Telemedicus

Wochenrückblicke

EuGH soll über Schutz von Videospielen entscheiden

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Der BGH hat heute dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, nach welchen Regeln sich der Schutz technischer Maßnahmen bei Videospielen richtet. Ein juristisch hoch-brisanter Bereich, der in den nächsten Monaten und Jahren möglicherweise nicht nur für juristische Diskussionen, sondern auch für weitreichende Änderungen auf dem Markt von Video- und Computerspielen führen könnte. Artikel vollständig lesen

Die offenen Baustellen in dieser Legislaturperiode

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2013 ist Wahljahr – die Legislaturperiode neigt sich langsam dem Ende zu. Noch hat die Bundesregierung jedoch einige offene Baustellen im Bereich des Medien- und IT-Rechts. Welche das sind, soll dieser Kurzüberblick zeigen. Artikel vollständig lesen

Vorschaubilder auf Facebook: Spielverderber Urheberrecht

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Eine Abmahnung wegen eines Vorschaubildes auf Facebook – diese Nachricht hat am Donnerstag die Runde gemacht. Wie die Kanzlei „Weiß und Partner” meldet, ging bei ihr eine Abmahnung mit einer Forderung von insgesamt rund 1.700 Euro wegen der Verwendung eines Bildes auf einer gewerblichen Seite bei Facebook ein. Tatsächlich dürfte ein Vorschaubildchen auf Facebook gegen geltendes Recht verstoßen, sofern der Nutzer die Rechte am entsprechenden Bild nicht eingeholt hat – was fast immer der Fall sein wird. Damit ist das Urheberrecht wohl wieder einmal der Spielverderber – und Millionen Nutzer bewegen sich möglicherweise außerhalb der Legalität. Artikel vollständig lesen

Das Problem mit den neuen AGB von Instagram

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Große Aufregung im Netz! Instagram, der bekannte Fotodienst, der kürzlich von Facebook aufgekauft wurde, will seine Nutzungsbedingungen ändern. Darunter auch einen Passus, der die Rechte an den Fotos betrifft, die Nutzer bei Instagram hochladen können.

„Instagram will die Fotos seiner User verkaufen”, liest man deshalb überall quer durchs Netz. „Alles halb so wild” schreiben andere. Was stimmt nun? Artikel vollständig lesen

Update: Mediendatenbank der Bundesregierung

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Vor einer Woche haben wir bei Telemedicus über die seit Jahren geplante Mediendatenbank der Bundesregierung berichtet. Dazu haben wir Feedback erhalten, das wir gerne ergänzen möchten.

Till Wäscher, Leiter der Mediendatenbank mediadb.eu hat uns uns unter Verweis auf Funkkorrespondenz 26/2009 mitgeteilt, dass die Mediendatenbank der Bundesregierung ursprünglich auf Basis einer bestehenden Datenbank erstellt werden sollte. Als Grundlage für den Aufbau dienen sollte die Datenbank mediadb.eu des Instituts- für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM). Zum geplanten Ausbau kam es jedoch nicht. Stattdessen wurden die Studien der Institute in Auftrag gegeben. Das Projekt blieb im Bundeshaushalt trotzdem als Mediendatenbank ausgewiesen.

Zum ergänzten Artikel über die Mediendatenbank bei carta.info. Artikel vollständig lesen

Leistungsschutzrecht: Printmedien holen zum Gegenschlag aus

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Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger plant eine große Kampagne. Zeitungen sollen dabei Werbung in eigener Sache machen. Es soll Anzeigen und Spots geben: Auf Plakaten, in Kino und TV – und natürlich in Zeitungen. Die Verleger erhoffen sich von der Kampagne eine Stütze im Kampf um die Regelung eines Leistungsschutzrechts für die Presse. Damit ist sie die Antwort auf Googles Aufruf an seine Kunden „Verteidige dein Netz“.

Die Verleger wollen sich bei Lesern und besonders bei Nicht-Lesern noch einmal positiv ins Gedächtnis rufen. Inwiefern dies den Ausgang der Debatte beeinflussen kann ist unklar. Als zweitgrößter Werbeträger nach dem Fernsehen sollten die Zeitungen allerdings wissen, wie die Werbetrommel zu rühren ist. Die Klickraten auf den zeitungseigenen Webseiten könnten jedenfalls bis zur Entscheidung über das Gesetz noch einmal ansteigen – wenn auch mit etwas Hilfe der Aggregatoren und Suchmaschinen.

Zur Meldung bei heise.de Artikel vollständig lesen

Länderkonferenz der Wirtschaftsminister gegen GEMA-Reform

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Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hat sich gegen die in ein paar Monaten bevorstehende Reform der GEMA-Veranstaltungstarife ausgesprochen. Dies geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor.

Dazu Heiko Maas, der saarländische Minister:

„Die Urheber von Musikstücken haben einerseits ein berechtigtes Interesse an einer fairen Vergütung ihrer Werke. Gleichzeitig sind aber Kulturbetriebe, Gastronomie und Vereine existentiell darauf angewiesen, dass sie nicht finanziell überfordert werden. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat mit ihrem einstimmigen Beschluss deutlich gemacht, dass erhebliche Bedenken gegenüber der geplanten neuen Tarifstruktur bestehen. Im Interesse eines fairen Ausgleichs zwischen Urhebern einerseits und Kultur- sowie Gastronomiebetrieben andererseits ist es zwingend notwendig, in einem geordneten Schiedsverfahren einen für alle Seiten tragbaren Kompromiss zu finden. Alles andere könnte zu einer Bedrohung der kulturellen Veranstaltungsvielfalt führen. Gerade im Saarland mit seiner breiten Vereinskultur wären bei der von der GEMA geplanten neuen Tarifstruktur viele Feste und Veranstaltungen in ihrer Existenz gefährdet. Deshalb hat sich die saarländische Landesregierung von Beginn an für einen Kompromiss zwischen GEMA und Kulturbetrieben stark gemacht.“

Damit stellten sich die Minister einstimmig hinter die Initiative ihres Kollegen und wollen zunächst das Ergebnis eines laufenden Schiedverfahrens abwarten.

Zur Pressemitteilung auf saarland.de.
Ein Bericht des Instituts für Urheber- und Medienrecht. Artikel vollständig lesen

Presse-Leistungsschutzrecht: Ein Schaden für die Gesellschaft

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Die Ereignisse überschlagen sich um das geplante Presse-Leistungsschutzrecht: Google startet eine breite Kampagne „Verteidige dein Netz” und ruft online wie offline zum Protest auf. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht veröffentlicht eine Stellungnahme, die einer schallenden Ohrfeige gegen die Pläne der Bundesregierung gleichkommt – unterstützt von der Crème de la Crème deutscher Urheberrechtler. Selbst die Junge Union, der Jugendverband von CDU/CSU stellt sich gegen das Gesetzesvorhaben.

Auf der anderen Seite schießt sich die deutsche Presse auf Google ein und echauffiert sich über Googles „scheinheiligen Kampf” und wirtschaftliche Interessen. Und auch im Bundestag tut sich etwas: Heute Nacht wurde kurzfristig noch eine Aussprache angesetzt. Zwischen Mitternacht und 2 Uhr soll die Aussprache beginnen und ganze 35 Minuten dauern.

Über das Leistungsschutzrecht selbst ist wahrscheinlich alles gesagt, was es zu sagen gibt. Doch die Art und Weise, wie es zustande kommen soll, kommt immer mehr einer persönlichen Beleidigung aller Kritiker gleich. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Double-Opt-In, Tolkien, Retroshare

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+++ OLG München stellt Double-Opt-In in Frage

+++ LG Hamburg: Haftung Dritter bei Retroshare

+++ Tolkien-Erben gegen Warner: Klage vor US-Bundesgericht

+++ Loriot-Erbin gegen Riva-Verlag: Erster Verhandlungstag vor LG Braunschweig

+++ Verbraucherschützer kritisieren Kinderspielportale

+++ Facebook will EU-Datenschutzverordnung nicht Artikel vollständig lesen

OLG München: Das Ende von Double-Opt-In?

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Der Versand von Newslettern ist ein fester Bestandteil der Online-Werbung. Der einfache und kostengünstige Versand an eine Vielzahl von Empfängern ist dabei der große Vorteil.

Bevor man jedoch Empfänger von Newslettern anschreiben darf muss eine Einwilligung in den Erhalt dieser Art der Werbung vorliegen. Hier hat sich das Double-Opt-In-Verfahren als geeignetes Mittel diese Einwilligung nachzuweisen etabliert. Dies hat zuletzt auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zum Double-Opt-in-Verfahren bestätigt (Urt. v. 10.02.2011 Az. I ZR 164/09).

Ende September hat nun das Oberlandesgericht München entschieden, dass bereits die Bestätigungsmail im Rahmen des Double-Opt-In unzulässige Werbung darstellt, wenn eine ausdrückliche Einwilligung nicht nachgewiesen werden kann (OLG München Urt. v. 27.09.2012 Az. 29 U 1682/12). Diese Entscheidung hat nunmehr wieder zu großer Unsicherheit in den Kreisen der Online-Marketer geführt, nachdem man sich nach der Entscheidung des BGH auf der sicheren Seite wähnte. Artikel vollständig lesen