+++ EuGH: „Gebrauchte“ Softwarelizenzen sind veräußerlich
+++ ACTA: Europaparlament will nicht
+++ Heftige Kritik gegen Meldegesetz
+++ EuGH befasst sich mit Netzsperren
+++ Bundesregierung verzögert das Leistungsschutzrecht etwas
+++ Bundesinnenminister: Mehr Netzsicherheit durch Internetprovider
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GEMA, Piraten, Creative Commons und der Streit um ein Pseudonym – gibt es bessere Zutaten für eine gesalzene Suppe vor Gericht? Tatsächlich geht die GEMA gegen die Musikpiraten e.V. vor: Auf einer CD der Musikpiraten ist nicht geklärt, wer hinter einem der Titel steckt. Die Musikpiraten haben nicht bewiesen, dass der Titel lizenzfrei ist, meint die GEMA – und hat Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt eingereicht (Az. 32 C 1286/12 (48)). Es könnte um mehr gehen als um die geforderten 68 Euro. Artikel vollständig lesen
Das japanische Parlament hat letzten Mittwoch ein Gesetz verabschiedet, das illegale Downloads von Musik- und Videodateien unter Strafe stellt. Es tritt im Oktober dieses Jahres in Kraft. Wer solche Inhalte ohne Berechtigung herunterlädt, muss danach mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis oder umgerechnet gut 20.000 Euro Geldstrafe rechnen. Artikel vollständig lesen
Der Software-Riese Microsoft hat am Montag das soziale Netzwerk Yammer aufgekauft. Damit bestätigten sich die Gerüchte um eine mögliche Übernahme.
1,2 Milliarden Dollar in bar soll es Microsoft gekostet haben, seine Stellung im Büro-Software-Bereich zu verteidigen. Der Konzern kann mit dem Kauf von Yammer nun sein Angebot um weitere soziale Features ergänzen. Das erst 2008 gegründete Unternehmen wird als „Facebook für den Arbeitsplatz“ bezeichnet. Zu den derzeit ca. 200.000 Nutzern gehören unter anderem Größen wie Ford und DHL. Yammer bietet Firmen die Möglichkeit, private soziale Netzwerke einzurichten. Darüber können die Mitarbeiter unter anderem firmeninterne Umfragen erstellen und gemeinsame Daten austauschen. Microsoft hat Yammer vor dem Börsengang abgefangen, wie auch bereits den Internet-Telefoniedienst Skype im Mai 2011- mit 8,5 Milliarden Dollar der bislang größte Zukauf der Konzerngeschichte.
+++ Presse-Leistungsschutzrecht: Referentenentwurf veröffentlicht
+++ Razzien wegen GEMA-Attacken von Anonymous
+++ CDU/CSU-Diskussionspapier: Recht auf Remix, keine Kulturflatrate
+++ Aus SchülerVZ wird IDpool
+++ Hamburg beschließt Transparenzgesetz
+++ Diablo III: vzbv mahnt Spielehersteller Blizzard ab
+++ „In deinem Land nicht verfügbar” als HTTP-Statuscode?
+++ Viereinhalb Jahre Haft für Chef von kino.to Artikel vollständig lesen
Mitte Mai hat das LG Hamburg über die Verantwortlichkeit bei der Einbindung von Youtube-Videos entschieden. Ein Urteil mit Signalwirkung: Das Gericht sah in dem Einbinden des Videos eine Verbreitung im presserechtlichen Sinn und verlangt von Bloggern, journalistische Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Artikel vollständig lesen
Die deutsche Facebook-Kopie StudiVZ scheint kurz vor dem Aus zu stehen. Schon lange lag das Social Network im Sterben. Zu mächtig war Facebook, das zunächst Vorbild von StudiVZ war, später aber zum übermächtigen Konkurrenten wurde. Noch bleiben sowohl StudiVZ als auch MeinVZ am Netz. Die neue Strategie der VZ-Netzwerke, die künftig auch ihren Namen ablegen werden, deutet aber auf das endgültige Todesurteil für die ehemals größten deutschen Social Networks hin. Während für SchülerVZ ein neues Konzept vorliegt, scheint für StudiVZ und MeinVZ das Ende besiegelt zu sein.
Der Niedergang von StudiVZ hat viele Gründe. Skandale, Fehlentscheidungen und Innovationsstau haben sicher zum Niedergang beigetragen. Doch auch das Datenschutzrecht hat StudiVZ das Leben schwer gemacht. Welchen Beitrag hatte der Datenschutz genau? Was lässt sich daraus für die Zukunft lernen? Artikel vollständig lesen
Lässt sich privates Filesharing entkriminalisieren? Wie steht es um die Kultur-Flatrate? Derartige Reformvorschläge sind in der Politik salonfähig geworden. Doch lassen sie sich auch rechtlich realisieren?
Christian Rath, rechtspolitischer Korrespondent der taz, setzt sich mit dieser Frage auseinander. Dabei beleuchtet er nicht nur die verfassungs- und europarechtlichen Hürden, sondern zeigt auch, wie völkerrechtliche Verträge dem Gesetzgeber die Hände binden. So äußert sich Rath etwa zum TRIPS-Abkommen, dem Vorgänger von ACTA:
TRIPS verpflichtet die beteiligten Staaten, in ihrem nationalen Recht wirksamen Rechtsschutz gegen viele Arten von Urheberrechtsverletzungen vorzusehen. Staaten, die diese Pflichten verletzten, können vor einem WTO-Streitschlichtungspanel verklagt werden. Hier dürfte es deshalb Probleme mit einer völligen Entkriminalisierung des Filesharing geben.
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+++ BGH entscheidet zu Kunstfreiheit und Zitaten
+++ BGH entscheidet zu Indizien für missbräuchliche Abmahnungen
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+++ Wirbel um Social-Media-Pläne der Schufa Artikel vollständig lesen
Das Zitat im Urheberrecht wird häufig missverstanden. Das Gesetz stellt sehr hohe Anforderungen und nicht alles, was im Volksmund noch als Zitat durchgeht, wird auch vom Urheberrecht als Zitat erfasst. Das musste auch ein ehemaliger Amtsrichter schmerzlich erfahren, der vor dem BGH mit seinem Verständnis eines urheberrechtlichen Zitates gescheitert ist.
Bereits im November 2011 hat der BGH seine Entscheidung „Blühende Landschaften” verkündet, heute ist der Volltext erschienen. Darin befasst sich der BGH ausführlich mit den Anforderungen an Zitate und das Spannungsverhältnis zur Kunstfreiheit. Artikel vollständig lesen