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Internet & Telekommunikation

Die Haftung für eingebundene Youtube-Videos

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Abmahnwellenalarm in der Blogosphäre! Nachdem in letzter Zeit vor allem Abmahnungen wegen Fotos auf Blogs die Runde machten, hat nun das Plattenlabel Universal mehrere Blogger wegen eingebundener Videos abgemahnt.

Nach der ersten Aufregung hat sich die Lage relativ schnell wieder beruhigt. Die Abmahnschreiben forderten keinen Ersatz der Anwaltskosten und Universal hat sich mittlerweile für die Vorgehensweise entschuldigt. Und doch stellt sich natürlich die Frage: Wie ist das eigentlich mit Youtube-Videos? Darf man Videos von Youtube oder Vimeo einbinden ohne eine Abmahnung zu riskieren? Wie ist die Rechtslage? Artikel vollständig lesen

Interview: Crowdfunding im Musikgeschäft

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Eigene Projekte durch eine Vielzahl interessierter (Klein-)Investoren finanzieren zu lassen – wo ginge das besser als im Internet? Schwarmintelligenz trifft Schwarmfinanzierung: Crowdfunding boomt. Und so setzt sich dieser Trend seit längerer Zeit auch schon in der Musikbranche durch.

Crowdfunding-Experte Wolfgang Gumpelmaier und Hip-Hop-Musiker Frederic Bartl haben netzpiloten.de ein aufschlussreiches Kurzinterview zum Thema „Spende 2.0 statt Majorlabel – Crowdfunding in der Musikwirtschaft” gegeben:

[…] auch bereits renommierte Bands setzen auf diese neue Form der Projektfinanzierung. Als Pioniere gelten hier Public Enemy, die über die Plattform Sellaband ihr Album „Most Of My Heroes Still Don’t Appear On No Stamp“ mit Hilfe der Fans vorfinanzierten. Als aktuelleres Beispiel muss man sicherlich Ex-Dresden Dolls Sängerin Amanda Palmer erwähnen, die sich auf Kickstarter an ihre Fans wandte, um 100,000 Dollar für ihr Album „Theatre is evil“ einzusammeln. Am Ende waren es knapp 1,2 Millionen Dollar, die durch die Unterstützung der Fans zusammenkamen.

Eine Idee, die Labels und Wahrnehmungsgesellschaften langfristig obsolet macht? Die Künstler können ihre Entwicklung so jedenfalls ganz alleine gestalten – vorausgesetzt, ihre Musik kommt an.

Zum Interview auf netzpiloten.de. Artikel vollständig lesen

Alle Jahre wieder: § 52a UrhG

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Alle Jahre wieder entbrennt erneut eine Debatte um § 52a UrhG. Diese Schrankenbestimmung im Urheberrecht regelt die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten (wissenschaftlichen) Werken für Unterricht und Forschung. Nach der amtlichen Begründung sollte damit im digitalen Zeitalter der Wissenschaft und Lehre in begrenztem Umfang die Nutzung moderner Kommunikationsformen erleichtert werden. Artikel vollständig lesen

Kostenfreie Schufa-Auskunft

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Die Schufa kennzeichnet die Möglichkeit einer kostenfreien Auskunft gemäß § 34 BDSG auf ihrer Internetpräsenz nur mangelhaft. Hierauf hat die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag in einer Pressemitteilung hingewiesen. Die Schufa wirbt in erster Linie mit kostenpflichtigen Auskünften. Dabei enthält die kostenfreie Variante meist alle wesentlichen Daten. Dazu gehören die Wahrscheinlichkeitswerte und eine Auflistung der gemeldeten Telefon- und Mobilfunkverträge, Girokonten, Kredite, Kreditkarten und den Schufa Basisscore. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen wird der Verbraucher hierdurch in die Irre geführt:

Die kostenfreie Auskunft verbirgt sich hinter der sperrigen Bezeichnung „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Sie ist erst über mehrere „Klicks“ unter dem Button „Auskünfte“ oder „Produkte“ zu finden.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt von diesem Recht Gebrauch zu machen. Beim Abschluss eines Handyvertrages oder Kreditvertragsverhandlungen beispielweise wirken bei der Schufa falsch eingetragene Daten schnell zu Lasten des Bürgers.

Pressemitteilung Verbraucherzentrale Sachsen.
Anleitung zur kostenlosen Schufa-Auskunft. Artikel vollständig lesen

EU-Rat: Datenschutz ist kein absolutes Recht

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Heise Online berichtet von einem Änderungsvorschlag, den der EU-Rat zum Vorschlag der EU-Datenschutzverordnung formuliert hat. Der Rat lehnt diese Verordnung offenbar nicht grundsätzlich ab. Er will sie aber abmildern:

Das Papier [des EU-Rats] betont unter anderem stärker, dass die Gewährleistung der Privatsphäre kein absolutes Recht ist. Ein entsprechender Erwägungsgrund soll – deutlich weiter nach vorn gerückt – an prominenter Stelle signalisieren, dass der Datenschutz im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in einer Balance mit anderen Grundrechten wie dem auf Meinungs- und Informationsfreiheit oder der freien Ausübung eines Geschäfts zu halten sei. […] Unmissverständlich arbeitet der Entwurf auch im eigentlichen Gesetzestext heraus, dass der Datenschutz keinen höheren Status genießt als andere fundamentale Rechte. Neben Vertretern der Bundesregierung hatte sich unter anderem Irland für eine solche Klarstellung stark gemacht.

Der EU-Rat besteht aus den Ministern der Mitgliedsstaaten. Diese sehen den Vorstoß der Kommission, den Datenschutz in Europa in Form einer Verordnung zu regeln, relativ kritisch.

Zum Bericht auf Heise Online. Artikel vollständig lesen

Wochenrückblick: Widerrufsbelehrung, Facebook, Save.tv

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+++ BGH: Urteil über Muster-Widerrufsbelehrung

+++ Facebook macht Eingeständnisse beim Datenschutz

+++ Anonyme Handy-Karten: Patrick Breyer zieht vor den EGMR

+++ LG München I verbietet ProSieben/Sat.1-Programme bei Online-Videorecorder

+++ Klage gegen neue Rundfunkgebühr vor dem Bayerischen Verfassungsgericht

+++ Polizeigewerkschaft: Facebook soll die Identität aller Nutzer überprüfen Artikel vollständig lesen

No Copyright: Eine Welt ohne Urheberrecht

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Stellen Sie sich eine Welt ohne Urheberrecht vor. Was sehen Sie?

Es ist ein interessantes Gedankenspiel, sich einmal völlig von dem System Urheberrecht zu lösen und sich klar zu machen, was das Urheberrecht eigentlich bewirkt. Wo ist es ein Hindernis, wo ist es Motor von Kreativität? Und welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?

Die niederländischen Medienwissenschaftler Joost Smiers und Marieke van Schijndel haben sich genau diese Fragen gestellt und eine „Streitschrift” verfasst, in der sie Alternativen zum geltenden Urheberrecht suchen. Artikel vollständig lesen

Das neue Sonderkündigungsrecht bei DSL-Verträgen

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Verträge über DSL-Anschlüsse sind meist langfristig angelegt. Das ist bequem für die Provider, für Verbraucher stellt sich aber oft ein Problem: Was passiert, wenn man umzieht und der alte Provider am neuen Wohnort nicht verfügbar ist? Muss man weiter zahlen oder kommt man raus aus dem Vertrag?

Diese Frage hat Verbraucher, Telekommunikationsunternehmen und auch die deutschen Gerichte in den letzten Jahren immer wieder beschäftigt. Der BGH hat im Jahr 2010 dazu Stellung genommen und sich auf die Seite der Unternehmen gestellt. Für Verbraucher war diese Rechtslage ausgesprochen ungünstig. Und so hat der Gesetzgeber reagiert und im Mai 2012 mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ein Sonderkündigungsrecht eingeführt. Artikel vollständig lesen

Rufschädigung im Internet – und was man dagegen tun kann

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Wenn man das erste Mal im Leben mit jemandem zu tun hat, egal ob geschäftlich oder privat, dann will man naturgemäß besonders viel über den anderen in Erfahrung bringen. Dieses „In-Erfahrung-Bringen“ funktioniert meist so, dass man einfach googelt. Die Suchmaschinenergebnisse sind eine Art virtuelle Visitenkarte, ein erster Filter, der uns schnell und unkompliziert mit Informationen versorgt. Gefällt uns diese Visitenkarte, steht einem weiteren Kontakt nichts im Wege. Gefallen uns die Suchergebnisse und die dahinter stehenden Informationen nicht, hat es sich mit dem weiteren Kontakt aber vielleicht schon erledigt. Artikel vollständig lesen

Gebrauchtlizenzen: Was gilt für Musik und Film?

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Gebrauchte Lizenzen für heruntergeladene Software dürfen weiterverkauft werden – so hat es der EuGH erst kürzlich entschieden. Das Gericht hat damit den Handel mit Gebrauchtsoftware von der Frage „physischer Träger oder nicht?“ entkoppelt. Was bedeutet das für Filme und Musik aus dem Netz? Auch hier stellt sich die Frage, ob ein Download anders zu behandeln ist als DVDs und CDs – wie im Fall heruntergeladener Software.

Zwar gilt für Musik und Film eine andere Richtlinie als für Software. Doch beide enthalten den Erschöpfungsgrundsatz: Eine einmal in Umlauf gebrachte (rechtmäßige) Kopie kann der Rechteinhaber nicht mehr kontrollieren – Weiterverkauf also grundsätzlich möglich. Till Kreutzer auf golem.de:

„Der EuGH sagt zwar nicht konkret, dass die aufgestellten Grundsätze unmittelbar auch für die Auslegung der Richtlinien gelten, die sich auf diese anderen Inhalte beziehen. Er sagt aber ausdrücklich: „Zwar müssen die in den Richtlinien 2001/29 und 2009/24 verwendeten Begriffe grundsätzlich dieselbe Bedeutung haben“ und sagt damit im Grundsatz, dass es nicht angehen kann, das Erschöpfungsprinzip bei Musik, Filmen etc. anders auszulegen als bei Software. Es dürfte Gerichten daher schwerfallen, zu argumentieren, dass solche Dateien entgegen den Wertungen des EuGH nicht weiterverkauft werden dürfen.“

„Was das EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware bedeutet“: Ganzer Text auf golem.de.
Oracle vs. UsedSoft: Telemedicus zum Urteil des EuGH. Artikel vollständig lesen