Ich bin leider erst jetzt auf einen Aufsatz von Jochen Schneider aufmerksam geworden, der im Anwaltsblatt 4/2011 erschienen ist. Der renommierte IT- und Datenschutzrechtler schlägt einen Paradigmenwechsel im Datenschutzrecht vor:
Im Bereich der Privaten ist das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als oberstes Prinzip dogmatisch nicht haltbar, weil die Berücksichtigung der Grundrechte der Beteiligten verlagert wird und das Verbot insoweit ohne unmittelbares Ausgleichsgewicht greift. […] Es fehlt die systematische, dem Rang dieser Rechte entsprechende Abwägung der verschiedenen Grundrechtspositionen mit dem Schutzgut und den Schutzzielen des Datenschutzes als Gegengewichte zum Verbot.
Und weiter:
Die Staffelung vom Verbot über Vermeidung zur Sparsamkeit ist in der Praxis nicht realisierbar und auch nicht vermittelbar. Durch die Herausstellung eines dynamisch interpretierbaren materiellen Schutzgutzes könnte eine „Umpolung“ von negativ (Verbot) auf positiv (Informationsfreiheit mit Schranken) erfolgen.
Das echte Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten soll nach Schneider aber als ultima ratio verbleiben, wenn die Verarbeitung der Daten besonders privatsphären-intensiv wird.
Die Darstellung von Schneider entspricht grundsätzlich der psychologischen Sicht auf Privacy und Self Disclosure. Schneider kritisiert auch zurecht, dass ein Ausschließlichkeitsrecht an personenbezogenen Daten viel zu weit geht.
Zum Anwaltsblatt 4/2011, dort S. 233 (man muss etwas herunterscrollen).
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Der Europäische Gerichtshof hat vergangenen Donnerstag den Fall Roj-TV entschieden. Die Entscheidung betrifft einige wichtige Fragen bezüglich der Auslegung der Fernsehrichtinie. Insbesondere geht es um die Reichweite des Sendestaatsprinzips. Da die betreffenden Regeln sich auch in der AVMD-Richtlinie finden, hat die Entscheidung auch Relevanz für die aktuelle Rechtslage. Artikel vollständig lesen
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Auf dem Portal open-access.net haben sich Wissenschaftler und wissenschaftliche Institutionen zusammengeschlossen, um über das Thema „Open Access” zu informieren. Dort findet sich auch eine lesenswerte Zusammenfassung zu Open Access in den Rechtswissenschaften, verfasst von Prof.Dr. Ulrike Verch.
Die Zusammenfassung zählt unter anderem die wichtigsten Open Access-Zeitschriften im Bereich der Rechtswissenschaft auf: Im Medienrecht vor allem relevant sind JurPC, JIPITEC und das IJCLP. Der Text enthält aber noch viele weitere wertvolle Hinweise.
Update: Jetzt auch mit Video (unten)
Gestern hat der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl im Bundestag eine Rede zum Etat des Bundesinnenministeriums gehalten. Da Uhl aber aktuell eine Debatte über das Recht auf Anonymität im Internet führt, kam auch dieses Thema zur Sprache. Die Rede kulminierte dann zu einem lustigen Hin und Her zwischen Uhl und einigen Grünen-Politikern. Daher wollen wir sie unseren Lesern nicht vorenthalten. Ein Auszug aus dem Bundestags-Protokoll: Artikel vollständig lesen
Passend zur ULD-Debatte um die Facebook-Reichweitenanalyse bringt der Beck-Verlag eine neue juristische Zeitschrift auf den Markt: „ZD – Zeitschrift für Datenschutz“. Wir haben die kostenfrei im Internet veröffentlichte erste Ausgabe zum Anlass genommen, sie uns einmal genauer anzuschauen.
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