Dem deutschen Urheberrecht ist in letzter Zeit immer wieder vorgeworfen worden, Wissenschaft und Bildung im Weg zu sein. Zwar sieht das Urheberrecht einige Ausnahmen für Bibliotheken und Bildungseinrichtungen vor. Die Schrankenbestimmungen sind allerdings zum Teil sehr eng gefasst, sodass immer wieder Rechtsunsicherheit herrscht. Zum Beispiel bei § 52b UrhG, der Ausnahmen für elektronische Leseplätze in Bibliotheken vorsieht.
Einige Auslegungsfragen hat der Bundesgerichtshof heute dazu dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Artikel vollständig lesen
Die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes will eine Reform der Copyright-Richtlinie angehen. Das hat sie am Montag auf dem „2012 Intellectual Property and Innovation Summit” bekannt gegeben. Die Richtlinie dient der „Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“. Sie sei bereits 2001 in Kraft getreten und mittlerweile veraltet. Sie entspreche so nicht mehr der digitalen Technik von heute, so Kroes. Kroes und ihr Kollege Michel Barnier, der für den Binnenmarkt zuständig ist, denken daher mittlerweile gemeinsam darüber nach, die Copyright-Richtlinie anzupassen. Die Kommission prüfe bereits, welche Änderungen durchgesetzt werden können.
Die Rede von Neelie Kroes im Original (Englisch).
Meldung auf heise.de. Artikel vollständig lesen
Der Fraktionschef der Berliner Piraten Christopher Lauer hat diese Woche einen Gesetztesentwurf zum Urheberrecht veröffentlicht. Darin macht er Vorschläge zu verschiedenen Änderungen am Urheberrechtsgesetz. Der Vorstoß hat vor allem für viel Ärger gesorgt: Die Presse belächelte das Papier als „Reförmchen”, Parteikollegen beschwerten sich, übergangen worden zu sein.
Und doch ist der Gesetzesentwurf lesenswert. Er ist nicht nur einer der ersten Versuche der Piraten, konkrete Gesetzesänderungen zu formulieren. Er zeigt auch viel über das Dilemma des Urheberrechts – und der Piratenpartei. Wir geben deshalb einen Überblick über die wichtigsten Vorschläge im Detail. Artikel vollständig lesen
Von der Margarine-Verordnung bis zum Bausparkassengesetz: Fast alles ist in Deutschland irgendwie und irgendwo gesetzlich geregelt. Die Fülle der Rechtsvorschriften ist unüberschaubar und doch verändert sich die Rechtslage ständig. Wie kann man da den Überblick behalten?
Szenenwechsel: Ob Armbanduhr oder Kühlschrank, unser tägliches Leben wird von Software gesteuert. Milliarden Zeilen von Code werden ständig neu erstellt, gewartet und überarbeitet. Auch hier fällt es oft schwer, den Überblick zu behalten. Doch in der Informatik gibt es dafür Lösungen. Versionsverwaltung nennt sich die Technik, mit der mehr oder weniger komplexe Software-Projekte koordiniert und archiviert werden können.
Sehen Sie die Gemeinsamkeiten? Dann geht es Ihnen wie Stefan Wehrmeyer. Der Software-Entwickler hatte vor Kurzem eine Idee: Warum nicht Werkzeuge der Software-Entwicklung nutzen, um Gesetzestexte systematisch zu archivieren, inklusive aller Änderungen und der Entstehungsgeschichte? Mit Hilfe eines Git-Repositories hat er angefangen, den aktuellen Stand der Gesetzgebung zu erfassen. Ein spannendes Projekt, das er im Interview mit Telemedicus genauer erklärt. Artikel vollständig lesen
Wann und wie genau müssen Verbraucher über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden? Diese Frage ist derart kompliziert, dass selbst Experten bisweilen ins Straucheln geraten. Das Bundesjustizministerium stellt deshalb ein Muster für eine korrekte Widerrufsbelehrung bereit, um für Klarheit zu sorgen. Diese Muster-Widerrufsbelehrung war auch im Gesetz so vorgesehen: Die Information galt als korrekt erteilt, wenn das amtliche Muster verwendet wird.
Das Problem: Selbt das Bundesjustizministerium tat sich schwer, die gesetzlichen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung zu erfüllen. Und so war das Muster bis 2010 selbst fehlerhaft. Das war nicht nur peinlich, sondern juristisch ein handfestes Problem: Was galt nun? Der Wortlaut des Gesetzes oder die Muster-Widerrufsbelehrung des Ministeriums.
Nun, über zwei Jahre nachdem sich das Problem praktisch weitgehend erledigt hat, hat der BGH die Sache geklärt. Aus der Pressemeldung von heute:
„Die Widerrufsbelehrung genügt zwar den Anforderungen des in § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB aF geregelten Deutlichkeitsgebots nicht […]. Die Klägerin kann sich für die Wirksamkeit der von ihr verwendeten Widerrufsbelehrung jedoch darauf berufen, dass diese dem Muster der BGB-Informationspflichten-Verordnung entspricht und somit gemäß § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung aF** als ordnungsgemäß gilt (Gesetzlichkeitsfiktion).”
Bedeutet: Als Händler muss man nicht klüger sein als das Bundesjustizministerium.
Das Urteil ist noch nicht im Volltext verfügbar.
Zur Pressemeldung des Bundesgerichtshofs. Artikel vollständig lesen
Nach neuestem Urteil des Landgerichts München (Aktenzeichen: 7 O 26557/11) darf ProsiebenSat1 nicht mehr mit dem Onlinevideo-Rekorder Save.tv aufgezeichnet werden. Dieser ermöglichte es den Nutzern Kopien von Fernsehsendungen zu erstellen. Nach Ansicht der Münchener Richter handele es sich bei dieser Online-Aufzeichnung nicht um eine Privatkopie, die als urheberrechtliche Schranke zulässig wäre. Vielmehr verletze eine Nutzung der Sendesignale für das Angebot von Save.tv nach der Entscheidung des Gerichts die Rechte der Sendeunternehmen. Ein solches Online-Angebot sei nur mit einer entsprechenden Lizenz zulässig.
Zum Beitrag bei golem.de.
Update
Save.tv hat Telemedicus kontaktiert und darauf hingewiesen, dass das Urteil des LG München noch nicht rechtskräftig ist und sie nach der Urteilsbegründung gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen werden.
Zum Statement von save.tv. Artikel vollständig lesen
Die von den Sendergruppen ProsiebenSat1 und RTL geplante Online-Videoplattform verstößt gegen Kartellrecht. Das OLG Düsseldorf hat am Mittwoch darüber entschieden und bestätigte damit die Verfügung des Bundeskartellamts vom März 2011.
Geplant war eine gemeinsame Plattform, die Fernsehinhalte bis zu eine Woche nach Ausstrahlung bereitstellt – werbefinanziert und deshalb kostenfrei für den Zuschauer. Das Angebot sollte dabei auch offen für andere private sowie öffentlich-rechtliche TV-Sender sein. Nach Auffassung des Bundeskartellamts würde aber das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Fernsehwerbemarkt weiter verstärkt. Dies ist kartellrechtlich unzulässig. Das OLG-Düsseldorf folgt in der aktuellen Entscheidung der Argumentation der Kartellbehörde.
Prof. Dr. Thomas Hoeren äußert Bedenken gegen diese Entscheidung:
„Die Gerichte tun sich schwer, das Internet als technischen Raum für unterschiedlichste Märkte überzeugend wahrzunehmen.“
Bisher sei keine nachvollziehbare Differenzierung der betroffenen Werbemärkte erfolgt. Eine Zurechnung der Marktanteile des Fernseh- und Onlinewerbemarktes lasse sich so nur schwer begründen.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist zwar nicht zu gelassen – möglich ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.
Pressemitteilung des Bundeskartellamts.
Dazu Prof. Hoeren auf lto.de.
Telemedicus mit einer ausführlichen Analyse zum Thema.
Artikel vollständig lesen
Kabel Deutschland will ARD und ZDF verklagen. Damit reagiert der Netzbetreiber auf die Kündigung der Einspeiseverträge durch die Sender. Das hat die FAZ am Montag berichtet.
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben erst kürzlich die Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und KabelBW gekündigt. Damit sollen jährlich Kosten in Höhe von 60 Millionen Euro eingespart werden. Aus Sicht der Sender sei die Zahlung von Einspeiseentgelten heute nicht mehr gerechtfertigt. Artikel vollständig lesen
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+++ EU-Kommission startet Konsultation zur Netzneutralität Artikel vollständig lesen
Anfang des Jahres hat EU-Kommissarin Viviane Reding den Entwurf zur EU-Datenschutzverordnung vorgestellt. Seitdem gab es fast wöchentlich neue Meinungen und Kommentare dazu von den unterschiedlichsten Seiten. Selten wurde so viel über eine Reform des Datenschutzes diskutiert.
Am Dienstag trafen sich nun die Justiz- und Innenminister der EU auf Zypern, um die zentralen Themen der geplanten Verordnung zu besprechen. Reding gab sich nach dem Termin relativ zufrieden – obwohl es an der einen oder anderen Stelle noch Klärungsbedarf gibt. Artikel vollständig lesen