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2011 angenommen. Die Auswertung durch den Arbeitskreis erfolgte vor allem im Lichte der anhaltenden und kontrovers geführten Diskussion um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Artikel vollständig lesen
Das Satiremagazin Titanic ist immer wieder für einen Aufreger gut. Die aktuelle Ausgabe zeigt Papst Benedikt XVI. mit einer verschmutzten Soutane im Schrittbereich – sowohl auf Vorder- wie auf Rückseite. Nun hat Papst Benedikt eine einstweilige Verfügung gegen Titanic erwirkt: Das Cover darf nicht mehr verbreitet werden; die bisherigen Hefte verschwinden jedoch nicht aus dem Handel. Außerdem forderte Papst Benedikt das Magazin auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Titanic selbst äußert sich zu dem Vorgang in einer Pressemitteilung:
„Benedikt muß uns mißverstanden haben“, erklärte Chefredakteur Leo Fischer. Der Titel zeige einen Papst, der nach der Aufklärung der Spitzelaffäre („Vatileaks“) feiert und im Überschwang ein Glas Limonade über seine Soutane verschüttet hat: „Es ist allgemein bekannt, daß der Papst ein großer Freund des Erfrischungsgetränks ‚Fanta‘ ist.“ Man hoffe nun auf ein persönliches Gespräch mit dem Heiligen Vater, um das Mißverständnis auszuräumen. Die Unterlassungserklärung werde man einstweilen nicht unterzeichnen.
Zulässige Satire oder Herabwürdigung des Kirchenoberhaupts? Meinungs- sowie Kunstfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht stehen sich gegenüber, fast wie im Lehrbuch – und hier kommt die Beschwerde von „ganz oben”.
In dem Kartellverfahren der EU-Kommission gegen Google hat der Suchmaschinenkonzern heute eingelenkt und einen Brief mit Vorschlägen vorgelegt. Darin äußerte sich das Unternehmen erstmals entgegenkommend zu den kartellrechtlichen Vorwürfen. Konkret wirft die Kommission ihm vor, andere Unternehmen bei der Auswertung der Suchergebnisse zu benachteiligen und damit seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen.
Aus der Stellungnahme gegenüber cnet:
We have made a proposal to address the four areas the European Commission described as potential concerns. […] We continue to work cooperatively with the Commission.
Zuletzt hatte der zuständige Wettbewerbskommissar Almunia Google eine Frist eingeräumt, um die Benachteiligung zu beseitigen.
Zum Beitrag bei cnet.com.
Der Bericht bei golem.de. Artikel vollständig lesen
+++ ARD und ZDF: Künftig kein Geld mehr an Kabelgesellschaften
+++ Vorschlag der Digitalen Gesellschaft zur WLAN-Störerhaftung
+++ EuGH bestätigt Strafe gegen Microsoft im Wesentlichen
+++ Stiftung Datenschutz soll im Oktober kommen
+++ Sozialgericht Düsseldorf weist Klage gegen elektronische Gesundheitskarte ab
+++ EU-Einheitspatent: Gericht mit Hauptsitz in Paris
+++ Roaming in der EU seit 1. Juli gedeckelt Artikel vollständig lesen
Bauhaus Möbel sind teuer und werden durch das Urheberrecht geschützt. Dieser Schutz gilt auch, wenn Fälschungen aus Italien nach Deutschland importiert werden, so der EuGH. Denn der EuGH hat letzte Woche auf einer Vorlagefrage des BGH entschieden, dass die Warenverkehrsfreiheit zugunsten des Urheberrechtsschutzes eingeschränkt werden kann. Artikel vollständig lesen
+++ EU-Handelspolitiker lehnen ACTA ab
+++ LG Berlin: Keine Loriot-Briefmarken in Wikipedia
+++ Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung nun doch beim EuGH
+++ YouTube geht gegen MP3-Konvertierungsdienste vor
+++ EuGH: National unterschiedlicher Urheberrechtsschutz und freier Warenverkehr
+++ EGMR stärkt Persönlichkeitsrechte Minderjähriger
+++ EuGH zu Genauigkeitserfordernissen bei Markenanmeldungen Artikel vollständig lesen
Ist es möglich, seine Online-Identität vor Überwachung zu schützen?
Ein neues Konzept soll helfen, persönliche Daten in der Weite des Internets versteckt zu halten: Apple beschreibt in seinem US-Patent zunächst das „Klonen“ der digitalen Identität eines Users. Die geklonten Identitäten verbreiten sich dann beispielsweise über ein Netzwerk. Zueinander verhalten sie sich mal gegensätzlich, mal gleichartig – so entsteht eine mehrdeutige Datenblase. Innerhalb dieser Datenblase sind die Handlungen der Klone und die des Users nicht mehr zu unterscheiden. Dadurch soll es möglich werden, anonym zu surfen. Der Vergleich zu „Schutzprogrammen” wie Agent Smith in „Matrix” drängt sich auf. Doch gerade erst die Dunstblase der Klone ermöglicht die wiedergewonnene Anonymität.
Die Ausführungsformen der Erfindung sollen auch in eine Vielzahl von Plattformen implementiert werden können – etwa in Serversysteme oder Programme. Es wird sich zeigen, ob Apple mit seinem Clones-Patent neue Zeichen in puncto Datenschutz setzen kann. Immerhin hat Cupertino schon einige Male den richtigen Riecher bewiesen.
Zur ausführlichen Vorstellung bei Patently Apple. Artikel vollständig lesen
Seit über zwei Jahren ist von einem Verfahren beim EuGH zu hören, bei dem der irische High Court die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überprüfen lassen möchte. Vor zwei Wochen haben wir berichtet, dass ein solches Verfahren vor dem EuGH nicht existiert. Jetzt aber ist das Verfahren endlich auch beim EuGH angekommen.
Wie Hans Peter Lehofer berichtet, ist das Verfahren seit dem 11. Juni beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-293/12 anhängig. Weitere Details sind bislang noch nicht bekannt. Wie man uns sagte, wird der EuGH aber voraussichtlich in den nächsten Tagen weitere Informationen veröffentlichen. Diese werden dann hoffentlich einige Antworten auf die vielen offenen Fragen zu diesem Verfahren liefern: Wie genau lauten die Vorlagefragen? Warum hat es so lange gedauert, bis diese dem EuGH vorgelegt wurden?
In Anbetracht der Tatsache, dass die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor ein politisches Reizthema ist und nun auch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland droht, wird es allerhöchste Zeit, hier für Klarheit zu sorgen.
Details im Blog von Hans Peter Lehofer.
Eine erste Stellungnahme von Thomas Stadler.
„EuGH: Kein Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung” bei Telemedicus.
Vielen Dank an Hans Peter Lehofer und Christopher Schack vom Hans-Bredow-Institut für die Hinweise. Artikel vollständig lesen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Spielehersteller Blizzard wegen mangelhafter Informationspolitik abgemahnt. Das hat der Verbraucherschutzverband in einer Pressemeldung bekannt gegeben.
Grund für die Abmahnung seien die zahlreichen Beschwerden von Spielern zu „Diablo III“. Das erst am Mitte Mai veröffentlichte Spiel halte dem Käufer wesentliche Informationen vor, die er vor dem Kauf wissen müsse. Dabei handele es sich einerseits um die Notwendigkeit einer dauerhaften Internetverbindung zur Nutzung des Spiels, andererseits um die Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk Blizzards. Diese Pflicht beschränke sich nicht auf eine einmalige Eingabe des Produkt-Keys, sondern setze zur Nutzung des Spiels die Registrierung eines persönlichen Accounts voraus. Zudem hätten viele Spieler über einen längeren Zeitraum wegen technischer Schwierigkeiten keinen Zugang zu „Diablo III“ gehabt.
Der Spielehersteller soll nun bis zum 13. Juli eine Unterlassungserklärung abgeben.
Abbildung: Produkt-Cover von Diablo 3, © Blizzard. Artikel vollständig lesen