Am Dienstag fand vor dem Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung in dem Verfahren Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Computerspieleschmiede Valve statt. Dabei äußerte das Landgericht Berlin Zweifel, dass der digitale Erschöpfungsgrundsatz auf Computerspiele Anwendung findet. Ein spannender Fall, der Auswirkungen auf viele digitale Vertriebsmodelle haben könnte. Artikel vollständig lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember entschieden, dass eine Bezeichnung als „durchgeknallte Frau” nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist (Az.: 1 BvR 194/13). Anstoß der Entscheidung war die berüchtigte „Post von…”-Kolumne des „Bild”-Redakteurs Franz-Josef Wagner, in der sich Wagner abfällig über die Politikerin Gabriele Pauli geäußert hatte.
Was aufmerken lässt: Das Attribut „durchgeknallt” war schon einmal Gegenstand einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – und dereinst war die Äußerung zulässig. Der Unterschied: Damals erfolgte die Äußerung spontan und bezog sich auf die berufliche Sphäre des Adressaten. Ob eine ehrverletzende Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht, hängt also entscheidend vom Kontext der Äußerung ab. Artikel vollständig lesen
Das Landgericht München I hat letzten Montag den Widerspruch von Stiftung Warentest gegen eine vom Schokoladenhersteller Ritter Sport erworbene einstweilige Verfügung abgewiesen. Ritter Sport hatte die einstweilige Verfügung gegen die Behauptungen der Stiftung Warentest Ende November erlangt. Die „Voll-Nuss”-Schokolade enthalte chemisch herstellte Aromastoffe und für den Verbraucher irreführende Angaben. Artikel vollständig lesen
Noch immer sorgen die Redtube-Abmahnungen für Schlagzeilen. Die Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) hat heute ein Gutachten zu der Software veröffentlicht, mit der die IP-Adressen der User erfasst worden sein sollen. Die Lektüre ist interessant, bringt aber wenig Licht ins Dunkel. Artikel vollständig lesen
+++ BGH: Urteil zu Werbung für Online-Spiele veröffentlicht
+++ Vorratsdatenspeicherung liegt erneut auf Eis
+++ Redtube: Verwertungsrechte unklar und Ermittlungsverfahren
+++ OLG Hamm: Anschlussinhaber haftet nicht grundsätzlich für Filesharing
+++ OLG Hamm: Auktionsabbruch bei Ebay wegen Fehler in Mindestpreisangabe berechtigt
+++ Wissenschaftler sprechen sich gegen Massenüberwachung aus Artikel vollständig lesen
+++ Redtube-Abmahnungen weiter im Fokus
+++ OLG Köln: Tagesschau-App ist zulässig
+++ OLG Nürnberg zum Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen
+++ US-Gericht: NSA-Überwachung wahrscheinlich verfassungswidrig
+++ Vor und zurück beim „Internet-Ausschuss” im Bundestag
+++ Bundesfinanzministerium: Nachweispflichten für Onlinehändler werden verschärft
+++ KEF: Rundfunkbeitrag kann ab 2015 gesenkt werden Artikel vollständig lesen
Ein Gastbeitrag von Sören Rößner, LL.M., Berlin
Noch steht nicht endgültig fest, ob das Bundeskartellamt die Übernahme des Kabelnetzbetreibers Kabel Baden-Württemberg durch die Unitymedia-Eignerin Liberty Global erneut prüfen muss, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf den entsprechenden Freigabebeschluss überraschenderweise aufgehoben hat. Die gegen die Entscheidung eingelegte Beschwerde ist noch vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Allerdings muss man es derzeit als nicht unwahrscheinlich ansehen, dass die Rechtsmittel zurückgewiesen werden und dieser für die deutsche TK- und Medienbranche höchst bedeutsame Milliardendeal somit Gegenstand einer weitergehenden fusionskontrollrechtlichen Untersuchung werden wird. Artikel vollständig lesen
Ein Kommentar von Simon Assion.
Vor 30 Jahren schrieb das BVerG in seinem Volkszählungsurteil , es gebe „unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung kein ‚belangloses‘ Datum mehr”. Der Begriff des personenbezogenen Datums war aus der Taufe gehoben, das Datenschutzrecht geboren. Seitdem ist viel passiert: Es gibt Datenschutzgesetze und -behörden in großer Zahl, der Datenschutz wird immer wichtiger. Auch der Verfolgungsdruck steigt: Für Unternehmen, die zur „Datenschutz-Compliance” beraten und Dienste als externe Datenschutzbeauftragte anbieten, sind es goldene Zeiten. Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung versuchen Datenschutz-Befürworter, nun so etwas wie ein ultimatives Datenschutzgesetz zu schaffen: Quasi weltweit verbindlich, extrem durchsetzungsstark, ohne viele Kompromisse und Ausnahmen.
Gleichzeitig zeigt sich: Es wurde noch nie so viel und so stark überwacht wie heute. Wer die Snowden-Enthüllungen verfolgt hat, weiß: Für die NSA und ihre Verbündeten sind wir alle nackt. Eine schnell eingetippte Suchanfrage in deren interne Datenbanken, und die Sicherheitsbehörden der westlichen Staaten kennen unsere persönlichen Daten, unsere Kontakte, unseren Aufenthaltsort, unsere Überzeugungen und Vorlieben. Wenn sie wollen, lesen sie unsere E-Mails, hören bei unseren Telefongesprächen mit, wissen welche Freunde wir haben, an was wir glauben und welche Pornos wir schauen.
Zeit sich zu fragen, ob wir beim Datenschutz eigentlich alles richtig machen. Artikel vollständig lesen
Der zuständige Generalanwalt beim EuGH, Pedro Cruz Villalón, hat am Donnerstag seine Schlussanträge zur Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie vorgelegt. In dem Verfahren ging es um die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta (EU-GrCh). Der Generalanwalt meint nun: Die Richtlinie in ihrer aktuellen Variante ist grundrechtswidrig – aber mit einigen Änderungen wäre die Richtlinie mit der EU-GrCh vereinbar.
Die Vorschläge von Villalón sind auch deshalb relevant, weil die EU-Grundrechtecharta noch nicht sehr lange verbindlich ist. Zu vielen Klauseln der EU-GrCh gibt es deshalb noch keine Rechtsprechung. Villalón musste deshalb bei vielen dogmatischen Fragen kreativ werden. Seine Ideen zeichnen nun unter Umständen die Linie vor für eine jahrzehntelange Spruchpraxis des EuGH. Telemedicus hat sich die Schlussanträge im Detail angeschaut. Artikel vollständig lesen
Seit vergangenem Donnerstag rollt eine neue Abmahnwelle durchs Land. Betroffen sind nach ersten Schätzungen einige Tausend deutsche Nutzer der amerikanischen Streaming-Plattform Redtube.com, einem kostenlosen Dienstleister im Bereich der Erwachsenenunterhaltung. Massenabmahnungen gehören längst zum Alltag und auch U+C Rechtsanwälte sind in der Szene hinlänglich bekannt. Neu dagegen ist die Adressatengruppe: Streaming-Nutzer.
Galt eine Abmahnung wegen Streamings bisher als undenkbar oder zumindest unwahrscheinlich, haben uns U+C Rechtsanwälte nun eines Besseren belehrt. Dabei ist der Zielgruppenschwenk von P2P-Filesharern hin zu Streaming-Nutzern nur konsequent. Streaming hat dem klassischen P2P-Filesharing – zumindest bei den Jüngeren – längst den Rang abgelaufen und ist auf bestem Wege auch die Sharehoster zu verdrängen. Technisch wie rechtlich beschreiten die Rechtsanwälte somit Neuland und begeben sich gleichzeitig auf dünnes Eis.
Telemedicus mit einer ausführlichen Stellungnahme. Artikel vollständig lesen